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beaeng
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 03.04.2014
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Architketenkosten gerechtfertigt ohne Vertrag?
Wir brauchen dringend einen Rat bzw. Hilfe.
Mein Mann und ich haben uns entschieden ein Haus zu bauen (kompliziertes Hang-Grundstück) und haben einen befreundeten Architekten meiner Eltern
(er hat das Elternhaus und Firmengebäude gebaut).
Wir haben einen Termin abgemacht, um uns mal zu treffen und über das Haus zu sprechen.
Im Vorfeld hat mein Vater mit dem Architekten telefoniert, dass wir uns evtl bei ihm melden, und wenn ja, dann mach das mal nicht so teuer für die.
Das erste Treffen fand Mitte Juli statt, wir haben ihm gesagt, dass wir gerne ein Flachdachhaus am Hang hätten. Unten Wohnen, oben schlafen.
ca. 200 qm und die Kosten müssten sich im Rahmen halten. Wir hatten uns zwischen 300.000 Euro vorgestellt. Da sagte er auch gleich, dass würde nicht funktionieren, mit 100.000 Euro mehr müssten wir rechnen.
Im B-Plan steht aber nur Satteldach. Der Architekt meinte das dies kein Problem sei, es ist ja das letzte Grundstück und da sind die Gemeinden entspannt und stimmen zu.
Er machte keine Angaben zu seinem Hornorar.
Nach 6 oder 8 Wochen das erste Treffen und was war: Architektenentwurf mit allem drum und dran plus 3D-Entwurf am Rechner.
Nur leider falsch, da er unsere Wünsche nicht berücksichtigt hat und schlafen unten, wohnen oben integriert hat. Das war für uns ausschlaggebend!
Ebenso kam eine Wohnfläche von ca. 280 qm zustande. Also nochmal neu ran gehen, im Gespräch hatte er eine Idee, das würde er dann neu umsetzen. Bei diesem Termin hatte er seinen Sohn dabei, der ihn unterstützen sollte.
Nach einigen Wochen trafen wir uns wieder, mit seinem Sohn und er zeigte uns die Änderungen. Es wurde nur leicht der Grundriss innen verändert und eine Treppe anders gesetzt.
Die Fläche von 280qm blieb.
Dann sagte er, er würde dies jetzt dem Bürgermeister vorstellen und er den Gemeindevertretern. Mittlerweile war es schon November und der Termin, bei dem der Bürgermeister den Entwurf vorstellte, war Mitte Dezember. Dann kam das No von der Gemeinde.
In den vergangenen Monaten hatte ich zwischendurch mehrmals versucht den Architekten zu erreichen, um zu erfahren, ob er mit dem Bürgermeister etc gesprochen hätte. Nie kam ein Rückruf, es war nervig ohne Ende.
Im Grunde genommen haben wir uns 3x getroffen:
Zum Vorgespräch, und die beiden Vorstellungen des Entwurfes, der Architekt war einmal beim Bürgermeister und beim Bauamt.
Mir platzte der Kragen, als wir vor Weihnachten immer noch keine Entscheidung hatten, ich rief den Bürgermeister selber an und er sagte das unser Antrag von der Gemeinde abgelehnt wurde, da nur Satteldach laut B-Plan zu bauen sei.
Der Architekt meldete sich überhaupt nicht mehr, obwohl ich ihn mehrmals versuchte anzurufen. Ich schrieb eine Email, dass wir unsere Zusammenarbeit beenden.
Das passte ihm nicht und er bat nochmal darum, über diese Entscheidung nach zu denken.
Im Januar bekamen wir dann die Rechnung von ca 8000 euro brutto.
Wir fielen fast hinten um. 8000 Euro für einen Entwurf?
Hier einmal die Rechnungsaufstellung nach HOAI
Leistungsbild für Gebäude
(die grundsätzlich nach HOAI richtig gerechnet wurde)
Hornorarzone 3 Mittelsatz
Anrechenbare Kosten 250.000 euro
Phase 1 Grundlagenermittlung 2%
Phase 2 Vorplanung von 7% > 6%
Phase 3 Entwurfsplanung von 15% > 8%
>> 16% des Hornorars sind ca 38.000 euro
plus 10 % Nebenkosten 600 euro
Mein Mann rief den Architekten an und erklärte ihm, dass er nicht einverstanden mit der Rechnung sei.
5000 euro brutto wäre unser Angebot, mehr nicht.
Das wollte er nicht akzeptieren.
Nun bekamen wir eine neue Rechnung,
mit einem Sondernachlass von 1.707 euro und wären jetzt bei 5.950 euro brutto.
Es ist uns schon klar, dass wir den Architekten bezahlen müssen, aber in unseren Augen ist dies ein völlig übertriebener Preis! Für einen Entwurf?
