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mophimuk
Level: Jr. Member
Beiträge: 13
Registriert seit: 03.06.2012
IP: Logged
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Lph.5 Fortschreibung AFU-Planung
Ist es erforderlich und geschuldet, die im Rahmen der Lph. 5 zu erbringende Fortschreibung der Ausführungsplanung ebenfalls um die Rückläufe der Werk- und Montageplanung der Ausbaugewerke zu ergänzen ?
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14.05.2013 at 06:55 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
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Re: Lph.5 Fortschreibung AFU-Planung
Was meinen Sie denn genau? Geht es um ein Ausbaugewerk, das der Gebäudeplanung zuzuordnen ist oder der Technischen Ausrüstung? Weicht die Werkstatt- und Montageplanung von der Ausführungsplanung ab und wenn ja warum?
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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14.05.2013 at 14:13 Uhr |
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mophimuk
Level: Jr. Member
Beiträge: 13
Registriert seit: 03.06.2012
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Re: Lph.5 Fortschreibung AFU-Planung
zu 1.
Es geht um ein Ausbaugewerk der Gebäudeplanung, genauer gesagt um die Schreinerarbeiten.
zu 2.
die W+M Planung weicht von der AFU-Planung ab, da es sich um eine Sanierung handelt. Bei der Erstellung der AFU-Planung wurde auf ein Aufmaß verzichtet; Sie basierte auf alten Ausführungsplänen. Die W+M Planung ist vom ausführenden Unternehmen auf Grundlage eines Aufmaßes erstellt worden.
Ich hoffe die Umstände sind nun deutlich geworden.
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14.05.2013 at 20:04 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
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Re: Lph.5 Fortschreibung AFU-Planung
Nun ist noch die Frage, welche Fortschreibung der Ausführungsplanung denn aufgrund dieser W+M-Planung des Schreiners geleistet werden müsste. Hat diese W+M-Planung denn Auswirkungen auf die Konstruktion in anderen Gewerken?
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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15.05.2013 at 09:08 Uhr |
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mophimuk
Level: Jr. Member
Beiträge: 13
Registriert seit: 03.06.2012
IP: Logged
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Re: Lph.5 Fortschreibung AFU-Planung
Auszuschliessen ist das nicht, da z.B. ins Mobiliar integrierte Luftführungen betroffen sein könnten. Interessant fände ich aber die übergeordnete Frage, ob man ein im Rahmen der Ausführung entstandenes Aufmaß nicht eher als Grundlage für eine `neue´ AFU-Planung, denn für eine Fortschreibung der bestehenden Planung verstehen sollte ?
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15.05.2013 at 16:45 Uhr |
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hoearc
Level: Sr. Member
Beiträge: 158
Registriert seit: 08.08.2012
IP: Logged
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Re: Re: Lph.5 Fortschreibung AFU-Planung
quote: mophimuk wrote:
Auszuschliessen ist das nicht, da z.B. ins Mobiliar integrierte Luftführungen betroffen sein könnten. Interessant fände ich aber die übergeordnete Frage, ob man ein im Rahmen der Ausführung entstandenes Aufmaß nicht eher als Grundlage für eine `neue´ AFU-Planung, denn für eine Fortschreibung der bestehenden Planung verstehen sollte ?
Hallo und guten Abend,
hier Auszug aus der Anlage 11:
Leistungsphase 5: Ausführungsplanung
a) Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphase 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Berücksichtigung .... unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zur ausführungsreifen Lösung
b) Zeichnerische Darstellung des Objekts mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben, zum Beispiel endgültige, vollständige Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen im Maßstab 1:50 bis 1:1, bei Freianlagen je nach Art des Bauvorhabens im Maßstab 1 : 200 bis 1:50, insbesondere Bepflanzungspläne, mit den erforderlichen textlichen Ausführungen
c) Bei raumbildenden Ausbauten: Detaillierte Darstellung der Räume und Raumfolgen im Maßstab 1:25 bis 1:1, mit den erforderlichen textlichen Ausführungen; Materialbestimmung
d) Erarbeiten der Grundlagen für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrierung ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung
e) Fortschreiben der Ausführungsplanung während der Objektausführung
Ich meine, dass die durch Sie beschriebene Fortführung der Ausführungsplanung gerade deshalb Inhalt der LP 8 sein sollte, weil die "erste" AFU nicht nach Bestandsaufmaß erstellt worden ist.
Ohne eine solche Anpassung erhält man nach Ihren Schilderungen wohl keine ausführungsreife Lösung.
Ob Festlegungen im Bauprotokoll und Skizzen ausreichend sind, könnte geprüft werden, aber als neue AFU sehe ich das nicht.
Für die Mehraufwendungen im Bestand gibts ja den Umbauzuschlag.
Gruß Höpfner
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16.05.2013 at 00:37 Uhr |
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