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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Wie ermittelt man die anrechenbaren Kosten?!
Beitrag von Nachricht
moritz77
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 08.03.2013
IP: Logged
icon Wie ermittelt man die anrechenbaren Kosten?!

Hallo.

Ich habe hier nun eine Rechnung vom Architekten vorliegen, die ich so irgendwie nicht akzeptieren will.

Beauftragt haben wir ihn, ein EFH zu planen mit 120m².
Rahmenbedingungen, Baugrund, Bauvoranfrage usw. wurden abgesteckt, und dann wurde uns irgendwann ein Entwurf präsentiert.

Damit waren wir auch zufrieden, ein paar Änderungen noch, und nun soll das dann gebaut werden.

Summa summarum wird das ganze Objekt wohl so um die 150 000€ kosten. Vielleicht auch 160 000.

Jedenfalls stehen in der RE vom Arch. als anrechenbare Kosten 130 000€. Die 4 Leistungsphasen sind mit insgesamt 27% angegeben, also volle Prozentzahl, und das, obwohl der Architekt bspw. die Statik nicht selbst berechnet.
Darf er sie dann abrechnen?

Und wie ist das mit den anrechenbaren Kosten? Wie setzen diese sich zusammen? Mit der ganzen Technik wie Heizung, Sanitär, Maler usw. hat der Arch. doch gar nichts zu tun?! Ich würde als anrechenbare Kosten mit 80 000€ rechnen!? Ist das falsch? kann mir das jemand sagen?

Vielen Dank!

Viele Grüße....

08.03.2013 at 16:05 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
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icon Re: Wie ermittelt man die anrechenbaren Kosten?!

Hallo,

zu der Ermittlung der a.K. könnte man jetzt ganz viel aus der HOAI zitieren, aber am einfachsten wäre es, wenn wir hier die "Kostenberechnung" (Achtung: feststehender Begriff !), also die Kostenermittlung nach LP 3 (Entwurfsplanung) analog der Kostengruppen 100-700 eingestellt bekommen würden.
KG 100: .......€ (netto oder brutto)
..........
...........
KG 700: .......€ (netto oder brutto)

Dann wäre es einfach, die a.K. zu ermitteln.

Viele Grüße
bento

08.03.2013 at 18:19 Uhr
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moritz77
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 08.03.2013
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icon Re: Wie ermittelt man die anrechenbaren Kosten?!

Hallo.

Das habe ich gar nicht. Ich habe nur die einzelne Aufschlüsselung der Leistungsphasen + 7% Nebenkosten (mit der Anmerkung "% vom Honorar GL + Besondere Leistungen + Modernisierungs-und Instandhaltungszuschlag", was ja auch nicht stimmen kann.

Weil es hier in der "Honorarermittlung" nicht so genau drin steht, verstehe ich es nicht. Darum würde ich es gerne ergründen. Eine Kostenberechnung hat der Architekt gar nicht gemacht.

08.03.2013 at 22:31 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Re: Wie ermittelt man die anrechenbaren Kosten?!

quote:
moritz77 wrote:
Eine Kostenberechnung hat der Architekt gar nicht gemacht.

Das ist schlecht! Dann kann man auch die a.K. nicht berechnen, auch dein Architekt nicht!

Frag ihn nach der Kostenberechnung nach DIN 276.

Viele Grüße
bento
09.03.2013 at 13:45 Uhr
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moritz77
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 08.03.2013
IP: Logged
icon Re: Wie ermittelt man die anrechenbaren Kosten?!

Ok, das kann ich machen, aber was wird dann da drin stehen?!

Rohbau 80 000, Dachdecker 10 000, Maler 5 000, Klempner 20 000, Fliesenleger 5 000, Küchenbauer 10 000 und dann kommt er auf 130 000

Danke und Grüße....

09.03.2013 at 22:03 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Wie ermittelt man die anrechenbaren Kosten?!

Guten Tag,

eine solche Aufzählung erfüllt lediglich die Anforderungen an eine Kostenschätzung am Ende der Vorplanung.

Bei einer Kostenberechnung nach DIN 276-1 müsen die diesen Summen zugrunde liegenden Leistungen und Mengen einzeln aufgezählt werden.

Im übrigen sind die Kosten anrechenbar, die nach der Formel in § 32 Abs. 2 ermittelt werden. Die Planung der technischen Ausrüstung des Gebäudes muß vom Gebäudeplaner integriert und koordiniert werden, deshalb bekommt er auch dafür Geld.

Die Leistungen der Tragwerksplanung (Statik usw.) sind mit dem Honorar für Gebäudeplanung nicht abgegolten; sie werden separat nach §§ 48-50 HOAI honoriert.