Wir baten einen anderen Architekten um seine Meinung. Dieser meinte, es wäre schon übertrieben, zumal der Architekt wusste das nur Satteldachhäuser gebaut werden dürfen, und es hätte eine einfache Skizze für die Gemeinde gereicht, ohne vorher einen komplett ausgearbeiteten Entwurf zu zeigen.
Er hat uns falsch beraten und den B-Plan ausser Acht gelassen!
Frage ist jetzt: Müssen wir diese Rechnung bezahlen, obwohl kein schriftlicher Vertrag besteht, es besteht eigentlich auch kein mündlicher. Der Architekt war sich 100% sicher, dass er mit uns baut.
Ebenso waren wir überrascht das sein Sohn mit von der Partie war.
Wie können wir da vorgehen? Ist die Rechnung gerechtfertigt?
Er soll ja Geld bekommen, er hat ja was geleistet, aber doch nicht so ein hoher Preis!!
Danke für die Hilfe!
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03.04.2014 at 14:00 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Architketenkosten gerechtfertigt ohne Vertrag?
Hallo beaeng,
quote: beaeng wrote:
Das erste Treffen fand Mitte Juli statt, wir haben ihm gesagt, dass wir gerne ein Flachdachhaus am Hang hätten. Unten Wohnen, oben schlafen.
ca. 200 qm und die Kosten müssten sich im Rahmen halten. Wir hatten uns zwischen 300.000 Euro vorgestellt.
Dass ein mündlicher Vertrag zustande gekommen ist, dürfte unstrittig sein, denke ich. Die Frage ist nur, über welche Leistungen und dazu noch: neue oder alte HOAI (ab 16.07.2013 galt die neue HOAI)?
Allerdings dürfte ebenfalls unstrittig sein, dass der vorliegende Entwurf nicht abrechenbar ist. Erstens wurde kein Vorentwurf vorgelegt, der zur Entwurfsplanung freigegeben wurde, zweitens wurden eure Wünsche nicht berücksichtigt und drittens ist die derzeitige Planung offenbar nicht genehmigungsfähig, sodass sie wertlos ist. Also gibt es nach den vorliegenden Schilderungen aus meiner Sicht keine Grundlage für eine Abrechnung der Leistungsphasen 2 oder/und 3.
Allerdings rechtfertigt das allein noch keine Kündigung aus wichtigem Grund.
Der Architekt müsste also formal dazu aufgefordert werden, die Mangelhaftigkeit der Planung abzustellen. Dies sollte durchaus unter Fristsetzung erfolgen. Erst falls dies nicht zum Erfolg führt, wäre eine Kündigung aus wichtigem Grund möglich und damit müsste vermutlich die LP 1 bezahlt werden.
Da die Kündigung aber andererseits offenbar schon ausgesprochen wurde, könnte der Planer dies als ordentliche Kündigung ansehen und sich die bisher erbrachten Leistungen und die restlichen beauftragten Leistungen unter Anrechnung dessen, was er an Aufwand erspart, vergüten lassen wollen.
Es könnte also kompliziert werden und eine Einigung wäre bestimmt nicht die schlechteste Lösung.
quote: Hornorarzone 3 Mittelsatz ..............
plus 10 % Nebenkosten 600 euro
Hierbei ist auf jeden Fall falsch, dass der Architekt den Mittelsatz ansetzt, sowie einen festen Prozentsatz für die Nebenkosten.
Da kein schriftlicher Auftrag vorliegt, kann nur der Mindestsatz zum Ansatz kommen und die Nebenkosten sind auf Nachweis abzurechnen, also Nachweis der gefahrenen km, Plankopiekosten, Telefonate,..........etc.
Viel Erfolg beim Verhandeln wünscht
bento
[Edited by bento on 03.04.2014 at 22:00 Uhr]
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03.04.2014 at 21:59 Uhr |
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beaeng
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 03.04.2014
IP: Logged
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Re: Architketenkosten gerechtfertigt ohne Vertrag?
Hallo Bento
danke für die Hilfe und Antwort.
Ja wahrscheinlich ist das so - Anfängerfehler von unserer Seite und falsches Verfahren vom Architekten.
Trotzdem Danke nochmal, wir sind einfach nur froh wenn das Thema beendet ist.
Schönes Wochenende
Grüße Beaeng
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04.04.2014 at 13:55 Uhr |
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beaeng
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 03.04.2014
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Re: Architketenkosten gerechtfertigt ohne Vertrag?
ach ja,
-------bento wrote:
Da die Kündigung aber andererseits offenbar schon ausgesprochen wurde, könnte der Planer dies als ordentliche Kündigung ansehen und sich die bisher erbrachten Leistungen und die restlichen beauftragten Leistungen unter Anrechnung dessen, was er an Aufwand erspart, vergüten lassen wollen
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es wurde von uns mit keinem Wort erwähnt, was für Leistungen wir uns vorstellen - ausser einen Entwurf.
Wie hoch (Prozent) ist denn eigentlich der Mittelsatz?
