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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Maschinenfundament
Beitrag von Nachricht
kreon
Level: Jr. Member
Beiträge: 9
Registriert seit: 29.03.2008
IP: Logged
icon Maschinenfundament

Guten Tag zusammen,

Ich wurde beauftragt, bei der Erstellung eines Maschinenfundaments (ca. 50 qm) beratend tätig zu sein und die Umsetzung desselben zu realisieren (Lph. 6; 7; 8),

Der Plan der Maschine, des dazugehörigen Fundaments und der räumlichen Gegebenheiten werden in der Regel, so auch bei mir, durch den Maschinenbauer zur Verfügung gestellt (Lph. 5). Trotzdem muss ich natürlich diesen Plan prüfen (Maße, Lage Fundament, Raumhöhen, etc.).

Aus besonderen Gründen (alte Fundamente, räumliche Gegebenheiten, etc.) haben wir (d. h. Statiker, Geologe und Architekt) uns dazu entschieden, das neue Fundament auf Bohrpfähle zu erstellen (Lph. 1; 2; 3).

Welche Leistungsphasen kann ich für mein Honorar für dieses Fundament in Ansatz bringen?
Kann ich einen Umbauzuschlag berechnen?
Muss ich die Kosten der Maschine bei den anrechenbaren Kosten einbeziehen (dieses würde das Honorar jedoch extrem in die Höhe schießen lassen und in keinem Verhältnis mehr stehen)?

Danke für ein Feedback.

20.04.2012 at 19:50 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Maschinenfundament

Zunächst wäre zu klären, ob Ihre Planung nun das Fundament samt Bohrpfählen umfasste oder nur die Bohrpfähle, denn Sie schrieben

quote:
kreon wrote:
Der Plan .. des (der Maschine) ..zugehörigen Fundaments ... (wurden) mir durch den Maschinenbauer zur Verfügung gestellt


Das von Ihnen geplante Objekt bestimmt nach der BGH-Rechtsprechung die anrechenbaren Kosten. Die gestellte Frage
quote:
Muss ich die Kosten der Maschine bei den anrechenbaren Kosten einbeziehen ?
ist zu verneinen.

Zu den Leistungsphasen: Gehe ich Recht in der Annahme, dass Sie zunächst nur die bereits vorliegende Ausführungsplanung des Maschinenherstellers umsetzen sollten ? Darauf würde Ihre Beschreibung
quote:
Ich wurde beauftragt, bei der Erstellung eines Maschinenfundaments (ca. 50 qm) beratend tätig zu sein und die Umsetzung desselben zu realisieren (Lph. 6; 7; 8),

hinweisen. Fraglich ist jedoch, ob hier tatsächlich bereits eine Ausführungsplanung, basierend auf einem Entwurf, d.h. einer vollständigen konstruktiven Lösung der Bauaufgabe, vorlag, oder ob die vom Maschinenbauer erstellte Fundamentplanung von idealisierten Bedingungen ausging, d.h. beispielsweise von einem Neubau ohne Einschränkungen im Bestand. Wenn letzteres der Fall ist, kann die Fundamentplanung mit Angabe der Maschinenlasten lediglich als Aufgabenstellung mit der Vorgabe Mindestabmessungen und Lasten verstanden werden.

quote:
Trotzdem muss ich natürlich diesen Plan prüfen (Maße, Lage Fundament, Raumhöhen, etc.).
Hierzu dürfte eine einfache Prüfung ausreichen, die als zusätzlicher Koordinations- und Einarbeitungsaufwand nach § 8 Abs. 2 zu berücksichtigen ist.

Allerdings zeigte sich wohl, dass das idealisierte Fundament im konkreten Fall so nicht sinnvoll war, denn Sie schrieben
quote:
Aus besonderen Gründen (alte Fundamente, räumliche Gegebenheiten, etc.) haben wir (d. h. Statiker, Geologe und Architekt) uns dazu entschieden, das neue Fundament auf Bohrpfähle zu erstellen (Lph. 1; 2; 3).

Frage: wurde konstruktiv lediglich die vom Maschsinenbauer vorgesehene vermutlich vorgesehene Platte auf Pfähle gestellt (anstelle auf eine Fläche) oder musste die Konstruktion des auf den Bohrpfählen sitzenden Teils geändert werden (Einleitung der Kräfte statt über eine Fläche nun in die Pfähle), d.h. war die konstruktive Fundamentplanung weiter uneingeschränk nutzbar oder zumindest teilweise nicht mehr?

quote:
Welche Leistungsphasen kann ich für mein Honorar für dieses Fundament in Ansatz bringen?

