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nimari
Level: Jr. Member
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Überhöhte Rechnung für Statik?
Hallo,
auch ich habe ein Problem mit der Rechnung eines Statikers.
Folgender Sachverhalt:
Ich plane einen kleine Umbau in unserem Haus. Dabei muss ein Durchgang in einer tragenden Wand um 1, 40m verbreitert werden. Weiterhin soll eine weitere tragende Wand von 1,45 m entfernt werden. Da der Bauunternehmer hierfür eine statische Berechnung benötigt haben wir diese bei einem Igenieurbüro für Baustatik in Auftrag gegeben. Zuvor haben wir sämtliche alten Pläne und statische Berechnungen des Hauses besorgt und persönlich übergeben.
Nun kam die Rechnung die mir deutlich zu hoch erscheint.
Es werden folgende Leistugen in Rechnung gstellt:
Statik (§ 64 Leistungsbild Tragwerksplanung) Leistungsphase 4
Anrechenbar nach HOAI 15.591,50€
§ 65 Honorar 100% nach Honorartafel 1.443,01€
§64 Leistungsphasen
4 Genehmigungsplanung 30% = 432,90€
(30% von 1.443,01€
Leistungsbildungszuschlag Umbau 20% 86,58 €
Zuschlag HOAI 2ßß0 10% von 519,48€ 51,95€
§7 Nebenkosten
Nebenkostenpauschale 5 von 571,43€ 28,57
Nettohonorar für erbrachte Leistungen 600,00€
zzgl. 19 Mehrwertsteuer 114,00 €
Rechnungsbetrag 714,00 €
Die fertige Berechnung wurde von uns abgeholt. Es enstanden somit keine Versankosten
Ich bin bereit, erbrachte Leistungen angemessen zu bezahlen, aber hier habe ich das Gefühl über den Tisch gezogen zu werden. Selbst wenn ich das mir vorliegende teuerste Angebot zugrunde lege, werden hier Gesamtkosten von 5.600€ für den Abbruch berechnet (incl. statische Berechnung)
Der Statiker legt Kosten nach einer Kostenschätzung von 15.591,50€ fest.
Ich würde mich freuen, wenn mal jemand mit ein wenig mehr Sachverstand als ich es habe über die Rechnung schauen würde.
Vorab schon mal herzlichen Dank!!! :)
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02.12.2012 at 13:30 Uhr |
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fdoell
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Re: Überhöhte Rechnung für Statik?
Wenn der Auftrag nach Aug. 2009 erteilt wurde, gilt die HOAI 2009 und die Rechnung ist in dieser Form - ganz formal betrachtet - nicht prüffähig.
Unabhängig davon wären vom Rechnungsersteller folgende Fragen zu klären:
1. Woher stammen die angesetzten anrechenbaren Kosten von 15.591,50 € ? Gibt es von irgend jemandem eine Kostenberechnung hierzu? Wenn nein, was sagt der Tragwerksplaner zu den Ihnen vorliegenden Angeboten, die deutlich niedriger liegen?
2. Konsequenz: liegen die anrechenbaren Kosten unterhalb der Tabellenmindestwerte von 10.226 €, kann das Honorar frei vereinbart werden. Die berechneten 600 € netto entsprechen bei 60 bis 120 €/h einem Zeitaufwand von 5 - 10 h. Können Sie abschätzen oder kann er Planer es nachweisen, wie lange er sich mit Ihrem Umbau befasst hat?
3. Der Ansatz der Leistungsphase 4 Genemigungsplanung ist ok.
3. Das pauschale Aufschlagen von 10% wegen der seit der HOAI 2009 gültigen Honorartabellen ergibt zwar eine Honorarsumme wie sie sich aus der HOAI 2009 ergäbe, jedoch ist wegen der Gültigkeit der HOAI 2009 insgesamt (und nicht nur der Erhöhug der Honorartabellen) der Ansatz wie nach der alten HOAI mit der Erhöhung allein nicht das, was nach HOAI 2009 abzurechnen wäre (ist hier vielelicht nicht wesentlich, aber trotzdem - für das nächste Mal und die anderen Leser - erwähnenswert).
4. Der Ansatz von 5% des Honorars als Nebenkosten ist nach HOAI nur zulässig, wenn das von vornherein vereinbart worden ist. Ansonsten gibt es Nebenkosten nur auf Nachweis.
5. Wenn Sie sich mit dem Planer nicht über anrechenbare Kosten streiten wollen, nehmen Sie den Tabellenmindestwert von 10.226 € und rechnen Sie:
Grundhonorar für Honorarzone I Mindestsatz (wie vom Planer angesetzt), nach HOAI 2009: 1.119 €.
Hiervon 30% für Lph. 4 = 335,70 €.
Nebenkosten nicht nachgewiesen, daher kein Ansatz.
Zuzügl. 19% MwSt. = 399,48 €.
