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telia
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 01.02.2013
IP: Logged
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Interpolation
Hallo,
unser Architekt hat für eine Teilleistung eine Rechnung nach HOAI gestellt. Wir haben keinen Vertrag mit ihm.
Für die Rechnung hat er nicht den Mindestsatz genommen, sondern eine Interpolation gemacht, "anhand der Honorartabelle §34 HOAI".
Dadurch wird die Rechnung natürlich entsprechend höher.
Das hat er gemacht sowohl für den Teil, den er erbracht hat wie auch für den Teil, den er NICHT erbracht hat. (siehe meinen Beitrag gestern).
Darf er nicht eigentlich nur den Mindestsatz berechnen, wenn wir keinen Vertrag haben? Darf er dann diese Interpolation machen? Was bedeutet sie eigentlich?
Außerdem ist mir nicht klar, wie er zu den "anrechenbaren Kosten (netto) für die Leistungsphasen 1-9 gem. Anlage 1 " kommt. Das sind die Hauskosten. Wie kommt er auf diese Zahl?
Vielen Dank an alle, die sich melden...
PS: Wir wollen ihm übrigens schon das zahlen, was ihm zusteht. Es geht uns nicht darum ihn über den Tisch zu ziehen, möchten aber auch nicht über den Tisch gezogen werden.
Wir haben übrigens immer wieder nach seinem Honorar gefragt.
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03.02.2013 at 20:45 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Interpolation
Hallo telia,
auch beim Ansatz des Mindessatzes muss interpoliert werden, wenn die anrechenbaren Kosten nicht gerade aus der Tabelle ablesbar sind: [url=http://] http://www.hoai.de/online/HOAI_2009/HOAI_2009.php#34[/url]
Einfacher ist eine Honorarberechnung (und damit auch das Interpolieren) mit dem Honorarrechner auf dieser Seite: [url=http://] http://www.hoai.de/online/hoai_rechner/index.php[/url]
Viele Grüße
bento
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03.02.2013 at 22:16 Uhr |
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telia
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 01.02.2013
IP: Logged
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Re: Interpolation
Hallo,
vielen Dank für die Antwort!
Da er keine Kostenschätzung gemacht hat (Lph.2 nicht abgeschlossen), weiß ich nicht wie er auf die "anrechenbaren Kosten" kommt.
Es steht eine ziemlich krumme Zahl (damit meine ich nicht falsch, sondern z.B. 482748550,46) da. Wie kommt er auf diese Zahl? Ohne Kostenschätzung.
Diese Zahl weicht ab von unserer besprochenen maximalen Baukostenvorstellung* (wohlgemerkt ist sie deutlich weniger).
*damit meine ich "wieviel darf es denn maximal kosten?", sorry, wie heißt der korrekte Ausdruck?
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03.02.2013 at 22:35 Uhr |
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hoearc
Level: Sr. Member
Beiträge: 158
Registriert seit: 08.08.2012
IP: Logged
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Re: Re: Interpolation
Hallo telia,
wenn die maximale Baukostensumme Ihrerseits die einzige Zahl war, die genannt worden ist, dann gilt m.E. diese Summe als Brutto - Baukosten.
Daraus ist die Netto-Summe (Ohne USt.) zu bilden und als anrechenbare Kosten anzusetzen.
Wenns "krumm" wird, das ist dann ja zweitrangig.
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04.02.2013 at 09:58 Uhr |
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hoearc
Level: Sr. Member
Beiträge: 158
Registriert seit: 08.08.2012
IP: Logged
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Re: Re: Interpolation
quote: telia wrote:
(wohlgemerkt ist sie deutlich weniger).
Deutlich weniger? Haben Sie vielleicht nicht von Baukosten siondern von Gesamkosten gesprochen? In dem Falle sind sowohl die Baunebenkosten als auch die Umsatzsteuer abzuziehen, um auf die anrechenbaren Kosten zu kommen.
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04.02.2013 at 10:00 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Interpolation
Baukosten können Sie online überschlagen mit kostenloser Software, die Sie beispielsweise unter http://www.bauskript.de/rechner.php finden. Damit könnten Sie zumindest ungefähr überprüfen, ob die Größenordnung der vom Planer angesetzten aK richtig ist. Was anrechenbar ist, ergibt sich aus § 32 HOAI.
Wenn bei Vertragsabschluss nichts anderes vereinbart wurdem, gelten nach § 7 Abs. 7 die Honorarzonen-Mindestsätze.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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04.02.2013 at 10:16 Uhr |
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