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ing
Level: Jr. Member
Beiträge: 6
Registriert seit: 11.03.2014
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Höhe Honorar Generalplaner ?
Wir möchten alle Planungsleistungen an einen Generalplaner vergeben. Wie hoch ist üblicherweise das zusätzliche Honorar für den Generalplaner ? Z. B. x % vom Architektenhonorar oder x % von den Baukosten.
Danke für die Antworten im Voraus.
[Edited by ing on 11.03.2014 at 22:15 Uhr]
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11.03.2014 at 21:46 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
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Re: Höhe Honorar Generalplaner ?
Guten Tag,
einmal posten genügt in diesem Forum.
Es gibt einen alten Grundsatz: "Erst sprechen wir über Leistung, dann über Honorar".
Wenn Sie also nach Generelplanerzuschlägen fragen, stellt sich die Frage, was der GP alles leisten soll. Sind dort z.B. eigene HOAI-Leistungen zu erbringen (in welchem Verhältnis = Anzahl der beteiligten Planer und Auftragsvolumen) oder wird alles durch Dritte geplant? Welche Projektsteuerungsleistungen sind im Paket enthalten? Wie komplex wird die technische und kaufmännische Koordination? Soll der GP Vollmachten des AGs erhalten, um in dessen Namen Entscheidungen zu treffen oder Aufträge zu erteilen, Rechnungen freizugeben o.ä.? Muss der GP evtl. Mehrleistungen für seine Mitstreiter beim AG vertreten oder tun die das direkt? Wie häufig und mit welchen Beteiligten gedenkt der AG vom GP über den Stand der Planungen informiert zu werden? Usw. usw.
Sie sehen, es gibt vor der Honorarfrage die viel wichtigere Leistungsfrage zu klären.
Um Ihnen einen Spannweite zu geben: Ich kenne GP-Zuschläge zwischen 5 und 35% auf die Honorare (mit einem Schwerpunkt bei 10-20%), je nach Leistung.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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12.03.2014 at 09:52 Uhr |
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ing
Level: Jr. Member
Beiträge: 6
Registriert seit: 11.03.2014
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Re: Höhe Honorar Generalplaner (GP) ?
Hallo,
super. Danke für die Info. Sie haben natürlich Recht, erst die Leistungen bestimmen.
Im Detail die Leistungen des GP: der GP erbringt keine eigenen HOAI-Leistungen.
Baukosten a) 500.000 €, b) 2 Mio. € (2 verschiedene BV).
Zu BV a) Koordination der Umbaumaßnahme bei laufendem Betrieb (Büro). Geringerer Umfang für Statik und TGA-Planung. Lph 1-3 und 5-8, gilt für alle Planer.
Zu BV b) es handelt es sich um eine Komplett-Sanierung mit Aufstockung (Geschosswohnungsbau). Normaler Umfang Statik, TGA-Planer, Wärmeschutzberechnungen usw. Lph 1-8, gilt für alle Planer.
Generell erhält der GP Vollmachten, Rechnungen freigeben usw., die gesamte Koordination seiner Mitstreiter läuft über den GP zum AG, alle Verträge mit den anderen Planern schließt GP ab.
Wie schätzen Sie bei den beiden BV die Höhe des GP-Honorars, z. B. bezogen auf das Architektenhonorar (oder auf alle Planer Honorare ?) oder bezogen auf die Baukosten ?
Wo gibt es einen "vernünftigen" (nicht ganz so umfangreichen) GP-Vertrag, der sich auf die HOAI 2013 bezieht ?
Danke für Ihre Unterstützung.
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[Edited by ing on 12.03.2014 at 14:27 Uhr]
[Edited by ing on 12.03.2014 at 14:28 Uhr]
[Edited by ing on 12.03.2014 at 14:28 Uhr]
[Edited by ing on 12.03.2014 at 14:31 Uhr]
[Edited by ing on 12.03.2014 at 14:33 Uhr]
[Edited by ing on 12.03.2014 at 14:34 Uhr]
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12.03.2014 at 14:22 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Höhe Honorar Generalplaner ?
Ist hier nicht vielleicht eher ein Projektsteuerer gemeint?
Einen Generalplaner, der keine eigenen Planungsleistungen erbringt, kenne ich nicht! Aber man lernt auch nie aus.
Viele Grüße
bento
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12.03.2014 at 23:16 Uhr |
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hoearc
Level: Sr. Member
Beiträge: 158
Registriert seit: 08.08.2012
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Re: Re: Höhe Honorar Generalplaner (GP) ?
quote: ing wrote:
... der GP erbringt keine eigenen HOAI-Leistungen.
[Edited by ing on 12.03.2014 at 14:34 Uhr]
Ich frage mal - habe ich nicht verstanden:
1. wer erbringt denn dann die Planungsleistungen?
2. wenn nicht der GP, warum sollte er denn dann die Koordinierungsverantwortung für die anderen Fachplaner übernehmen?
Falls es wirklich keine zu erbringenden Planungsleistungen geben sollte (Stichwort: z.B. Dachaufstockung - Planungen und Genehmigung liegen vor?, Bauüberwachung macht der AG selbst?),
dann sehe ich hier auch eher einen Projektsteuerer.
