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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Abrechnung nicht erbrachte Leistung - ohne Vertrag; schockiert durch das Verhalten des Architekten
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telia
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 01.02.2013
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icon Abrechnung nicht erbrachte Leistung - ohne Vertrag; schockiert durch das Verhalten des Architekten

Hallo,

wir haben ein Problem mit der Abrechnung von Architektenleistungen. Hier eine kurze Beschreibung unserer Erfahrung mit der Bitte um Einschätzung. Vielleicht hat jemand Erfahrung.

Wir möchten bauen und haben uns über verschiedene Systeme informiert (Holzbauweise mit Stecksystem durch spezialisierte Firmen). Mein Mann hat einen befreundeter Architekten gefragt, als wir auf der Suche nach einem Haus (hätten lieber umgebaut) und dann einem Grundstück waren. Bei jedem Besuch haben wir gefragt, was er bekommt. Einmal hat er eine Summe genannt und natürlich auch sofort bekommen. Ansonsten blieb er immer offen, ob und wieviel Geld er bekommt (das erzähle ich, weil seine unklaren Honorarabsprachen ein Teil unseres Problems sind).

Schliesslich haben wir ein Grundstück gekauft, bei spezialisierten Firmen angefragt: sie haben selbst einen Architekten, wir sollen mal Pläne schicken.
Daraufhin haben wir mit "unserem" Architekten einen Termin gemacht und besprochen, dass wir evt. Unterstützung brauchen, aber noch nicht wissen, ob das nur einen Teil betriftt. Auf unsere Frage nach seinem Honorar hat er die HOAI gezeigt und gemeint wir rechnen danach ab. (Noch mal) wir haben NICHT gesagt, dass wir alles machen wollen, weil noch unklar war welche Firmen wir beauftragen sollten.
Nun hat er viele Planungsskizzen gemacht, die schlicht nicht verwertbar waren. Z.B. ein Haus mit dreieckigem Grundriß (unsere Ansage beim 1. Termin war klar: konservativ und eher "retro", mehrere mit Empore/offenem Bereich nach Ansage: Wohnungen sollen zu trennen sein, Grundriß mit einem Balkon, der im spitzen Winkel zuläuft, also quasi teilweise nicht zu benutzen ist. gedrehter Grundriß, der völlig aus dem Baufenster schwenkt und höchstwahrscheinlich den Protest der Nachbarn verursachen würde. (Tut mir leid, dass ich so ausführlich bin, aber ich bin einfach maßlos enttäuscht). Uns wurde immer deutlicher, dass er keine Erfahrung hat. Mit Version 16 (die erkennbar unvollständig ist) er per mail gefragt: "Wir sollten auch mal einen Vertrag machen."
Das war der Zeitpunkt, an dem wir die Zusammenarbeit beenden wollten.
Wir möchten ihm seine Leistung bezahlen, aber können wohl nicht eine seiner Planungsskizzen verwenden.

Nun wollte er ein Gespräch mit uns (hat uns ausdrücklich darum gebeten), in dem er uns mitgeteilt hat, dass er nun über Stundenlohn abrechnen will und auf knapp 100 Stunden und über 5700 Euro kommt. Jetzt wird es unschön. Er hat sogar das Gespräch, um das er gebeten hat, abgerechnet!
Wir haben auf einer Abrechnung seiner Leistung nach HOAI bestanden (u.a. auch weil dieses Forum drüber informiert, dafür mal ein dickes DANKE!).
Die hat er nun geschickt:
- Teil 1 ERBRACHTE LEISTUNG - die 1.Leistungsphase berechnet er ganz, die 2. zu 4% erfüllt (z.B. fehlt die Kostenschätzung. die hatte er weniger Tage vorher kommentarlos und rückdatiert an uns geschickt; wir haben sie dann aber schriftlich zurückgewiesen), Nebenkosten von 8% noch dazu.
- Teil 2 NICHT ERBRACHTE LEISTUNGEN bis zur Leistungsstufe 4 (so nie mit uns besprochen!): (er bezieht sich auf BGB §649) hier fordert er 100 % = über 5000 Euro. Die 5%-Regelung würde nicht greifen, weil er ein Ein-Mann-Büro sei.

Insgesamt möchte er über 8000 Euro für Planungsskizzen (keine "endgültige" Fassung für eine Bauvoranfrage, keine Fassadenansichten, Schnitte mit abweichenden Dachneigungen, keine Kostenschätzung, keine Bauvoranfrage)

HILFE!! Nie wieder Architekt ist mein Fazit.
Da sind wir ja geknebelt! Mit Vertrag hätten wir vielleicht noch sagen können: wir machen den Vertrag nur schrittweise für einzelne Leistungsphasen. Nun betont er immer wieder, EIGENTLICH hätten wir ja ALLES mit ihm bauen wollen (und dann hätten wir die gesamte Summe von über 30 000 Euro zahlen müssen?? - ohne Leistung? Weil er keine anderen Aufträge bekommt?) "Großzügig" berechnet er also "nur" bis zur Leistungsphase 4.

Hoffentlich konnte ich es einigermaßen klar schildern.
Ich weiß, dass das eher eine rechtliche Frage (nicht nur zur HOAI) ist, hoffe aber trotzdem auf eine Einschätzung und Rat.


