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Heinrich1234
Level: Jr. Member
Beiträge: 12
Registriert seit: 14.02.2013
IP: Logged
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Gewährleistung
habe mal eine Frage bezüglich Gewährleístung:
Wie verhält es sich, wenn Mängel erkannt werden in der Gewährleistungsphase?
1.) wenn der Mangel sich auf anderes Gewerk auswirkt und dies "mitbearbeitet" werden muss, da es ebenfalls angegriffen ist und/oder bearbeitet werden muss damit das Gewerk mit Mängeln behoben werden kann/ausgebessert werden kann.Allgemein?
2.) Der Unternehmer wird aufgefordert den Mangel zu beheben, ist dieser verpflichtet das andere Gewerk mit dem alten Unternehmer zu beauftragen oder kann er eine Firma seiner Wahl nehmen.
3.) Wie verhält es sich in der weiteren Gewährleistungszeit, da ja im Übelfall 2 Firmen dran "herumwurschteln" und die erste Firma sogar Bedenken anmeldet und sich von der Haftung selbst ausschliessen möchte? Läuft hier die Gewährleistung unverändert weiter, oder MUSS man im Detail trennen, was ja fast unmöglich ist.....
4.) wo ist hier der Architekt? Besonders dann wenn eventuell Planungsfehler/ Bauüberwachungsmängel einhergehen und der Architekt ev. gesamtschuldnerisch ebenfalls in Haftung genommen wird. Ist er in der Entscheidung beteiligt oder eventuell nur über die Kostenbeteiligung?
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26.02.2013 at 12:35 Uhr |
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
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Re: Gewährleistung
Wenn ein Folgegewerk anfängt, auf ein mangelhaftes Bauteil draufzuarbeiten, muß es Bedenken anmelden und die Vorleistung muß so hergestellt werden, dass der Handwerker seine Leistung mangelfrei erbringen kann. Im Normalfall wird sich jeder Handwerker mit Händen und Füßen wehren, auf irgendwelchen Pfusch draufzuklastern.
Tut er es trotzdem, kann man davon ausgehen, dass er Teilschuld hat und mit haften muß, allerdings nicht für die gesamte Vorleistung. Die Anteile sind im Zweifelsfall mittels Einheitspreisen festzustellen.
Und man sollte die gewährleistungspflichtigen Gewerke ausführen lassen, denn die schulden ja auch erst mal grundsätzlich ein mangelfreies Werk.
Auch dein zitronenfaltender Bauleiter oder bauleitender Zitronenfalter haftet, wenn er Folgegewerke auf mangelbehafteten Vorarbeiten weiterwerkeln läßt. Allerdings muß der Handwerker IMMER schriftlich die Bedenken gegen das Vorgewerk anmelden.
Der kann doch hoffentlich lesen ? (und begreifen -wie siehts damit aus)
Noch Fragen ?
[Edited by C.Zeh on 26.02.2013 at 19:35 Uhr]
[Edited by C.Zeh on 26.02.2013 at 19:37 Uhr]
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26.02.2013 at 19:30 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Gewährleistung
Es wird immer wieder spannend, wenn Threaderöffner mit Sachverhalten sparsam umgehen bzw. verklausulieren und dann eine Antwort erwarten
Ich hatte es zumindest nicht so verstanden, dass eine Folgegewerk auf ein mängelbehaftetes Gewerk gegangen ist, sondern eher so, dass z.B. eine Heizungsleitung im Bodenbereich undicht geworden ist dadurch u.a. der Anhydrithestrich aufgequollen ist und jetzt nach der Leitungsreparatur auch Estrich und Bodenbelag erneuert werden müssen.
Wenn es sich in etwa um einen ähnlichen Sachverhalt handelt, dann:
zu 1)
Mangel beim entsprechenden Gewerk anzeigen und zur Behebung auffordern.
Entweder hat das Unternehmen dabei die Beeinträchtigungen der Folgegewerke gleich mit zu beseitigen oder der Bauherr erledigt dies und hat einen Anspruch im Rahmen von Schadenersatz .
