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HOAI.de - Forum : Haftung für Planungs- und Bauüberwachungsfehler : Abweichungen vom Eingabeplan
Beitrag von Nachricht
Trauriger
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 01.11.2013
IP: Logged
icon Abweichungen vom Eingabeplan

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich habe folgendes Problem:

Nach Errichtung unseres Neubaus (beauftragt ist Architekt HAOI 1-9) habe ich festgestellt, dass die im genehmigten Eingabeplan angegebenen lichten Höhen in allen Geschossen im größeren Abstand nicht eingehalten wurden. Im Dachgeschoss zieht dies auch eine Verringerung der Wohnfläche nach sich. Auf Nachfrage, weshalb es zu dieser Reduzierung kam, teilte uns der Architekt mit, dass sich nach der Genehmigung - bei der Erstellung der Werkspläne - noch Änderungen aufgrund der Statik (dickere Stahlbetondecken) und der Berücksichtigung einer Lüftungsanlage (höherer Fußbodenaufbau) ergeben hätten, die Außenmaße des Hauses aber wg. bereits erfolgter Baugenehmigung nicht verändert werden durften. Darauf hingewiesen wurden wir während der Bauphase aber nicht, es ist uns auch erst nach Fertigstellung aufgefallen, als wir die niedrigen Decken "gespürt" haben.
Der Einbau einer Lüftungsanlage war im Übrigen bereits im Vorfeld der Genehmigung bekannt. Wir fühlen uns betrogen: xx eingereicht, yy bekommen.

Unsere Frage diesbezüglich ist:
Sind solche Abweichungen von der Eingabe rechtens? Wie groß ist hier die Toleranz?

Müssten technische Details wie Rohrführung-Lüftung nicht bereits im Genehmigungsplan berücksichtigt (Höhe Fußboden) / zeichnerisch dargestellt sein? Welche Infromationen gehören in den Genehmigungsplan bzw. müssen diesem zu entnehmen sein?

Wann muss der Statiker hinzugezogen werden?

MfG Trauriger

01.11.2013 at 16:52 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Abweichungen vom Eingabeplan

Hallo Trauriger,

der Name scheint Programm zu sein!

Eigentlich sollten in der Genehmigungsplanung bereits die wesentlichen Vorplanungsergebnisse der fachlich Beteiligten (hier: Statiker und TGA (?)) eingearbeitet sein:

quote:
LPH 4 Genehmigungsplanung a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, sowie notwendiger Verhandlungen mit Behörden unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter


In der Praxis fordern die meisten Bauordnungsämter, dass die Statik spätestens vor Baubeginn vorliegen muss, falls sie nicht bereits mit eingereicht wird.

Was mich etwas wundert: "dickere Stahlbetondecken wegen Änderung aufgrund der Statik"
a) Ist die Statik erst nach Einreichung des Bauantrags erstmalig erstellt worden? Oder hatte es später Geometrie- bzw. Belastungsänderungen gegeben, die zu einer Überarbeitung der Statik geführt haben? Wenn ja, aus welchem Grund?

b) Wieviele Betondecken gibt es denn in dem Gebäude, dass sich eine Querschnittserhöhung derart auf die Raumhöhe auswirkt? In einem Einfamilienhaus mit üblicherweise einer Betondecke dürfte selbst eine Verdoppelung der Deckenstärke nicht zu einem erdrückenden Gefühl führen.
Oder sind in jeder Etage nachträglich die Decken abgehangen worden wegen der Lüftung?

Es wäre interessant zu wissen, welche lichte Raumhöhe geplant, war und welche letztendlich realisiert wurde.

Viele Grüße
bento
01.11.2013 at 20:01 Uhr
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Trauriger
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 01.11.2013
IP: Logged
icon Re: Abweichungen vom Eingabeplan

Hallo bento,

vielen Dank für die schnelle Rückmeldung und die hilfreichen Informationen.


Die Statik wurde erst nach der Genehmigung berechnet und die im Eingabeplan vorgesehenen Betondecken von 18cm auf 23cm angehoben. Dazu wurde der Fußbodenaufbau in allen drei Geschossen um 5cm vergrößert (wg. Lüftungsanlage, war vor der Eingabe bekannt).
Wir haben eine zweieinhalbgeschossige Bauweise: Im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss fehlen nun jeweils 5cm lichte Raumhöhe (2,55m statt 2,60m bzw. 2,45m statt 2,50m). Im Dachgeschoss fiel diese Differenz jedoch wesentlich größer aus, da hier neben dem dickeren Fußbodenaufbau auch der Kniestockbereich eingekürzt wurde, um die dickeren Betondecken auszugleichen (2x5cm) und auch beim Dachstuhl selbst Änderungen zu Ungunsten der Raumhöhe vorgenommen wurden. Hier fehlen rund 20cm (geplant 2,90m bis Unterkante First ab OKFF, realisiert 2,70m), Wir haben ein Satteldach mit 31 Grad Dachneigung. Es wirkt sehr drückend.

[Edited by Trauriger on 02.11.2013 at 12:28 Uhr]

02.11.2013 at 12:26 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Abweichungen vom Eingabeplan

Hallo Trauriger,

nach § 47 Musterbauordnung müssen Auenthaltsräume eine lichte Raumhöhe von mind. 2,40 m haben. Dies gilt allerdings nicht für Aufenthaltsräume in Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1
und 2 (wie vermutlich in dem vorliegenden Fall) sowie für Aufenthaltsräume im Dachraum.
Man kann also davon ausgehen, dass zumindest keine Vorschriften verletzt wurden.

Die Sache mit der "drückenden Wirkung" ist jetzt sicherlich sehr subjektiv.
Nur interessenhalber habe ich gerade mal die lichte Höhe des Raumes nachgemessen, in dem ich mich befinde. Ergebnis: 2,44m. Bisher hatte ich nie das Gefühl, dass der Raum zu niedrig ist oder mir die Decke auf den Kopf fällt; das kann von anderen Personen allerdings auch anders empfunden werden.

Mir stellt sich natürlich die Frage, was denn geschehen wäre, wenn die tatsächlichen lichten Höhen bereits vor der Stellung des Bauantrags bekannt gewesen wären? Wäre dann das Projekt auf zwei- oder anderthalbgeschossig umgeplant worden oder sogar ganz beerdigt worden?

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass die First und/oder Drempelhöhen tatsächlich im Bebauungsplan vorgegeben waren. Dann muss der Planer sie einhalten, egal welche Zwangsvorgaben noch kommen.
Die Schwierigkeit liegt hier wohl darin, dass dem Bauherrn jeder cm Raumhöhe wichtig war und dieser Umstand dem Planer nicht bekannt war, denn sonst hätte er es bestimmt kommuniziert.
Gerade in diesem Kontext ist es natürlich "unglücklich", dass die Vorgaben von Statiker und TGA nicht schon bereits in die Vorplanung eingeflossen sind. Darin aber einen Haftungsfall zu sehen, halte ich persönlich für übertrieben.

Viele Grüße
bento

02.11.2013 at 20:00 Uhr
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