6. Es kann aber sein, dass der Planer die anrechenbaren Kosten so "hingerechnet" hat, das 600 € netto rauskommen, und er bei einem solchen Ansatz mit 335 € netto recht verärgert wäre.
7. Korrekt wäre, bei anrechenbaren Kosten unter 10.229 € das Honorar frei zu vereinbaren und angesichts des tatsächlichen Zeitaufwandes und eines vernünftigen Stundensatzes (bei einem langjährig erfahrenen Planer nicht unter ca. 80 €/h, hängt aber von vielen Faktoren ab) zu einem Kompromiss zu kommen.
8. Was ich nicht verstehe: wenn Sie ein Angebot für Abbruch einschl. Statik vorliegen haben, wieso haben Sie das dann nicht einfach angenommen, sondern die Statik selbst beauftragt?
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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02.12.2012 at 15:18 Uhr |
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nimari
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Re: Überhöhte Rechnung für Statik?
Hallo Herr Doell,
ganz herzlichen Dank für die ausführlichen Informationen. Jetzt habe ich eine Basis und kann mit dem Statiker über eine entsprechende Reduzierung der Rechnung verhandeln.
Wir haben das Angebot incl. Statik nicht angegenommen, weil wir uns für einen Bauunternehmer entschieden haben, der auch weitere Baumassnahmen, wie Ausstausch der Fenster, Heizkörper, Baderneuerung u.v.a. ausführt. So haben wir alles in einer Hand. Ausserdem hat uns das Preis/Leistungsverhältnis überzeugt.
Ganz liebe Grüße
nimari
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02.12.2012 at 15:31 Uhr |
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nimari
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Re: Überhöhte Rechnung für Statik?
Hallo Herr Doell,
ich habe doch noch eine Frage:
ist der Leistungsbildungszuschlag für Umbau in Höhe von 20% o.k.?
Lieben Gruß
nimari
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02.12.2012 at 16:27 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
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Re: Überhöhte Rechnung für Statik?
Der Begriff "Leistungsbildungszuschlag" ist mir neu. In § 35 HOAI http://www.hoai.de/online/HOAI_2009/HOAI_2009.php#35 geht es um "Leistungen im Bestand", d.h. genauer um mögliche Zuschläge bei Umbauten und Modernisierungen. Bei einer möglichen Spanne bis zu 80% Zuschlag sind 20% eher moderat.
Wenn Sie allerdings eine Abrechnung nach Zeitaufwand (Stunden x Stundensatz) vornehmen, ist hierfür ein Umbauzuschlag nicht zwingend (wie gesagt, dann ist das Honorar ja frei vereinbar); der gilt nur verbindlich bei Ansatz der Honorartabellen, d.h. bei anrechenbaren Kosten oberhalb des Tebellenmindestwertes von 10.226 €.
[Edited by fdoell on 03.12.2012 at 10:12 Uhr]
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
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03.12.2012 at 10:07 Uhr |
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nimari
Level: Jr. Member
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Re: Überhöhte Rechnung für Statik?
Hallo Herr Doell,
ganz herzlichen Dank für Ihre Mühe. Sie haben mir sehr geholfen!!!
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03.12.2012 at 10:46 Uhr |
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nimari
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Re: Überhöhte Rechnung für Statik?
Hallo Herr Doell,
ich muss Sie leider noch einmal fragen.
Ich habe die Rechnung wie von Ihnen beschrieben beanstandet. "
Angeblich sei die erste Rechnung eine Honorarvereinbarung gewesen. Weder ich noch mein Mann können sich an eine Honorarvereinbarung erinnern.
Dieser gute Mann mag ja mit der Höhe der Rechnug gemessen an seinem Aufwand Recht haben. Mich stört einfach nur die Art der Rechnung. Hätte er eine Rechnung über 600,00 € zzgl. MwSt geschickt, wäre alles in Ordnung gewesen. Aber so habe ich das Gefühl betrogen zu werden. Leider kann ich nicht abschätzen, wie hoch der Aufwand für die Erstellung einer Statik in der Größenordnung ist und welches Honorar da angemessen ist.
