Sie befinden sich hier in unserem alten Forum, das nur als Lesearchiv zur Verfügung steht. Neue Beiträge sind nur noch in unserem neuen Forum möglich, das Sie hier erreichen Neues Forum



  HOAI.de - Forum
Home | Hilfe | Überblick | Suchen | PM | Profil
 
 

Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.


Dieses Thema drucken Thema drucken
HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Bewehrungpläne für Fertigteile
Beitrag von Nachricht
pedregor
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 14.10.2013
IP: Logged
icon Bewehrungpläne für Fertigteile

Hallo zusammen,

wir haben für die Tragwerksplanung gemäß HOAI alle Leistungsphasen im Auftrag. Der Bau wird in Mischbauweise errichtet, Keller in Ortbeton, Erdgeschoss teilweise mit Fertigteilen.

1. Wer hat die Bewehrungspläne für die Fertigteile zu erstellen?
2. Muss das Grundhonorar in der Ausführungsplanung abgemindert werden, wenn das Fertigteilwerk die Bewehrungspläne der FT erstellt?

Ich hoffe, die Sache wurde verständlich erläutert.

Grüße und Danke vorab
pedregor

14.10.2013 at 11:23 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Posts aller User zeigen Antwort mit Zitat
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Bewehrungpläne für Fertigteile

zu 1: der, der sie in Auftrag hat. Wenn Sie alles in Auftrag haben, warum soll dann das Fertigteilwerk Ihre Arbeit machen? Wenn Sie nicht alles (z.B: nicht die Fertigteile) in Auftrag haben: wer hat denn Lph. 1-4 der Tragwerksplanung dieser Fertigteile erstellt?

zu 2. das hängt u.a. davon ab, welche HOAI zur Anwendung kommt und was für Bauteile als Fertigteil erstellt werden (lastabtragende oder nicht lastabtragende wie Fassaden, Balkone oder Wände als FT statt Mauerwerk).

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

14.10.2013 at 13:45 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit Zitat
pedregor
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 14.10.2013
IP: Logged
icon Re: Bewehrungpläne für Fertigteile

Vielen Dank für die schnelle Antwort,

zu 1.) wir haben alle LP der HOAI 2009 für die Tragwerksplanung im Auftrag, es wurde nicht differenziert zwischen Fertigteilen und Ortbetonwänden. die Statik umfasst ebenfalls das gesamte Gebäude inkl. der Fertigteile

zu 2.) es handelt sich praktisch um alle Wände im EG, also auch die tragenden. Wir haben die Ausführungspläne + Schalpläne gezeichnet, aber mir ist nicht ganz klar, ob die Bewehrungspläne mit unter die Werkstattplanung des Fertigteilwerkes fällt?!

15.10.2013 at 06:21 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Bewehrungpläne für Fertigteile

Eine Werkstattplanung ist etwas, das ein Herstellungsbetrieb benötigt, um eine Ausführungsplanung mit den eigenen Maschinen, Geräten und Anlagen umzusetzen. Wenn Sie schon die Schalpläne für die Fertigteile gezeichnet haben, wissen Sie ja, wie die realisierbar sind. Warum soll das dann nicht auch für die Bewehrungspläne gelten?

Als Auftraggeber würde ich Sie auffordern, die Bewehrungspläne zu zeichnen und dem Unternehmer zur Realisierung zu übergeben, so wie Sie das mit den Ortbetonteilen auch machen. Das haben Sie in Auftrag und dafür bekommen Sie Ihr Honorar.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

15.10.2013 at 09:13 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
pedregor
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 14.10.2013
IP: Logged
icon Re: Bewehrungpläne für Fertigteile

Ja, ok. Das ist nachvollziehbar.

In der Praxis ist jedoch häufig so, dass das Fertigteilwerk nochmal alle Pläne als Einzelteilpläne zeichnet inkl. der Bewehrung. Hier ist dann vermutlich ratsam, sich mit dem FT-Werk abzustimmen, um die Arbeiten nicht doppelt zu machen.

15.10.2013 at 09:17 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Bewehrungpläne für Fertigteile

Wenn die das im FT-Werk noch mal machen, ist das deren Sache. Die Frage wäre, warum sie das machen; das sollten Sie vielleicht mal mit denen besprechen. Eigene Zeichnungsstandards könnte ein Grund sein, aber ist denn inhaltlich dasselbe enthalten oder gibt es da Änderungen?

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

15.10.2013 at 09:20 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
pedregor
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 14.10.2013
IP: Logged
icon Re: Bewehrungpläne für Fertigteile

Es gibt Änderungen dahingehend, dass die Ferteilteilwerke häufig die Verschlaufungen, Einbauteile und Anker ihren eigenen Systemen anpassen, und nicht die durch uns gewählten Produkte verwenden.

15.10.2013 at 12:43 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Bewehrungpläne für Fertigteile

Das würde ich tatsächlich als deren Werkstattplanung ansehen, d.h. Sie machen die Ausführungsplanung, übergeben die ggf. zur Vereinfachung als CAD-Datei und die machen daraus ihre interne Werkstattplanung. Die Bauüberwachung muss dann kontrollieren, ob die wesentlichen Eigenschaften des SOLL-Zustandes der Ausführungsplanung durch die IST-Ausführung gewährleistet ist.

Eine Honorarverschiebung findet dabei nicht statt: Sie machen die Ausführungspalnung und bekommen das Honorar dafür. Das Fertigteilwerk macht sich eine Zusatzarbeit, weil die für die eigenen Zwecke wirtschaftlicher ist als Ihre Vorgaben umzusetzen. Das ist deren gutes Recht, wenn die statsch-konstruktiven Vorgaben dennoch eingehalten werden.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

15.10.2013 at 14:07 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Bewehrungpläne für Fertigteile
:


Login? Username: Passwort: Passwort vergessen ?
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no