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maedred
Level: Member
Beiträge: 14
Registriert seit: 02.02.2012
IP: Logged
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HOAI 2009 - Mindest-Umbauzuschlag verbindlich?
Liebe Forumsmitglieder,
ich habe Schwierigkeiten mit der Interpretation des § 35 HOAI 2009.
"Sofern kein Zuschlag schriftlich vereinbart ist, ... fällt Zuschlag von 20% an."
Ist damit nun eine verbindliche Untergrenze festgelegt? Oder können die Parteien einen niedrigeren UZ schriftlich vereinbaren, ohne gegen die HOAI zu verstoßen?
Ich habe den Eindruck gewonnen, dass in so mancher freihändiger Vergabe von eindeutigen Umbauvorhaben Bieter einen niedrigeren oder auch gar keinen UZ anbieten und die (wohlgemerkt öffentlichen) AG dies jeweils dankend annehmen. Anders kann ich mir nicht erklären, warum man so oft nach Angebot vermeinticher HOAI-Mindestsätze einen Zweizeiler zurückbekommt, leider habe ein "wirtschaftlich günstigeres Angebot" den Zuschlag erhalten.
Wie ist die Rechtslage?
Vielen Dank,
Andreas Zehrt, Berlin
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13.11.2012 at 10:34 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: HOAI 2009 - Mindest-Umbauzuschlag verbindlich?
Hallo,
wenn etwas nicht klar geregelt ist, kommt es zu Interpretationen, die je nach Interessenlage durchaus unterschiedlich ausfallen können.
So ist es auch mit der Regelung des Umbauzuschlags in der HOAI 2009.
Hierzu mal ein etwas älterer Beitrag der GHV: [url=http://] http://www.ghv-guetestelle.de/ghv/redmedia/dib_12_09_systemfehler_in_der_.pdf[/url]
Nach meinem Kenntnisstand gibt es zu diesem Punkt bis heute keine (abschließende) Rechtsprechung.
So gibt es schon mal unterschiedliche Auffassungen zwischen den AGs und den Planern.
Wenn ein öffentlicher AG Angebote von Planern erfragt, dann muss er eigentlich die Honorarzone, die anrechenbaren Kosten und das Leistungsbild vorgeben. Die Höhe des Umbauzuschlags kann er sich sicherlich anbieten lassen, aber ich würde es für fair halten, wenn er zumindest die 20% als Untergrenze festlegt.
Viele Grüße
bento
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13.11.2012 at 19:24 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: HOAI 2009 - Mindest-Umbauzuschlag verbindlich?
Ich gahe davon aus, dass der Verordnungstext so gilt wie er geschrieben ist (dass er möglicherweise anders gemeint war, ist dabei unerheblich). Danach sind Umbauzuschläge unter 20% möglich. Ob sie im einzelnen sachgerecht sind, muss jeweils geprüft werden; zwingen tut einen jedoch keiner, so etwas zu vereinbaren.
Um "wirtschaftlich günstige" Angebote zu produzieren, gibt es aber noch mehr Stellschrauben:
- Nicht zu erbringende Leistungen und damit Punktabzug bei den Leistungsphasen
- Honorarsätze
- in Zweifelsfällen Honorarzonen
- Nebenkostenvergütung
- Besondere Leistungen für wenig oder lau
u.a.m.
[Edited by fdoell on 17.11.2012 at 19:16 Uhr]
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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14.11.2012 at 10:16 Uhr |
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