Nachstehend die "korrigierte" Rechnung
Statik (§ 64 Leistungsbild Tragwerksplanung)
Leistungsphasen 1-5
Anrechenbar nach HOAI
§ 62 Kosten 10.226,00 EUR
§ 63 Honorarzone 1 / Mindestsatz (0 %)
§ 65 Honorar 100 % nach Honorartafel 1.017,00 EUR
§ 64 Leistungsphasen
1 Grundlagenermittlung 3 % = 30,51 EUR
2 Vorplanung 10 % = 101,70 EUR
3 Entwurfsplanung 12 % = 122,04 EUR
4 Genehmigungsplanung 30 % = 305,10 EUR
5 Ausführungsplanung 26 % = 264,42 EUR
_____
81 %
81 % von 1.017,00 EUR (§ 65) 823,77 EUR
Leistungsbildzuschlag /-abschlag
Umbau 20 % 164,75 EUR
Zuschlag / Abschlag
HOAI 2009 10 % von 988,52 EUR 98,85 EUR
§ 7 Nebenkosten
Nebenkostenpauschale 0 % von 1.087,37 EUR 0,00 EUR
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Nettohonorar für bisher erbrachte Leistungen: 1.087,37 EUR
Abschlagsforderung netto: 1.087,37 EUR
zzgl. 19 % Mehrwertsteuer: 206,60 EUR
mit folgendem Begleitschreiben:
bei den Kosten handelt es sich eigentlich um ein fiktiven Betrag um auf ein „pauschales“ Nettohonorar von 600,00 € zu kommen. Man hätte auch Kosten von 10.226 € ansetzen können, dafür aber die Leistungsphasen 1-3 und 5 berücksichtigen können. Außerdem ist bei unserer Berechnung ist die „anrechenbare Bausubstanz“ nicht berücksichtigt worden. Beträge unterhalb des Mindestsatz von 10. 226,- € werden gem. HOAI nicht linear herunter gerechnet (In diesem Fall ist eine pauschale Vereinbarung erforderlich). Bei dem 20% Leistungsbildzuschlag handelt es sich um einen üblichen Umbauzuschlag. Der Zuschlag von 10% ist die Differenz zwischen HOAI 1995 (Berechnungsgrundlage) und HOAI 2009 (z. Z. gültig). Da keine schriftliche Vereinbarung zu den Nebenkosten vereinbart worden ist ,wäre eigentlich eine Abrechnung nach Einzelnachnachweis erforderlich. Da der Aufwand unserer Meinung nach nicht gerechtfertigt ist, halten wir einen pauschalen Ansatz für praktikabel.
Bevor ich jetzt die "erste" Rechnung zahle, wäre es super noch einmal Ihre Meinung zu hören.
Ganz liebe Grüße
nimari
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06.12.2012 at 19:31 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
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Re: Überhöhte Rechnung für Statik?
Ich verstehe nicht ganz: die 1. Rechnung soll eine Honorarvereinbarung gewesen sein? Was steht denn da drüber?
Und wie wird nun die 2. Rechnung begründet, wenn er nur 600 € haben wollte?
Bitte fragen Sie den Tragwerksplaner, ob er nun 600 € netto haben will oder einen anderen Betrag.
Wenn es um 600 € netto pauschal geht: was wissen Sie über Besuche bei Ihnen, Absprechen mit Dritten und wieviel Seiten Berechnung liegen Ihnen vor? Kurz: können sie abschätzen, wieviel Stunden der Mensch mit Ihrem Projekt etwa verbracht hat? Oder kann er Ihnen das sagen?
Bei anrechenbaren Kosten unter dem Tabellenmindestwert ist keine Honorarberechnung nach Tabellen vorgeschrieben. Die genannte Pauschale könnte da durchaus im Bereich des üblichen liegen, je nachdem wie lange der Planer gebraucht hat.
Nur: falls er doch auf eine höhere Honorarsumme abzielt, sollte er das sagen und auch wieviel er will. Den Krampf mit den alten HOAI-Tabellen, filktiven Leistungen usw. nur um dann doch zu einer Zahl zu gelangen, kann man sich dann sparen.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
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06.12.2012 at 21:57 Uhr |
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nimari
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Re: Überhöhte Rechnung für Statik?
Hallo Herr Doell,
von Honorarvereinbarung war nie die Rede und steht auch nicht in der Rechnung. Der Statiker hat halt dieses angebliche Honorar mit solchen Horrorzahlen auseinander gepflückt, dass mir nur der Verdacht kommen konnte, dass es hier nicht mir rechten Dingen zugehen kann. Hätte er einfach nur ein Nettohonorar von 600,00 € in Rechnung gestellt, wäre Ihnen, ihm und mir viel Arbeit erspart geblieben.
Was er an Zeitaufwand betrieben hat, kann ich nicht beurteilen. Er hat sich weder die "Baustelle" angeschaut, noch musste er sich um die Beschaffung von alten Plänen und statischen Berechnung kümmern. Er hat alles von uns geliefert bekommen und brauchte nur noch rechnen und zeichnen. Selbst die fertigen Unterlagen wurden von uns abgeholt, so dass ihm nicht einmal Versandkosten entstanden sind.
Da es keine große Baumassnahme ist, es werden lediglich Durchbrüche um 1,20m und 1,45m in 2 tragenden Wänden vergrößert vermute ich mal, dass sein Zeitaufwand mit 600 € gut bezahlt ist.
Ich habe ihm heute die erste Rechnung bezahlt und hoffe,dass er jetzt Ruhe gibt. Eine 2. erhöhte Rechnung auszustellen entbehrt jeder rechtlichen Grundlage.
Ich danke Ihnen nochmal ganz, ganz herzlich für Ihre Mühe. Schön, dass es solche Foren mit so lieben Menschen gibt.
Herzliche Grüße
nimari
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06.12.2012 at 23:14 Uhr |
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