|
Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.
|
BeWe
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 28.08.2012
IP: Logged
|
Honorarberechnung Nutzungskosten
Hallo,
für meine Masterthesis, die das Thema Kosteneffizienz im Lebenszyklus hat, bin ich auf der Suche nach Informationen auf §5 (4a) (alt) gestoßen.
"Für Besondere Leistungen, die (...) zu einer Kostensenkung ohne Verminderung des Standards führen, kann ein Erfolgshonorar zuvor schriftlich vereinbart werden, das bis zu 20 vom Hundert der vom Auftragnehmer durch seine Leistungen eingesparten Kosten betragen kann."
1) Wird dieser Paragraph in der Praxis tatsächlich angewandt?
2) Bezieht sich dieser Paragraph (oder irgendein anderer) auch auf die Einsparung von Nutzungs- / und Instandsetzungskosten?
Wenn ja, über welchen Zeitraum könnten diese bei einer Honorarberechnung mit einfließen?
Es würde ja durchaus Sinn machen, wenn der Planer zum Beispiel bewusst ein teureres Material einsetzt, um die Instandsetzungskosten dauerhaft zu senken.
Vielen Dank
|
28.08.2012 at 13:07 Uhr |
|
|
bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
|
Re: Honorarberechnung Nutzungskosten
quote: BeWe wrote:
1) Wird dieser Paragraph in der Praxis tatsächlich angewandt?
Diese Regelung gibt es auch in § 7 Abs. 8 HOAI 2009, also der aktuellen HOAI.
Ich kenne allerdings keinen Fall.
Vermutlich liegt das daran, dass Auftraggeber diese Leistung sowieso erwarten und Planer normalerweise immer versuchen, das Optimum herauszuholen.
Viele Grüße
bento
[Edited by bento on 28.08.2012 at 17:19 Uhr]
[Edited by bento on 28.08.2012 at 17:19 Uhr]
|
28.08.2012 at 17:18 Uhr |
|
|
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
|
Re: Honorarberechnung Nutzungskosten
Zu Frage 1) Ich kenne auch keinen einzigen Fall, in dem ein Erfolgshonorar tatsächlich vereinbart wurde.
Zu Frage 2) Natürlich konnte sich eine solche Vereinbarung auch auf Nutzungs- und Instandsetzungskosten in beliebiger Zeitdauer beziehen. Kosten sind Kosten.
Zur Anmerkung von bento: leider ist die mögliche Erfolgshonorarvereinbarung nach HOAI 2009 bei weitem nicht so attraktiv wie zuvor: in der HOAI 2002 konnten 20% der Kostenersparnis als Erfolgshonorar vereinbart werden, nach HOAI 2009 nur 20% des vereinbarten Honorars, also vielleicht 1-3 % der ersparten Kosten.
Die große Schwierigkeit beim Erfolgshonorar ist es nämlich, das mit dem normalen Honorar abgegoltene Soll an geplanten Bau- und Betriebskosten zu definieren, um dann in einem zweiten Schritt durch besondere Planungsmaßnahmen dafür zu sorgen, dass diese Kosten geringer werden. Da erwarten die meisten AG wohl zu recht, dass die ersten Planungsanstrengungen bereits zur beauftragten Grundleistung gehören. Die Berücksichtigung wirtschaftlicher Anforderungen gehört schließlich bereits zu den Grundelistungen in z.B. Anlage 12 Lph. 3 HOAI 2009 bzw. vergleichbaren Beschreibungen in anderen Leistungsbildern.
Das müsste also schon eine besondere Optimierungsmethodik sein, die mit dem Grundhonorar nicht abgegolten ist und deshalb die Vereinbarung eines Erfolgshonorars abgrenzbar und sinnvoll erscheinen ließe!
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
|
28.08.2012 at 23:50 Uhr |
|
|
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
|
Re: Honorarberechnung Nutzungskosten
Tja, ein Planungsbüro ist halt kein Gewerbe und eine Planungsleistung eine freiberufliche Leistung, d.h. eine mit besonderer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und dem Auftraggeber. Das muss man wollen, nicht nur in finanzieller Hinsicht!
Danken wir unseren Verordnungsgebern, dass es die HOAI noch gibt und wir nicht nur im Preiswettkampf miteinander liegen!
Ich weiß zwar nicht, was Sie genau studieren, aber vielleicht bildet es in jedem Fall, sich einmal mit dem Thema "Baukultur" auseinanderzusetzen.
Und wenn Sie mal in die Lage kommen, einen Auftraggeber zum Thema "Auftragsvergabe an einen Planer" zu beraten, sollten Sie die bis dahin nach Ihrer Erfahrung wirklich wichtigen Themen als Vergabekriterium ins Spiel bringen und nicht nur immer den leidigen Preis.
Immer noch in alter Frische:
Wer billig plant, baut teuer.
Wer billig baut, betreibt teuer.
Sie sind also nicht der erste, der diesen Gedanken nachhängt, und hoffentlich auch nicht der letzte!
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
|
29.08.2012 at 17:44 Uhr |
|
|
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no
|
|
|
|