Darüber sollte man sich möglichst im Vorfeld einvernehmlich einigen.
zu 2)
Soweit mir bekannt ist, hat der Unternehmer da Wahlfreiheit. Die Wiederherstellung muss nur fachgerecht erfolgen.
zu 3)
Die erste Firma steht natürlich weiterhin in der Gewährleistung für ihr Gewerk, mit Ausnahme des Bereichs, der von der zweiten Firma nachträglich bearbeitet wurde. Solange die Wiederherstellung keinen Einfluss auf das restliche Gewerk hat, ist das unkritisch.
Wenn die erste Firma bzgl. der Reparatur durch die zweite Firma Bedenken anmeldet, dann wird sie schon konkret sagen müssen, was sie zu beanstanden hat und warum sie eine weitere Gewährleistung wofür ablehnt.
Im Zweifel und bei Nichteinigung muss ein Sachverständiger darüber befinden.
zu 4)
quote: wo ist hier der Architekt?
Ja, wo ist er denn?
Wurde LP 9 beauftragt?
Hatte er Kenntnis von dem Mangel erlangt?
Ohne Konkretisierung ist alles weitere Spekulation!
Viele Grüße
bento
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26.02.2013 at 20:34 Uhr |
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hoearc
Level: Sr. Member
Beiträge: 158
Registriert seit: 08.08.2012
IP: Logged
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Re: Gewährleistung
Das ist doch der Architekt, der erst ab LP8 und Stundenweise und so weiter ..., stimmts?
Herr Heinrich war gerade vor kurzem damit im Forum.
Hat der Architekt die LP 9 beauftragt oder müssen Sie sich nun ganz alleine um die Mängelbeseitigung kümmern?
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26.02.2013 at 23:22 Uhr |
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Heinrich1234
Level: Jr. Member
Beiträge: 12
Registriert seit: 14.02.2013
IP: Logged
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Re: Gewährleistung
@hoearc:
ja gut erkannt ;-) der Schlawiner ist gemeint.
und nein LP 9 ist nicht vereinbart, nur LP 8 , die der Schlawiner als gesamtes LP ja verneint.
Prinzipiell geht es noch um die Sache, zugegebener Weise, wollte aber generell über die Verfahrensweise sprechen, weniger im Detail.
@bento,
sorry für die Sparsamkeit, wollte aber nicht kilometerlang die Sachverhalte auflisten, die dann eh keine rmehr liest, sondern im Allgemeinen drüber sprechen.
und ja bento du hast es prinzipiell richtig erkannt.
Heizungsbauer ( dein Beispiel ist gut ) hat Mist gebaucht. Estrichleger wurde festgestellt hat keine Schuld, muss aber ausgebaut / ausgebessert werden.
Estrichbauer meldet Bedenken aus "sicherheitsgründen" nach VOB 4.3 o.ä. an und Heizungsbauer meldet sich erstmal nicht.
Somit ging meine Frage Richtung Aufforderung Heizungsbauer:
entscheidet er welchen Estrichleger beauftragt wird?
Können wir da mitreden?
Die Frage nach dem eigentlichen Vorleistung oder Nachleistung ( ist ja egal, angrenzendes Gewerk eben, manche Sachen kann das andere Gewerk nicht gleick als mangelhaft erkennen, dafür ist ja der Architekt als Überwacher da..) hat sich ja beantwortet.
Darf ich wirklich wählen ( Schadesnersatz) oder darf erst der Unternehmer nacharbeiten ?
Blöd dabei wäre wenn k.A. Risse im Übergansgbereich entstehen...und jede Estrichfirma sagt, die andere hat schlecht gearbeitet. Wer kann das schon beurteilen...Sachverständiger, Gegengutachten...so läuft es doch meistens...
Aber nur mal angenommen, die "alte" Estrichfirma macht auch die Nacharbeit: bleibt die Gewährleistung für ALLES weiter bestehen oder kann sich die Firma mit der Bedenkenanmeldung für später "herausreden" und den nachgearbeiteten Teil dem Heizungsbauer; als Verursacher des Mangels als Gewährleistender; dann diesen Teil des Estrichs überschieben?
Eine Mängelerkennung seitens Bauleitung gab es nicht.
An wen geht man da ran) an den Heizungsbauer als verursachenden Unternehmer?
Wie kann man realistisch Mängelbehebung fristgerecht einfordern? Ganz allgemein gefragt. Was für Fristen auf dem Bau sind gängig ?
