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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Zusatzkosten aus Vermessungs- und Planungsfehler in der HOAI 2002 anrechenbar
Beitrag von Nachricht
ThoGue
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 15.10.2013
IP: Logged
icon Zusatzkosten aus Vermessungs- und Planungsfehler in der HOAI 2002 anrechenbar

Hallo zusammen,
ich habe mich schon durch das Forum gekämpft als auch Google bemüht. Leider nicht erfolgreich. Deswegen nun an Euch die Frage, mit der Bitte um Hilfe.

Wir haben ein Haus gebaut nach HOAI 2002. Nun wurde das Haus aufgrund von Planungs- und Vermessungsfehler 30cm zu tief gebaut. Spontane Lösung der Architekten, nachdem der Fehler mit Abschluss der Kellergeschosses festgestellt worden ist, war es, keine Versicherung einzuschalten, sondern kurzerhand die Decke dicker zu machen.
Nun die eigentliche Frage. Ich zahle die Zusatzkosten teilweise mit, teilweise verzichten die Unternehmer, teilweise zahlt der Architekt etwas. Allerdings sehe ich in der HOAI Abrechnung, dass diese Zusatzkosten als Leistungen in der Kgr. 300 aufgeführt worden sind, ich also auch hierauf Architektenhonorar zahlen soll.

Zusätzlich führt der Architekt hier Kosten eines Schreiners auf, bei dem wir unsere Einbauschränke haben machen lassen.
Ist dies korrekt?

Vielen Dank vorab für Eure Hilfe.
Beste Grüße,
Thorsten

15.10.2013 at 10:10 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Zusatzkosten aus Vermessungs- und Planungsfehler in der HOAI 2002 anrechenbar

Das ist eine Frage der Vereinbarung, wie die Zusatzkosten geteilt werden. Wenn Sie sich schon auf eine Kostenteilung eingelassen haben (warum nur? Die Versicherung hätte das sicher gezahlt, wobei der Architekt i.d.R. einen Selbstbehalt = Eigenanteil aus eigener Tasche hätte beisteuern müssen) - was haben Sie denn da genau vereinbart? Dass der Architekt sich an den Baukosten beteiligt (das scheint er getan zu haben) oder auch, dass er dafür kein Planungshonorar erhält? Wie gesagt, das hängt von Ihrer Vereinbarung ab.

Die Kosten von Einbauschränken gehören zur Kostengruppe 3.4.1 nach DIN 276-1984 (Einbaumöbel) . Diese sind bei der Gebäudeplanung nach § 10 Abs. 4 HOAI 1996/2002 beschränkt anrechenbar, d.h. wie die der Technischen Ausrüstung mit der Abminderungsformel ab 25% der sonstigen Kosten. Hat der Planer für die Einbaumöbel eine Fachplanung erstellt oder den Einbau überwacht, kann er hierfür ein zusätzliches Honorar berechnen (letzter Satz des Abs. 4).

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

15.10.2013 at 14:17 Uhr
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ThoGue
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 15.10.2013
IP: Logged
icon Re: Zusatzkosten aus Vermessungs- und Planungsfehler in der HOAI 2002 anrechenbar

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das Thema Einbaumöbel ist nun klar für mich. Danke.
Bezüglich der Kosten des zu tief gebauten Hauses ist es komplizierter. Vereinbart haben wir nichts.
Wir sind auch vor vollendete Tatsachen gestellt worden, d.h. die Maßnahmen wurden ohne unsere Zustimmung ergriffen. Erst im Nachhinein hieß es, dass dies nicht über die Versicherung laufen kann, da dazu ein Sachverständiger vor Ort sein müsse, dies aber die gesamte Bauzeit über den Haufen geschmissen hätte. Daher habe man dies ohne Versicherung abgewickelt. Wir haben dann nach einigen Diskussionen zugestimmt, einen Teil der Kosten zu übernehmen. Dass diese Kosten aber im Architektenhonorar auftauchen werden, wurde nie andiskutiert.
Da es sich aber um reine Absprachen handelt und es hier keine eindeutige Grundlage aus der HOAI gibt, werde ich das Thema noch einmal aufgreifen.
Vielen Dank für die fachliche Antwort.

15.10.2013 at 16:08 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Zusatzkosten aus Vermessungs- und Planungsfehler in der HOAI 2002 anrechenbar

Hallo ThoGue,

habe ich das richtig verstanden? Die Kellerdecke ist wegen eines Planungsfehlers 45-50 cm stark geworden und du hast dich bereit erklärt, einen Teil der Kosten zu übernehmen?

Wenn man stattdessen die Kellerwände erhöht hätte, dann hättest du evtl. noch einen Mehrwert in Form eines höheren Kellers gehabt, aber einfach die Deckenstärke fast verdreifachen..........ich fasse es nicht.
Ist dir eigentlich klar, was für Kosten damit verbunden sind:
Mehrschalung, Mehrbeton, Mehraushub, Mehrabdichtung, Mehrdämmung, zwei zusätzliche Treppenstufen,.....dürften am Ende in Summe wohl nicht weit von 10.000,- € entfernt sein.
Und jetzt kommt dein Planer auch noch an und rechnet diese Leistungen, die du ursprünglich nie beauftragt hattest, zu den anrechenbaren Kosten und erhöht damit sein Honorar vermutlich noch zusätzlich um einen vierstelligen Betrag.

Falls es sich tatsächlich um einen Planungsfehler handeln sollte, hat der Architekt weder Anspruch auf Kostenbeteiligung des Bauherrn noch auf Berücksichtigung der schadensbedingten Kosten bei den a.K.
Zu Letzterem siehe hier: [url=http://]http://www.baunetz.de/recht/Zusatzkosten_aufgrund_fehlerhafter_Leistungen_erhoehen_nicht_die_anrechenbaren_Kosten_2545791.html?backurl=http%3A%2F%2Fwww.baunetz.de%2Frecht%2FHaftung_Lph_1-5_Planungsfehler_40595.html&s_rubrik=1298[/url]

Viele Grüße
bento

15.10.2013 at 23:03 Uhr
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