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Smojo
Level: Member
Beiträge: 28
Registriert seit: 22.10.2009
IP: Logged
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losweise Ausschreibung
Hallo zusammen,
unser Büro wurden vom Auftraggeber bezüglich der Übernahme der Leistungsphase 5/6 des Leistungsbildes Verkehrsanlagen angefragt. Die Ausschreibung soll in mehreren Losen (ca. 7) erfolgen, d. h. 7 separate Ausschreibungen.
Ist es zulässig das Honorar losweise entsprechend der anrechenbaren Kosten jedes Loses zu ermitteln oder ist es zwingend notwendig, ein Honorar über die gesamten anrechenbaren Kosten zu berechnen? Die Frage bezieht sich auf die grundsätzliche Herangehensweise der Honorarberechnung.
Gruß
Smojo
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04.12.2012 at 11:11 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: losweise Ausschreibung
Honorartechnisch zulässig dürfte sein, jedes Los als ein Objekt zu definieren und jeweils die anrechenbaren Kosten hierfür anzusetzen. Damit das Hoorar korrekt ist, sollten die Kosten der einzelnen Lose bereits aus der Kostenberechnung hervorgehen (einschließlich der an den Losgrenzen jeweils erforderlichen Anapssungsmaßnahmen).
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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04.12.2012 at 21:19 Uhr |
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