[Edited by telia on 01.02.2013 at 01:06 Uhr]

01.02.2013 at 00:57 Uhr
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fdoell
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Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
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icon Re: Abrechnung nicht erbrachte Leistung - ohne Vertrag; schockiert durch das Verhalten des Architekten

Nun, in Deutschland muss derjenige, der etwas will, beweisen, dass es ihm zusteht. Dass ein Planungsauftrag bestand, ist wohl unbestritten, es ist aber offen, worin dieser genau bestand (zumindest haben Sie ganz andere Vorstellungen als der Planer). Zweites Thema ist, welche Leistungen überhaupt im Sinne dieses Auftrags erbracht wurden.

Zu dem entgangenen Gewinn aus Lph. 3+4 müsste der Planer also beweisen, dass er dazu überhaupt beauftragt war. Solange Sie dies bestreiten (können), schicken Sie die Rechnung darüber als unbegründet zurück.

Zu den Lph. 1+2 ist wohl viel getan worden, aber nicht das, was Sie gewollt haben. Da kommt es nun darauf an, wie Sie das bei einem mündlichen Auftrag kommuniziert und ggf. auch schrifltich dokumentiert haben.

Wenn Sie die Leistungsbeschreibung in Anlage 11 zu den Leistungsphasen 1+2 einmal durchlesen - was würden Sie denn sagen, was der Planer erbracht hat? In einem zweiten Schritt bewerten Sie , was Sie davon nutzen können. Dann kann man weitersehen, was für Honorar ihm zusteht. Dabei gilt der Grundsatz, das bei einem HOAI-Honorar nach dem Willen des Verordnungsgebers der Aufwand des Planers gerade nicht maßgeblich ist, sondern lediglich die Ergebnisse seiner Aufwendungen.

Zur Honorarermittlung ist noch zu sagen, dass - sofern keine schrifltiche Vereinbarung bei Auftragserteilung darüber vorliegt - die Nebenkosten nicht mit einer Prozentzahl des Honorars abrechenbar sind, sondern nur auf Nachweis (§ 14 Abs. 3).

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

01.02.2013 at 10:18 Uhr
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telia
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icon Re: Abrechnung nicht erbrachte Leistung - ohne Vertrag; schockiert durch das Verhalten des Architekten

Lieber Herr Doell,

vielen Dank erst mal für Ihre Antwort. Das ist sehr hilfreich für uns.

Wir werden nun noch mal alle Leistungen nach der Anlage 11 anschauen. Wir möchten ihm natürlich seine Leistung bezahlen (ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit für uns).

Noch eine Frage:
Sie schreiben: "Zu dem entgangenen Gewinn aus Lph. 3+4 müsste der Planer also beweisen, dass er dazu überhaupt beauftragt war. Solange Sie dies bestreiten (können), schicken Sie die Rechnung darüber als unbegründet zurück."

Wissen Sie, wie wir das bestreiten können? Wir waren zu zweit bei ihm und dann steht doch Aussage gegen Aussage, oder? Wir haben seine Pläne angenommen bzw. bearbeitet = konkudenter Vertrag. Aber er meinte im Anfangsgespräch wir können die Leistungsphasen auch einzeln beauftragen/verabreden. Das fanden wir ausdrücklich gut, weil wir (wie beschrieben) überlegt haben mit Firmen zu bauen, die eigene Architekten haben. Und in der letzten Mail wollte er dann einen Vertrag. Damit sagt er doch indirekt, dass es bis dahin KEINEN Vertrag gab, oder verstehe ich als juristischer Laie das falsch?

Für eine Information dazu wären wir dankbar.
Viele Grüße.

01.02.2013 at 21:12 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Abrechnung nicht erbrachte Leistung - ohne Vertrag; schockiert durch das Verhalten des Architekten

Nun, bestreiten geht eigentlich ganz einfach: Sie sagen, dass Sie ihn nie für eine Entwurfs- oder Genehmigungsplanung beauftragt haben. Das Gegenteil müsste er beweisen.

Das ergibt sich jedoch nicht nur aus einer solchen Aussage, sondern auch daraus, dass Sie nachweisen, dass der Planer zwar viele Ideen hatte (Vorplanungsvarianten), dass jedoch keine von denen Ihre Bedürfnisse traf. Hätte eine Idee das dargestellt, was Sie sich vorgestellt haben, hätten Sie dazu auch eine Kostenschätzung angefordert und der Planer könnte nach § 3 Abs. 8 nachweisen, dass er mit Ihnen ein Abschlussgespräch zur Leistungsphase 2 geführt hat und Sie ihn dann beauftragt hätten, eine definierte Variante als Entwurf auszuarbeiten.

Da Sie aber mit keiner der Vorplanungsideen einverstanden waren, zeigt dies, dass die Vorplanung bis dato nicht abgeschlossen und damit nicht in Gänze abrechnungsfähig ist. Was überhaupt von den Leistungen des Planers für Sie irgendwie verwertbar ist, werden Sie noch eruieren und dann möglicherweise ein anteiliges Honorar bezahlen. Gleiches gilt für Lph. 1 - auch hier dürfte einiges noch nicht erbracht sein.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

04.02.2013 at 10:08 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Abrechnung nicht erbrachte Leistung - ohne Vertrag; schockiert durch das Verhalten des Architekten
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