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Persich
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 04.11.2012
IP: Logged
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Nebenkosten
Guten Tag,
nachdem ich meine erste Frage hier so schnell und kompetent beantwortet wurde, möchte ich noch eine weitere Frage stellen:
Architektenvertrag nach HOAI, Mittelsatz, Zone III, Zuschlag 20%, alle Lph beauftragt.
Nebenkosten sollen pauschal abgegolten werden nach folgender Vertragsklausel:
„Der AN erhält zur Abgeltung sämtlicher nach HOAI erstattungsfähiger Nebenkosten eine Pauschale in Höhe von 8% des ihm zustehenden Honorars. Hierdurch sind sämtliche Ansprüche des AN auf Erstattung von Nebenkosten im Zusammenhang mit diesem Vertrag abgegolten.“
Nun rechnet der Architekt aber alle Kosten für Kopien und Vervielfältigungen extra ab. Also nicht etwa Kopien für uns, wir bekommen alle Pläne per Mail und müssen selbst ausdrucken. Sondern für den Bauantrag, Statik, die Bauunternehmer usw.. Ehrlich gesagt, hatte ich die Pauschalklausel vergessen und immer alle Rechnungen über Vervielfältigungen bezahlt. Nun habe ich den Architekten darauf angesprochen, worauf er meinte, also er bräuchte keine Kopien…
Fallen Kopien jetzt unter die Nebenkosten oder sind die zusätzlich zu zahlen?
Vielen Dank.
Persich
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07.11.2012 at 14:01 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Nebenkosten
Hallo Persich,
diese Frage wurde schon öfters gestellt.
Leider gibt es dazu genauso wenig spezielle Vorschriften wie zur Angabe des Datenformats.
Viele Planer bieten zwar einen prozentualen Nebenkostensatz an, begrenzen aber gleichzeitig die darin enthaltene Anzahl der Plankopien (oder schließen sie gar ganz aus), da die Kosten hierfür bei manchen Bauvorhaben unkalkulierbar sind.
Wenn aber im Vertrag nichts Genaueres darüber ausgesagt wird, dann muss man die allgemeinen Regelungen interpretieren und die Tatsache, dass Kosten für Plankopien in den Nebenkosten der HOAI aufgeführt sind und gleichzeitig (noch) Papierpläne zur Umsetzung der Maßnahme erforderlich werden, legen wohl nahe, dass zumindest ein Papierexemplar für alle "Beteiligten", die die Planunterlagen benötigen, enthalten sein muss. Das dürfte nichts damit zu tun haben, ob der Planer etwas "schwarz auf weiß" benötigt oder nicht.
Natürlich wird der überwiegende Teil der Pläne heute per Email verschickt, da es schneller geht und eine digitale Version besser ohne Qualitätsverlust reproduziert werden kann als eine Papierversion. Beteiligte Planer können die Datei sofort einlesen und deshalb mehr damit anfangen als mit einer Papierversion.
Dort, wo jedoch Papierexemplare benötigt werden (Bauherr, Bauamt, Baufirmen), wäre es m.E. nicht in Ordnung, die Erstkopierkosten auf den Bauherrn bzw. die Firmen abzuwälzen, wenn es im Vertrag keine spezielle Regelung dazu gibt.
Im Übrigen lässt die Höhe des Prozentsatzes nicht darauf schließen, dass dort keine einzige Plankopie auf Papier enthalten sein soll.
Hier mal einige ältere Antworten:
[url=http://] http://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=1623[/url]
[url=http://] http://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=1367[/url]
[url=http://] http://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=1179[/url]
[url=http://] http://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=1041[/url]
Viele Grüße
bento
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08.11.2012 at 00:08 Uhr |
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