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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Honararberechnung wenn Architekt gleichzeitig Gewerk ausführt
Beitrag von Nachricht
killer
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 23.01.2014
IP: Logged
icon Honararberechnung wenn Architekt gleichzeitig Gewerk ausführt

Hallo,

ich habe einige Fragen bezügl. der Honorarabrechnung unseres Architekten.

Dieser hat einen Umbau in LP 1-8 betreut.

Ist es möglich das der Architekt Honararforderungen für LP 6-8 stellen kann, obwohl er dieses Gewerk selbst ausgeführt hat.

Für die Ausführung des Gewerkes haben wir sein Angebot für Ausführung eines Gewerkes zwischen Entwurfs- und Genehmigungplanung akzeptiert. Es gab keine weiteren Anfragen an Konkurrenten.
D.h. es hat keine Erstellung eines Leistungsverzeichnisses, keine Vergabe, kein Einholen von Angeboten, keine Bietergespräche , usw. gegeben.
Wenn ich die HOAI richtig lesen, stellt er damit eine Ausschreibung in Rechnung die nie stattgefunden hat.
Es wurden LP 6-7 nicht ausgeführt, kann der Architekt eine nicht erbrachte Leistung in Rechnung stellen?


Des weiteren würde der Architekt sich bei der Bauüberwachung ja selbst beaufsichtigen ( LP 8 ) ?
Er ist Architek und gleichzeitig Eigentümer der ausführenden Firma. Ist dies überhaupt rechtlich zulässig?

Vielen Dank für eure Hilfe.





[Edited by killer on 23.01.2014 at 13:24 Uhr]

23.01.2014 at 13:17 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Honararberechnung wenn Architekt gleichzeitig Gewerk ausführt

Hallo killer,

ich hoffe, dein Nickname drückt nicht deine Gefühle gegenüber dem Architekten aus!?

Scheinbar wiederholen sich bestimmte Sachverhalte alle 10 Jahre: [url=http://]]http://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=319[/url]

quote:
killer wrote:
Dieser hat einen Umbau in LP 1-8 betreut.


Und es gab keinen Vertrag??

quote:
Ist es möglich das der Architekt Honararforderungen für LP 6-8 stellen kann, obwohl er dieses Gewerk selbst ausgeführt hat.

Klar kann er die Forderungen stellen, aber ob er überhaupt einen Anspruch auf Honorierung hat, halte ich für höchst zweifelhaft.

Anders als für reine Freiberufler gilt für im Bauwesen gewerblich Tätige, die Architektenleistungen als einen Bestandteil ihrer Gesamtleistung anbieten, z. B. Generalübernehmer, Bauträger, etc., nicht die HOAI. Ich würde in deinem Fall sogar soweit gehen, dass mangels besonderer Vereinbarung davon ausgegangen werden kann, dass alle erforderlichen Planungsleistungen im gewerblichen Angebot einkalkuliert waren und daher nicht besonders zu vergüten sind.

Das eigentlich Schlimme an der Sache ist aber, dass sich der Kollege absolut standeswidrig verhält. Um als Sachwalter des Bauherrn tätig werden zu können muss man unabhängig sein und das geht nun mal nur, wenn nicht gleichzeitig andere Interessen vorliegen. Allein schon die Tatsache, dass er als dein Architekt ein Interesse an einer wirtschaftlichen Errichtung haben müsste (also möglichst preiswert), steht im Gegensatz zu seinem Interesse als Chef der Baufirma.
Dazu nachfolgend mal ein Auszug aus der Berufsordnung der Architektenkammer Rheinland-Pfalz:
quote:
§7 Mitglieder im freien Beruf

(1) Das freiberufliche Mitglied ist unabhängiger Berater und treuhänderischer Sachwalter seines Auftraggebers. Es darf keine widerstreitenden Interessen wahrnehmen.

(2) Das freiberufliche Mitglied darf weder rechtlich noch tatsächlich, noch durch Einschaltung Dritter an baugewerbliche Interessen gebunden sein........


Es gibt auch noch ein schon etwas älteres interessantes Papier von der AK Baden-Württemberg: [url=http://] http://www.akbw.de/fileadmin/download/dokumenten_datenbank/AKBW_Merkblaetter/Architektenrecht_Berufsrecht/Merkblatt34-Rechtssprechung-Berufsgericht.pdf[/url]

Ich halte das für einen besonders krassen Fall, den man der zuständigen Architektenkammer melden sollte!

Sollte es dennoch weiterhin Differenzen über das Honorar geben, würde ich dir raten, einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht einzuschalten.

Viele Grüße
bento
23.01.2014 at 22:27 Uhr
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killer
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 23.01.2014
IP: Logged
icon Re: Re: Honararberechnung wenn Architekt gleichzeitig Gewerk ausführt

Hallo,

vielen Dank erstmal für die schnelle Antwort.

quote:
bento wrote:

ich hoffe, dein Nickname drückt nicht deine Gefühle gegenüber dem Architekten aus!?

bento


Die hatte ich kurzfristig als er uns seine voraussichtliche Abschlussrechnung präsentierte, obwohl das Vorhaben noch nicht abgeschlossen ist und keine Bauabnahme statt gefunden hat.

quote:
bento wrote:

Und es gab keinen Vertrag??

bento


Natürlich gab es einen Vertrag. Für die Betreuung eines Umbaues für LP1-LP8.
Wir wußten allerdings auch bei Vertragsabschluß das er auch eines der Gewerke selbst ausführen kann. Dafür ist er bei der Handwerkskammer angemeldet.

Gleichzeitig mußte ich heute allerdings beim Blick in die Architektenkammer feststellen das er dort als freier Architekt gemeldet ist.

Danke

Killer
24.01.2014 at 10:36 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Honararberechnung wenn Architekt gleichzeitig Gewerk ausführt
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