Nun, Sie haben ja selbst bereits Andeutungen gemacht. Zu den genannten Leistungen gehört bzgl. der Bohrpfähle evtl. auch noch Lph. 5. Schauen Sie doch mal in Anlage 11 zur HOAI und vergleichen Sie mit den tatsächlich erbrachten Leistungen. Das können Sie sicher besser beurteilen als jeder andere.

quote:
Kann ich einen Umbauzuschlag berechnen?

Kommt darauf an, was Sie umgebaut haben wollen. Das Maschinenfundament ja nicht, denn das war ja noch nicht da. Oder meinten Sie den "Baugrund" für das Maschinenfundament, d.h. statt des vorhandenen Hallenbodens die Bohrpfahlgründung? Dann wäre eine Modernisierung, d.h. "nachhaltige Gebrauchswerterhöhung" dieses "Baugrundes" denkbar, mit der Folge eines möglichen Zuschlags nach § 35, jedoch nur für diesen Teil der Gesamtkonstruktion.

Denkbar wäre also in der Objektplanung:

Lph. 1-3 und 5 für die Bohrpfähle (mit Zuschlag nach § 35)
sowie ggf. Umplanungen des vom Maschinenbauer vorgesehenen Fundamentes
Lph. 6-8 für die Bohrpfähle und das Fundament (mit Zuschlag nach § 35 nur auf den Bohrpfahlteil)
sowie eine Einarbeitung und Koordinierung bzgl. Lph. 6 des Fundamentes.

In der Tragwerksplanung dürften alle Zuschläge nach § 35 entfallen, es sei denn, die Bohrpfähle und das Fundament sind auch noch mit anderen Teilen des vorhandenen Gebäudes konstruktiv verbunden und übernehmen dort tragende Funktion. Auch in der Tragwerksplanung kann es Anpassungen an die Planung des Maschinenfundamentes geben (falls diese bereits fertig vorlag) oder die gesamte Fundamentbewehrung war erstmals zu planen, dann ist das Fundament natürlich insgesamt anrechenbar.

Für die Baugrundberatung dürften - wenn ein Honorar über anrechenbare Kosten ermittelt wird - die Gesamtkosten des Fundaments und der Bohrpfähle anrechenbar sein.

Im Endeffekt geht es also darum, was von der Fundamentplanung des Maschinenbauers übernommen werden konnte bzw. welcher Teil davon anzupassen war und inwieweit die Bohrpfahlgründung ausschließlich für das Maschinenfundament erfolgte oder auch für andere Lasten.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
21.04.2012 at 04:06 Uhr
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kreon
Level: Jr. Member
Beiträge: 9
Registriert seit: 29.03.2008
IP: Logged
icon Re: Re: Maschinenfundament

Hallo Herr Doell,

vielen Dank für Ihre Hilfe! Ihre Erläuterung und Ihre Sichtweise sind sehr hilfreich für mich.

quote:
fdoell wrote:
Fraglich ist jedoch, ob hier tatsächlich bereits eine Ausführungsplanung, basierend auf einem Entwurf, d.h. einer vollständigen konstruktiven Lösung der Bauaufgabe, vorlag, oder ob die vom Maschinenbauer erstellte Fundamentplanung von idealisierten Bedingungen ausging, d.h. beispielsweise von einem Neubau ohne Einschränkungen im Bestand. Wenn letzteres der Fall ist, kann die Fundamentplanung mit Angabe der Maschinenlasten lediglich als Aufgabenstellung mit der Vorgabe Mindestabmessungen und Lasten verstanden werden.



Es ist genau so, wie Sie es schreiben:
Es handelt sich um einen Plan des Maschinenbauers, der von idealen Bedingungen ausgeht. Er beinhaltet die für das Fundament notwendigen Lastangaben sowie die Anforderungen an das Fundament. Erst mit diesen Angaben kann der Statiker jetzt - nach der Baugrunduntersuchung durch den Geologen - das Fundament berechnen.

Die örtlichen Gegebenheiten (frühere und sehr tiefe Fundamente, Kranbahnanlage, angrenzende Wände, etc.) resultierten darin, eine setzungsarme Pfahlgründung bis in den tragfähigen Grund durchzuführen auf der das Fundament nun ruht. Fundament und Pfähle (je nach gewählter Pfahlart) werden vom Statiker in Verbindung mit dem Pfahlbohrer berechnet. Auch die Bewehrungspläne erstellt der Statiker. Die Lph 1-3 und 5-8 werden von mir erstellt.

Nochmals vielen Dank!
21.04.2012 at 19:25 Uhr
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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Maschinenfundament
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