Viele Grüße
beaeng
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bes
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04.04.2014 at 17:35 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Re: Architketenkosten gerechtfertigt ohne Vertrag?
quote: beaeng wrote:
Wie hoch (Prozent) ist denn eigentlich der Mittelsatz?
50%, also genau mittig zwischen Mindest- und Höchstsatz!
Viele Grüße
bento
[Edited by bento on 04.04.2014 at 19:47 Uhr]
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04.04.2014 at 19:46 Uhr |
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beaeng
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 03.04.2014
IP: Logged
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Re: Architketenkosten gerechtfertigt ohne Vertrag?
oh ja, klar, ich meinte eigentlich den Mindestsatz, sorry!
____________________________
bes
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04.04.2014 at 20:50 Uhr |
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hoearc
Level: Sr. Member
Beiträge: 158
Registriert seit: 08.08.2012
IP: Logged
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Re: Re: Architketenkosten gerechtfertigt ohne Vertrag?
quote: beaeng wrote:
oh ja, klar, ich meinte eigentlich den Mindestsatz, sorry!
Prozentzahlen nützen Ihnen m.E. wenig.
Versuchen Sie mal, mittels HOAI- Rechner (Schaltflächen an der linken Seite) jeweils eine Vergleichs- Honiorarberechnung mit den gleichen Parametern und unterschiedlichem Honorarsatz zu erzeugen. Dann haben Sie den Unterschied in einer realistischen Größenordnung.
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05.04.2014 at 11:50 Uhr |
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victor
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 17.06.2010
IP: Logged
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Re: Architketenkosten gerechtfertigt ohne Vertrag?
Der Architekt ist hier ein Dienstleister und dieser muss die Wünsche der potentiellen AG berücksichtigen. Und den B-Plan außeracht lassen, das ist schon ein komisches Vorgehen.
Bin Projektentwickler bundesweit tätig und kann aus Erfahrung sprechen, egal welche Baubehörde, wenn man diese nicht beachtet, nicht mit dieser abspricht, hat man keine Chance, es sei denn man möchten einen RA reicher machen.
Außerdem der Architekt hat Eure Wünsche missachtet. Das ist genauso als würde Ihr einen VW Touareg bestellen und einen VW Polo bekommen, sprich der Autohändler hat Eure Wünsche missachtet und Euch was Falsches angedreht.
Hier ist genauso, würde Ihn nur auf LPH 1 beschränken. Wer nicht fair spielt ist weg vom Fenster. Ein mündlicher Vertrag kann auch nur entstehen, wenn eine dritte unabhängige/neutrale Person dabei ist und hier ward Ihr beide (Ehepaar) und er, sprich Aussage gegen Aussage, denn Eheleute, Verwandte und abhängige Personen, die möglicherweise auf der einen oder anderen Seite stehen, sind nicht neutral sondern befangen.
Ich wünsche Euch, alles Gute
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06.04.2014 at 01:35 Uhr |
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ellen
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 15.04.2014
IP: Logged
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Re: Architketenkosten gerechtfertigt ohne Vertrag?
Hallo,
ich finde das ehrlich gesagt schon ziemmlich krass wenns so ist wie Sie das beschreiben.
Bin selber Architektin mit 20 Jahren Erfahrung. Normalerweise hackt ja eine Krähe der anderen kein Auge aus, aber hier gehts wohl um ein schwarzes Schaf, sorry.
Ihr müßt das nicht in dem Umfang bezahlen.
Ich würde es sogar darauf ankommen lassen nicht einmal den Vorentwurf zu bezahlen.
Denn wenn 200m² gewünscht sind und 280m² geliefert werden ist das Werk mangelhaft.
Etwas anderes ist es, wenn Sie mit falschen Vorstellungen los gegangen sind, also dem Architekten gesagt haben:
Ich brauche 7 Schlafzimmer, 1 Büro, ein großes Wohnzimmer mit 60m² etc....aber bitte nicht mehr als 200m² und unter 300.000. Das geht nicht...
Aber 200m² Wohnfläche zu 300.000 zzgl. Neben- und Erschließungskosten, das geht schon, kommt auf die Ausstattung an. Ist sportlich aber es geht.
Und was die Dachform angeht: Das muß er bei der Behörde erst mal abfragen, bevor er losplant. Die können dann sagen wie viel Aussicht auf Erfolg das hat. Ansonsten setzt er nur unnötig Arbeit und eure Zeit/Zinsen in den Sand.
Eventuell macht es sinn das über einen Vorbescheid zu klären, sowas mache ich im Stundensatz und mehr als 5 Stunden brauche ich dafür nicht, dann muß kein Entwurf erstellt und abgerechnet werden.
Der Architekt geht btw in der Regel einen Werkvertrag ein, auch wenn er mündlich geschlossen wird.
Er schuldet ein mängelfreies Werk.
Ein Dienstleister schuldet Bemühen.
LG
[Edited by ellen on 15.04.2014 at 15:18 Uhr]
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15.04.2014 at 15:15 Uhr |
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