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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Mindest- bis Höchstsatz
Beitrag von Nachricht
Birgit
Level: Jr. Member
Registriert seit: 06.11.2004
IP: Logged
icon Mindest- bis Höchstsatz

Guten Tag,

wo und wie ist definiert welcher Satz zur Anrechnung kommt?

Ist dies reine Verhandlungssache?

Danke für jeden Tipp!

B.G.

09.09.2003 at 20:22 Uhr
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Matthias Hilka
Level: Administrator

Beiträge: 33
Registriert seit: 18.02.2002
IP: Logged
icon Re: Mindest- bis Höchstsatz

Hallo Birgit,

der Honorarsatz ist in der Tat reine Verhandlungssache. Wurde nichts vereinbart, gilt der Mindestsatz.

Matthias Hilka

10.09.2003 at 06:08 Uhr
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Miky
Level: Sr. Member

Beiträge: 138
Registriert seit: 04.03.2002
IP: Logged
icon Re: Re: Mindest- bis Höchstsatz

Hallo Birgit,

definiert - oder besser: verbindlich vorgeschrieben - ist der Honorarsatz übrigens in § 4 HOAI. Die sog. Mindestsatzfiktion, dass nämlich der Mindestsatz gilt, wenn nicht anderes bei Auftragserteilung schriftlich vereinbart wird, steht in § 4 Abs. 4 HOAI.

So long

Miky

10.09.2003 at 10:30 Uhr
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Birgit
Level: Jr. Member

Beiträge: 138
Registriert seit: 06.11.2004
IP: Logged
icon Re: Re: Re: Mindest- bis Höchstsatz

Danke für die prompte Beantwortung.

Nur was ist jetzt normal, in diesem Fall beim Bau eines modernen Einfamilienhauses in Norddeutschland?

Schon die Eingruppierung in Zone 3 oder 4 dürfte Verhandlungssache sein, oder? Ich weiß, lt. Architekt je schlichter umso komplizierter... ;-)

Gruß
Birgit



quote:
Miky wrote:
Hallo Birgit,

definiert - oder besser: verbindlich vorgeschrieben - ist der Honorarsatz übrigens in § 4 HOAI. Die sog. Mindestsatzfiktion, dass nämlich der Mindestsatz gilt, wenn nicht anderes bei Auftragserteilung schriftlich vereinbart wird, steht in § 4 Abs. 4 HOAI.

So long

Miky
11.09.2003 at 12:43 Uhr
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Miky
Level: Sr. Member

Beiträge: 138
Registriert seit: 04.03.2002
IP: Logged
icon Re: Re: Re: Re: Mindest- bis Höchstsatz

Hallo Birgit,

über Honorarzonen verhandeln kann man eigentlich nicht - in §§ 11 und 12 HOAI ist festgelegt, wie die zutreffende Honorarzone (HZ) ermittelt wird. Für einen Laien ist das nicht immer ganz einfach, weil der Verordnungstext da nicht allzu hilfreich ist.

Übliche Einfamilienhäuser wird man meißtens in HZ III packen - aber was ist üblich?

Als Bauherr könnte man folgendes versuchen: Teilen Sie Ihrem Archi mit, dass Sie sich Gedanken zur HZ gemacht haben, und die HZ III für richtig halten. Sollte der Archi aber nach HZ IV abrechnen wollen, soll er Ihnen nachvollziehbar darstellen, weshalb HZ IV seiner Meinung nach richtig ist.

Wenn es um viel Geld geht, kann man mit der Einzonung auch einen Sachverständigen beauftragen. Wenn aussagekräftige Pläne vorliegen, sollte das in 3 bis 5 Stunden (ca. 100 bis 200 Euro/Stunde) zu machen sein.

So long

Miky

13.09.2003 at 15:23 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Mindest- bis Höchstsatz
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