Offensichtlich haben Sie keine vollstänidge Kostenermittlung erhalten, denn darin müssten auch alle vorgesehenen Baunebenkosten (z.B. Planungskosten) enthalten sein. Verlangen Sie diese, damit Sie wissen, von welcher Gesamtsumme der Investition Sie ausgehen müssen, so dass die Finanzierung darauf abgestimmt wird! Ohne eine solche vollständige Kostenberechnung ist Lph. 3 nicht komplett erbracht!

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

10.03.2013 at 13:37 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Re: Wie ermittelt man die anrechenbaren Kosten?!

quote:
moritz77 wrote:
Ok, das kann ich machen, aber was wird dann da drin stehen?!

Da müssten dann die Kosten der Kostengruppen (KG) 100-700, aufgeschlüsselt bis zur 2. Ebene der DIN 276, drin stehen: [url=http://] http://de.wikipedia.org/wiki/DIN_276[/url]

Hier mal eine unausgefüllte Vorlage: [url=http://] http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=kostengruppen%20din%20276%20kostenberechnung&source=web&cd=6&ved=0CF8QFjAF&url=http%3A%2F%2Fwww.aknw.de%2Ffileadmin%2Fuser_upload%2FArbeitshilfen%2Fdin-276_Formblatt-Kostenberechnung_08-12-01.xls&ei=h5g8UYrpC8TJtQaW6ICoBA&usg=AFQjCNH-wLJPfnHT5Uq2wwNuWuD109DswQ&bvm=bv.43287494,d.Yms[/url]

Wichtig zur Berechnung der a.K. sind die KG 300+400.

Viele Grüße
bento

[Edited by bento on 10.03.2013 at 16:08 Uhr]
10.03.2013 at 16:06 Uhr
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hoearc
Level: Sr. Member
Beiträge: 158
Registriert seit: 08.08.2012
IP: Logged
icon Re: Wie ermittelt man die anrechenbaren Kosten?!

quote:
moritz77 wrote:

Summa summarum wird das ganze Objekt wohl so um die 150 000€ kosten. Vielleicht auch 160 000.

Jedenfalls stehen in der RE vom Arch. als anrechenbare Kosten 130 000€. Die 4 Leistungsphasen sind mit insgesamt 27% angegeben, also volle Prozentzahl, und das, obwohl der Architekt bspw. die Statik nicht selbst berechnet.
Darf er sie dann abrechnen?

Und wie ist das mit den anrechenbaren Kosten? Wie setzen diese sich zusammen? Mit der ganzen Technik wie Heizung, Sanitär, Maler usw. hat der Arch. doch gar nichts zu tun?! Ich würde als anrechenbare Kosten mit 80 000€ rechnen!? Ist das falsch? kann mir das jemand sagen?
..


erstens: bei 160TE brutto Baukosten sind 130TE als anrechenbare Kosten für eine normale Planung doch vollkommen i.O. Das ist dann die netto-Bausumme KGR 300 und 400.

zweitens: Eine Kostenberechnung sollte es auf jeden Fall geben, siehe Beiträge der Kollegen.

drittens: wenn der Architekt die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 vollständug erbracht hat, dann sind 27% vom errechneten Gesamt-Honorar richtig (natürlich nur, wenn er sie wirklich vollständig erbracht hat)

viertens: ACHTUNG! Sie würfeln da offensichtlich etwas durcheinander mit den Leistungen des Architekten und des Tragwerksplaners. Die Statik rechnet nicht der Architekt im Rahmen der LP 1-4 Gebäude-Planung, sondern der Statiker /Tragwerksplaner. Es gehört zu den Aufgaben Ihres Architekten, Sie darüber aufzuklären, welche Fachplanungen Sie außer seiner Tätigkeit noch benötigen. Eine davon ist die Tragwerksplanung. Aber selbstverständlich bezahlen Sie diese extra, auch wenn sie durch den selben Planer erstell wird, der Ihre Gebäudeplanung erarbeitet.

fünftens: der Architekt hat vor allem in den ersten Leistungsphasen natürlich und sehr wohl etwas mit der Haustechnik, den Malerarbeiten etc. zu tun, denn Sie planten mit ihm kein Haus völlig ohne Sanitärausstattung, Heizung und Innenausbau.


Gruß Höpfner
10.03.2013 at 19:01 Uhr
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Peter22
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 22.02.2015
IP: Logged
icon Re: Re: Re: Wie ermittelt man die anrechenbaren Kosten?!

quote:
bento wrote:
quote:
moritz77 wrote:
Ok, das kann ich machen, aber was wird dann da drin stehen?!

Da müssten dann die Kosten der Kostengruppen (KG) 100-700, aufgeschlüsselt bis zur 2. Ebene der DIN 276, drin stehen: [url=http://] http://de.wikipedia.org/wiki/DIN_276[/url]


Was bedeutet genau zweite Ebene? Können Sie gegebenenfalls einmal eine Muster-Berechnung online stellen?
22.02.2015 at 22:05 Uhr
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