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michel
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 28.02.2014
IP: Logged
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Ist es üblich eine Abrechnung nach HOAI und Stunden zu vereinbaren?
Hallo,
Ich habe einen Vertrag für eine B-Planänderung unterschrieben. Darin wird nach HOAI 2009 abgerechnet, da noch vor der HOAI 2013 unterzeichnet plus anfallende Stunden.
Ist eine Abrechnung nach HOAI plus Stunden nötig und möglich?
Wenn die Leistungen pauschal nach HOAI vergütet werden, sollten sie nicht auch alle Leistungspunkte und damit auch anfallende Arbeiten abdecken?
Wenn, wie in meinem Fall nach HOAI und Stunden abgerechnet wird, dient die HOAI doch praktisch nur als Vergütungsmindestgrenze, da aus meinem Verständnis bei geringerem Aufwand die Abrechnung nach HOAI fällig wird und bei Mehrarbeit die Stunden zusätzlich noch verrechnet werden.
Ist es nicht so angedacht, das die HOAI die komplette Leistung abdecken soll?
Mit der erbrachten Leistung bin ich vollauf zufrieden, nur übersteigt die gestellte Abschlußrechnung das unterschriebene Honorar um 40% ohne vorherigen Hinweis. Da kann ich auch nicht drüber hinwegsehen...
Bitte nicht falsch verstehen, ich verstehe ja auch, dass es zu Mehrkosten kommen kann, die die HOAI gar nicht abdeckt, aber ich ging davon aus, dass die grundsätzlichen Leistungen gedeckt sind.
So habe ich einfach das Gefühl, da wird nach einem internen Stundensatz (konkret 60 Euro) abgerechnet liegt es unter der HOAI okay liegt es drüber wird mehr berechnet.
Das Büro hat von sich aus vorgeschlagen nach HOAI 2009 und 2013 abzurechnen, je nach Gültigkeit zum Zeitpunkt der erbrachten Leistungen, damit treffen wir uns bei 20%. Damit ließe sich leben, aber ein schaales Gefühl bleibt...
Ich freue mich über jede Erklärung und bin gerne bereit mir die Materie erklären zu lassen.
Ich bin, wie gesagt mit der Listung zufrieden, brauche aber auch meinen Seelenfrieden...
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28.02.2014 at 13:50 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Ist es üblich eine Abrechnung nach HOAI und Stunden zu vereinbaren?
Guten Tag,
die von IHnen angeschnittene Problematik kann man in einem ganzen Kommentar erläutern; praktischer wird es aber, wenn man sic hmit Ihrem konkreten Fall befasst. Dazu haben Sie nur wenig Details angeführt, so dass man die Frage erst einmal mit ein paar Gegenfragen konkretisieren muss:
Frage 1:
1a) Welche Leistungen wurden genau vereinbart? Nur Grundleistungen der HOAI (welche) oder auch Besondere Leistungen (welche)?
1b) Existiert ein schriftlicher Vertrag?
1c) Wenn ja, von wann ist der und wann begannen die Leistungen (davor oder danach)?
Frage 2: Welche Honorarzone und welcher Honorarsatz (von ... bis) sind vereinbart?
Frage 3: Was sollte genau auf Zeithonorarbasis vergütet werden?
Frage 4: Wie ist die Rechnung genau aufgebaut? Was ist nach HOAI-Tabellen wie abgerechnet und was auf Zeithonorarbasis?
Wenn die Antworten vorliegen, kann man weitersehen...
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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28.02.2014 at 18:13 Uhr |
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michel
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 28.02.2014
IP: Logged
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Re: Ist es üblich eine Abrechnung nach HOAI und Stunden zu vereinbaren?
Vielen Dank für Ihre Antwort! Es ist nun schon einige Zeit her, aber evtl. können Sie doch noch etwas dazu sagen.
Zu Ihren Fragen:
1a) Es wurden Grundleistungen der HOAI Leistungsphasen 1-5 nach HOAI 2009 sowie besondere Leistungen zu 60 Euro/h für Architekt und 40 Euro/h für Mitarbeiter vereinbart
1b) ja
1c) vom 6.6.2013 die Leistungen begannen danach (Leistungsphase 1-3 wurden auch nach HOAI 2009 abgrechnet 4-5 nach HOAI 2013)
2) Honorarzone 2 und Mittelsatz
3) die besonderen Leistungen umfassen
-schriftliche Vorbereitung der Abwägung, mit Erstellung der Beschlußvorlagen
-Vorbereitung der TÖB-Beteiligungen
diese Leistungen sind im Vertrag mit 1400 Euro kalkuliert
zusätzliche Leistungen sind
-Umweltbericht
-FFH Verträglichkeitsprüfung
-Artenschutzrechtlicher Beitrag
und mit 6% Nebenkosten auf 3180 Euro kalkuliert
3) nur die besonderen Leistungen sind nach Zeitaufwand kalkuliert

Meine Fragen:
-wieviel darf das Honorar über den Kalkulationen liegen? Unbegrenzt, da ja der Zeitaufwand nicht als begrenzt angegeben ist?
-Es werden in der Rechnung bis jetzt immerhin 37,5 h zu 2250 Euro abgerechnet.
Durch die HOAI 2013 sind für die LP 4-5 1456,09 Euro mehr fällig, dies entspräche 24,26 zusätzlichen Zeitstunden.
Nach der Argumentation des Büros rechnen sie diese Stunden lieber über die HOAI 2013 ab.
Wobei ich keinen Nachweis über die angefallenen Zeitstunden bekommen habe und nicht weiß, ob sie tatsächlich
in der Höhe angefallen sind.
-Ist diese Splittung in HOAI 2009 und 2013 gerechtfertigt, obwohl der Vertrag auf Grundlage der alten HOAI geschlossen und die Planungen auch vor Inkrafttreten der neuen begonnen wurden?
-Die Leistungsphase 4 wird mit 30% aus der Gesamtsumme 8151,52 Euro nach HOAI 2013 berechnet (2445,46 Euro)
Laut meinen Recherchen gibt es diese Leistungsphasen 1-5 in der HOAI 2013 nicht mehr, ist das so okay?
Für die noch fällige Leistungsphase 5 stehen nach meinen Berechnungen wahrscheinlich noch 570,61 Euro aus (7%).
plus evtl neuer Zeitstunden und erneuter Auslagen
Bis jetzt ist eine rund 24% Überschreitung der Kalkulation absehbar, plus Kosten für eine 3te Auslegung auf Grund von Formfehlern in der 2ten Auslegung.
Die 3te Auslegung und deren Kosten sind wahrscheinlich i.O. und waren nicht so planbar, aber die bisherigen Kosten sind stark verschätzt...
Was sollte ich tun, oder soll ich etwas tun?

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23.07.2014 at 12:59 Uhr |
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