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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Entwässerungsgesuch
Beitrag von Nachricht
hochbauingenieur
Level: Jr. Member
Beiträge: 8
Registriert seit: 28.06.2011
IP: Logged
icon Entwässerungsgesuch

In wessen Leistung ist das Entwässerungsgesuch ggf. als Grundleistung enthalten ? Bisher war das lt. HOAI Kommentar Hesse/Korbion/Mantscheff/Vygen in §73 Nr. 5 (techn.Ausrüstung) Grundleistung. Jetzt soll ich als Architekt /Hochbauingenieur diese Leistung ohne Honorar erbringen, das kann doch nicht sein, dass Einer das Honorar fasst und der Andere dafür arbeitet, oder ?

09.05.2012 at 09:45 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Entwässerungsgesuch

Es trifft zu, dass die Genehmigungsplanung der Entwässerung die Lph,. 1-4 der Technischen Ausrüstung Abwasser umfasst und hiernach zu vergüten ist.

Wenn Sie diese Leistungen im Sinne einer Auftragserweiterung erbringen sollen, stellt sich zum einen die Frage, ob Sie das fachlich können und personell wollen oder dazu einen Subunternehmer hinzuziehen. Das ist aber sicher keine Problem, wenn die Vergütung wie oben genannt erfolgt.

Wenn aber andererseits jemand der Meinung ist, dass diese Leistungen mit dem Honorar für Gebäudeplanung abgegolten seien, stellt sich die Frage, womit denn dieser jemand dies angesichts des Leistungsbildes Technische Ausrüstung nach HOAI begründet. Können Sie das denn hier benennen?

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

09.05.2012 at 11:23 Uhr
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hochbauingenieur
Level: Jr. Member
Beiträge: 8
Registriert seit: 28.06.2011
IP: Logged
icon Re: Re: Entwässerungsgesuch

Zitat
"Es trifft zu, dass die Genehmigungsplanung der Entwässerung die Lph,. 1-4 der Technischen Ausrüstung Abwasser umfasst und hiernach zu vergüten ist."
Das sehe ich genau so, leider habe ich das textlich nirgends gefunden, außer wie gesagt in einem Kommentar zur alten HOAI.

Die Begründung lautet in etwa
"das haben wir schon immer so gehandhabt"

Danke aber zunächst für die schnelle Antwort.

09.05.2012 at 16:12 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Entwässerungsgesuch

Das finden Sie in der HOAI in § 51:

"(1) Die Leistungen der Technischen Ausrüstung umfassen die Fachplanungen für die Objektplanung.

(2) Die Technische Ausrüstung umfasst folgende Anlagegruppen:

1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, ..."

Aus § 53 und Anlage 14 ergibt sich dann, dass die Genehmigungsplanung (und vorlaufend die Lph. 1-3) für die Technische Ausrüstung als LPh. 4 mit den entsprechenden Teilleistungs-Prozenten auf Basis der Honorartafel in § 54 vergütet wird.

Was man in der HOAI nicht explizit findet, ist, wo die Abgrenzung zwischen Gebäudeplanung und Fachplanung der Technischen Ausrüstung genau liegt. Liest man jedoch die in Anlage 14 beschriebenen typischen Vorgänge im Zusammenhang mit der Fachplanung durch, wird rasch klar, dass die für eine Entwässerungsplanung notwendigen Leistungen dem Leistungsbild Technische Ausrüstung zuzuordnen sind.

Nochmals die Frage: mit welcher Begründung bzw. welchem Verweis ordnet in Ihrem Fall jemand die Erstellung der genehmigungsfähigen Entwässerungsplanung einem anderen Leistungsbild zu?

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

10.05.2012 at 07:36 Uhr
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hochbauingenieur
Level: Jr. Member
Beiträge: 8
Registriert seit: 28.06.2011
IP: Logged
icon Re: Entwässerungsgesuch

Vielen Dank für die weiteren Erläuterungen. Mittlerweile konnte ich einen entsprechenden Aufwand zum Nachweis anbieten und den dann wohl auch abrechnen.
Nochmals zur Begründung. Die Argumentation lautet wirklich nur: "das haben wir schon immer so gehandhabt."
Richtig ist ja, das die Grundleitungen mit durch den Bau erbracht und hier auch in die anrechenbaren Kosten eingehen. Dafür gibts von uns ja auch einen Entwässerungsplan. Aber so ein Gesuch geht bei uns ja weiter: Darstellung der Entwässerung von der Anfallstelle bis zur Einbindung in die Vorflut sage ich da nur. Von der planerischen Verantwortung und den Verhandlungen mit dem Erschließungsträger will ich gar nicht erst anfangen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung
Rainer Berndt

10.05.2012 at 12:17 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Entwässerungsgesuch
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