Manche Sachen dauern ja ( Materialbesorgung, Wetterabhängig, Dauer der Arbeiten etc. )
Kann man Klärung-Besichtigung / Stellungnahmen oder sowas früher einfordern als Frist?
Auf was muss man bei sowas achten?
Darf man parallel überhaupt Firma und Architekt gleichzeitig anmahnen ? Oder MUSS man erst die Firma kontaktieren?
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27.02.2013 at 10:52 Uhr |
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
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Re: Gewährleistung
Heinrich, also wie jetzt, werde mal konkret, wir sind ja nicht in einer Rateveranstaltung sondern in einem Forum. Der Heizungsbauer hat gepfuscht -> was ? und der Estrichleger hat den Estrich gelegt. Lese ich das richtig ? Und was ist jetzt, der Estrich muß raus ?
Weil der Heizungsbauer was nicht oder was falsch gemacht hat ?
Sprich ! Der Estrichleger kann die Ausführung so lange verweigern, bis das Vorgewerk so hergestllt worden ist, dass er eine mangelfreie Arbeit abliefern kann.
Der Heizungsbauer muß dazu schriftlich mit angemessener Fristsetzung aufgefordert werden. Stellt er innerhalb dieser Frist seine Leistung nicht abnahmereif her, kann nach Ankündigung und weitere Fristsetzung ein Nachunternehmer beauftragt und ihm dafür die Kosten+Kosten des Bauverzugs in Rechnung gestellt werden. Allerdings geht der Bauherr dann finanziell in Vorleistung und muß u.U. das Geld auf dem Klageweg wieder eintreiben, wozu er dann beweispflichtig ist und das läuft auf ein Gutachten mit entsprechenden Kosten und ev. weiterer Bauzeitverzögerung hinaus.
[Edited by C.Zeh on 27.02.2013 at 13:36 Uhr]
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27.02.2013 at 12:46 Uhr |
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Heinrich1234
Level: Jr. Member
Beiträge: 12
Registriert seit: 14.02.2013
IP: Logged
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Re: Gewährleistung
Heizungsbauer und Estrichleger war Beispiel von Bento. Dieses Bsp passt aber, aber ist ein Beispiel...dafür dass Mangel zum Teil erst NACH Einbau festgestellt werden da Architekt keine Zeit hat, sondern grad Zitronen faltet.
Gewerk macht Pfusch. Um Pfusch auszubessern, muss auch vorheriges Gewerk ausgebessert werden was ebenfalls konstenintensiv usw ist.
Frage war: wer bestimmt dass das Vorgewerk ausbessert und hat man als Bauherr Einfluss darauf. Ansonsten kann der Pfuscher seine "eigene" Estrichfirma bestimmen.
Und wer haftet dann für den ganzen Estrich?
Der letzte Satz stimmt nicht, Man kann im Vorfeld gerichtlich bestimmen lassen notfalls durch Gerichtsvollzieher dass der andere Vorschuss leisten kann....ist aber ein dorniger langer Weg.....
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27.02.2013 at 14:46 Uhr |
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
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Re: Gewährleistung
Brenn die Hütte ab.....
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27.02.2013 at 15:18 Uhr |
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Heinrich1234
Level: Jr. Member
Beiträge: 12
Registriert seit: 14.02.2013
IP: Logged
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Re: Gewährleistung
warum ?
bis auf Kleinkram was es auf einer Baustelle immer gibt und man damit leben kann, leicht ausbessern kann oder improvisieren haben wir nur eine Sache bisher, weil wir aufgepasst haben....
aktuell z.B. haben wir bei der SAT Leitung Durchführung 2 Leerrohre durch die Betondecke die vom Rohbauer beim Betonieren abgeschert und zubetoniert wurden...soll ich dafür den antanzen lassen?
2 x neu durchbohren Schlitze anders verlaufen lassen fertig...
wir haben nur einen richtigen Bock und das sind die Vorbaurolladen wo der Pfuscher die Fensterbänke seitlich ausgeklinkt hat und somit die Wannenfunktion zerstört hat...
und nen faulen Zitronenfalter, der vermutlich mehr Geld will, als er verdient hat....
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27.02.2013 at 18:43 Uhr |
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