Sie befinden sich hier in unserem alten Forum, das nur als Lesearchiv zur Verfügung steht. Neue Beiträge sind nur noch in unserem neuen Forum möglich, das Sie hier erreichen Neues Forum



  HOAI.de - Forum
Home | Hilfe | Überblick | Suchen | PM | Profil
 
 

Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.


Dieses Thema drucken Thema drucken
HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Anrechenbare Kosten
Beitrag von Nachricht
JCPagels
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 30.11.2013
IP: Logged
icon Anrechenbare Kosten

Hallo Zusammen,
ich brüte gerade über einer Honorarermittlung §§33 HOAI. Dabei stellt sich mir die Frage zu den anrechenbaren Kosten der Technischen Anlagen für die der Architekt 25 % der KG300 sowie 50% der über den 25%Anteil KG300 hinaus geht. Soweit OK. Was passiert aber wenn die tatsächlichen Kosten KG 400 KLEINER sind als der 25% Anteil der KG 300??
Vielen Dank für Eure Mühe
Grüße

30.11.2013 at 12:25 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Posts aller User zeigen Antwort mit Zitat
fhempel
Level: Sr. Member
Beiträge: 126
Registriert seit: 08.05.2011
IP: Logged
icon Re: Anrechenbare Kosten

Hallo,

wo ist das Problem? Nach § 33 Abs. 2 HOAI können die Kosten für Technische Anlagen BIS 25% der sonstigen anrechenbaren Kosten vollständig angerechnet werden. Wenn die Kosten der KGR 400 mehr als 25 % der sonstigen anrechenbaren Kosten betragen, muss der über 25 % hinausgehende Anteil halbiert werden. Wenn die Kosten der KGR 400 aber nur maximal 25 % der sonstigen anrechenbaren Kosten betragen, dann werden diese Kosten natürlich vollständig angerechnet. Nichts anderes sagt § 33 Abs. 2 HOAI doch aus.

Übrigens müssen die sonstigen anrechenbaren Kosten nicht nur Kosten der KGR 300 sein. Es können unter bestimmten Voraussetzungen weitere Kosten hinzu kommen (siehe § 33 Abs. 3 HOAI), die dann die sonstigen anrechenbaren Kosten und damit gleichzeitig den Teil der KGR 400, der voll angerechnet werden darf, erhöhen, denn 25 % von KGR 300 + x ist mehr als nur 25 % von KGR 300.


____________________________
Viele Grüße

Architekt Dipl.-Ing. Frank Hempel

Sachverständiger für
Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure
Ausschreibung und Abrechnung nach VOB

http://www.hoai-aktuell.de
http://www.architekt-hempel.de

30.11.2013 at 16:12 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit Zitat
HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Anrechenbare Kosten
:


Login? Username: Passwort: Passwort vergessen ?
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no