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13.03.2014 at 11:19 Uhr |
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ing
Level: Jr. Member
Beiträge: 6
Registriert seit: 11.03.2014
IP: Logged
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Re: Höhe Honorar Generalplaner ?
Um die letzen beiden Fragen zu beantworten, möchte ich es noch mal mit anderen Worten beschreiben: Unser Generalplaner in spe (Ingenieurbüro für Baumanagement) wird von uns natürlich alle Planungsleistungen (Architektur, Tragwerksplaung, TGA usw.) beauftragt bekommen, das Büro führt nur SELBER keine eigenen Planungsleistungen durch, er wird alle Planer unter seiner Regie beauftragen, koordinieren usw. (s. oben geanannte Leistungsphasen !). Aber Projektsteuerungsaufgaben (Übernahme von Bauherrenaufgaben) übernimmt er jedoch nur teilweise bzw. nur in einem geringen Umfang.
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13.03.2014 at 22:56 Uhr |
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ing
Level: Jr. Member
Beiträge: 6
Registriert seit: 11.03.2014
IP: Logged
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Re: Höhe Honorar Generalplaner ?
Wie schätzen Sie bei den beiden BV die Höhe des GP-Honorars, z. B. bezogen auf das Architektenhonorar (oder auf alle Planer Honorare) ?
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13.03.2014 at 22:58 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
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Re: Höhe Honorar Generalplaner ?
Was Sie außer Koornationsaufgaben im laufenden Umbaubetrieb beschreiben, sind Rechnungsfreigaben. Wessen Rechnungen? Unternehmerrechnungen prüfen die Subplaner i.d.R. im Rahmen der Lph. 8 und bedürfen höchtens einer kaufmännischen Freigabe beim AG bzgl. des Geldabflusses. Darf Ihr GP über Ihr Konto verfügen oder prüft er noch einmal, was die HOAI-Planer bereits geprüft haben? Oder meinen Sie Rechnungen der Subplaner? Die werden Sie i.d.R.nicht zu Gesicht bekommen, weil Ihr Vertragspartner ja der GP ist, der Ihnen alle Planungsleistungen in Rechnung stellt.
Sie merken schon, dass anhand weniger Fragen, die aufgrund Ihrer Anmerkungen aufkommen, die gesamte Leistung, die Sie da beauftragen möchten, im Detail auf den Prüfstand gehört. Ein vorgefertigter Was-auch-immer-Vertrag wird da wenig helfen, Leistungen rechtssicher und einklagbar zu definieren.
Die entscheidende Honorarfrage ist dagegen wohl, ob Sie es zulassen möchten, dass der GP von den einzelnen Planern Abschläge auf das HOAI-Honorar fordert oder ob (Ihnen HOAI-gemäße Subverträge zur Genehmigung vorzulegen sind und) Sie die Koordinationsleistungen komplett selbst vergüten. Es geht darum, womit der GP sein Geld verdient - mit Honoraranteilen der Subplaner oder mit Geld, das der AG nur für ihn bereitstellt.
Da wir das Bauvorhaben und die von Ihnen gewünschten Aufgaben nicht im Detail kennen, schlage ich vor, Sie lassen das GP-Büro in spe ein Angebot erstellen, für das Sie zunächst die Leistungen im Detail definieren, die keine HOAI-Leistungen sind und die Sie erbracht haben wollen; der Planer bietet dann an, wie diese vergütet werden.
Wenn Ihre Entscheidung zum GP bereits feststeht, müssen Sie vermutlich dann über jede Planungsleistung einzeln verhandeln. Ist der GP noch offen, können Sie sich ja auch im Wettbewerb verschiedender möglicher GP alle Leistungen zusammen anbieten lassen.
Bleibt die Frage, was das ganze unter dem Strich für Sie bringt. Die Aufwands- und Zeitersparnis, die Sie haben, wird ja mit viel Geld erkauft. Bei einem Projektsteuerungsvertrag mit freier Planerwahl Ihrerseits hätten Sie ebenfalls einen "verlängerten Arm", der Ihnen einiges abnimmt, gleichzeitig aber die volle Flexibilität bzgl. der Planer. Ihre Bauherrenentscheidungen müssen Sie in beiden Fällen weiterhin treffen; diesen Aufwand nimmt Ihnen ohnehin keiner ab, es sei denn, Sie lassen sich Ihre Geschäfte ohne inhaltliche Einflussnahme komplett besorgen und zahlen nur noch.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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15.03.2014 at 11:45 Uhr |
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hoearc
Level: Sr. Member
Beiträge: 158
Registriert seit: 08.08.2012
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Re: Höhe Honorar Generalplaner ?
Wow, großartig formuliert Herr Doell.
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16.03.2014 at 13:14 Uhr |
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ing
Level: Jr. Member
Beiträge: 6
Registriert seit: 11.03.2014
IP: Logged
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Re: Höhe Honorar Generalplaner ?
Hallo Herr Doell,
ich möchte mich bei Ihnen für die ausführlichen Erläuterungen herzlichst bedanken.
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16.03.2014 at 21:25 Uhr |
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