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Rotterdam
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 07.01.2014
IP: Logged
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Bauleiter / Oberbauleiter
Guten Abend,
Wer kann mir in der folgende Frage weiterhelfen?:
In einem Projekt für ein Landwirtschaftsbetrieb in Deutschland ist ein holländisches Unternehmen als Fachberater und Bauleiter eingeschaltet worden. Ein deutscher Architekt vor Ort hat die Pläne erstellt und trat zudem als Oberbauleiter auf. Wer haftet eigentlich für Fehler, die in den Plänen des Architekten sind, aber nicht durch den Bauleiter / Berater konstatiert werden? Ist dann der Oberbauleiter und lokale Architekt endverantwortlich? Oder hätte der holländischer Berater, der das Fachwissen besitzt, den Fehler sehen müssen und trägt daher die Verantwortung?
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07.01.2014 at 22:27 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Bauleiter / Oberbauleiter
Das kommt wohl auf den Fehler drauf an und auf die bem Bauleiter übertragenen Aufgaben. Und gf. auf die Frage, ob deutsches oder niederländisches Recht anzuwenden ist.
Grundsätzlich haftet aber zunächst einmal jeder für das, was er zu tun hat, also bzgl. der Pläne hier möglicherweise der Architekt, aber dann nicht als Bauoberleiter, sondern als Planer. Je nachdem, zu welchen Themen der Berater beraten sollte und welche Aufgaben ihm und dem Architekten übertragen wurden (auch bzgl. des Zusammenspiels), kann der ggf. auch haften, aber auch dann nicht als Bauleiter, sondern als Berater.
Hier kann es im Detail auf jeden Wortlaut ankommen, deshalb ist eher juristische als HOAI-Beratung angesagt.
[Edited by fdoell on 07.01.2014 at 23:29 Uhr]
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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07.01.2014 at 23:26 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Bauleiter / Oberbauleiter
Hallo Rotterdam,
deutscher Planer und holländischer Bauleiter könnte ich noch verstehen, aber zusätzlich noch deutscher Oberbauleiter und holländischer Fachberater..........das erscheint mir doch etwas übertrieben bzw. falsch von der Sachverhaltsdarstellung. Ein Landwirtschaftsbetrieb ist doch kein Einkaufszentrum oder eine Klinik oder der Berliner Flughafen. 
Das würde ja bedeuten, dass der deutsche Bau(h)er(r) für diese vier Leistungen auch Verträge abgeschlossen hatte, denn falls nicht, kann er daraus auch keine Forderungen ableiten.
Wenn für die Beseitigung eines Mangels und seiner Folgen verschiedene Baubeteiligte dem Bauherrn gegenüber einzustehen haben, nennt man das Gesamtschuld. Dies hat zur Folge, dass der Bauherr die Leistung nach seinem Belieben von jedem der Beteiligten einmal ganz oder von mehreren zu einem Teil fordern kann.
Im Innenverhältnis der Beteiligten untereinander habe ich gerade (zu meiner Überraschung) gelesen, dass der Bauleiter dem Planer gegenüber voll regresspflichtig ist, wenn er den Planungsfehler hätte erkennen müssen. (OLG Brandenburg, Urteil vom 28.03.2013 - 12 U 96/12)
Viele Grüße
bento
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08.01.2014 at 19:36 Uhr |
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