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Jan
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 03.04.2013
IP: Logged
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Anrechenbare Kosten Technische Anlagen
Hallo,
ich habe eine Frage zur Ermittlung der anrechenbaren Kosten nach § 32(2).
Auf der einen Seite habe ich die Kosten für die Technische Anlage - das ist soweit klar. Dann nehme ich den Anteil von 25% der sonstigen anrechenbaren Kosten.
Beziehen sich die sonstigen anrechenbaren Kosten nur auf die Kostengruppe KG 300 oder können auch KG 200 + KG 500 mit angerechnet werden? Ist das irgendwo geregelt?
Vielen Danke für Ihre Bemühungen!
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03.04.2013 at 20:27 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Anrechenbare Kosten Technische Anlagen
Es geht nicht generell um sonstige Kosten, sondern sie müssen für die Gebäudeplanung anrechenbar sein.
Die Regeln dazu finden Sie in § 32 Abs. 3 und 4.
Wenn Sie also Leistungen der Planung, Überwachung der Ausführung oder des Einbaus oder auch zur Beschaffung erbringen, sind folgende Leistungen bei der Gebäudeplanung anrechenbar:
- Herrichten (KG 210)
- Nicht öffentliche Erschließung (KG 230)
- Ausstattung und Kunstwerke (KG 600)
- Freinanlagen (div. KG) unter 7.500 € Netto-Herstellkosten (bei höheren Kosten werden diese Planungen nach dem Leistungsbild Freianlagen separat honoriert).
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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04.04.2013 at 10:29 Uhr |
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