Sie befinden sich hier in unserem alten Forum, das nur als Lesearchiv zur Verfügung steht. Neue Beiträge sind nur noch in unserem neuen Forum möglich, das Sie hier erreichen Neues Forum



  HOAI.de - Forum
Home | Hilfe | Überblick | Suchen | PM | Profil
 
 

Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.


Dieses Thema drucken Thema drucken
HOAI.de - Forum : Allgemeines : Tabellen der HOAI
Beitrag von Nachricht
hamm
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 13.05.2014
IP: Logged
icon Tabellen der HOAI

Bei uns im Fachamt (öffentliche Kommune NRW) ist eine Frage bezüglich der Architekten und Ingenieurhonorare aufgetreten, wo ich hoffe, dass mir jemand hier im Forum weiterhelfen kann.
Bei Neubau-, Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen werden die erforderlichen Planungs- und Ausführungsleistungen nach der HOAI (Leistungsphasen 1-9) in der Regel extern vergeben. Es werden Leistungen aber auch nur zum Teil extern vergeben und beispielsweise die Leistungsphasen 8 und 9 durch die Sachbearbeiter im Hause umgesetzt.
Das Tabellenwerk der HOAI beinhaltet unter anderem die kalkulatorischen Kosten für Gewinnanteile, Wagnis und Akquise. Diese Kosten für den Gewinn dürfen für die im Hause tätig werdenden Ingenieure und Architekten nicht mit in den Buchungsvorgang „ Aktivierung der Eigenleistung aufgeführt werden, da der Gewinn für die eigenen Arbeitskräfte im öffentlichen Dienst nicht bilanziert werden darf.

Frage: Wie hoch ist der prozentuale Anteil der HOAI - Tabellenwerte für Gewinnanteile, Wagnis und Akquise? Wurde das irgendwo schriftlich festgehalten?

Mit freundlichen Grüßen

hamm

13.05.2014 at 11:06 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Posts aller User zeigen Antwort mit Zitat
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Tabellen der HOAI

Guten Tag,

in der HOAI selbst steht nichts von Gewinnanteilen und m.W. auch nicht in dem Gutachten, das 2012 für die HOAI-Novellierung 2013 erstellt wurde (dort wurden nur die alten Tabellen unter Berücksichtigung der Mehr- und Minderleistungen sowie der Preissteigerungen usw. angepasst; d.h. ein Gewinnanteil wurde wie zuvor zwar qualitativ berücksichtigt, aber nicht quantitativ ausgewiesen).

Gewinnanteile in der HOAI müssen also schon viel früher ermittelt worden sein, als so etwas noch nicht im Internet veröffentlicht wurde. Ich empfehle, hierzu das maßgebliche Bundeswirtschaftsministerium zu kontaktieren. Kontaktdaten unter http://www.neue-hoai-2013.de/Gutachten.html.

Betrachtet man die Situation aus Sicht eines Freiberuflers, ergibt sich ein Gewinn auch nur bei Ansatz und Ermittlung eines kalkulatorischen Unternehmerlohns, also quasi eines Soll-Einkommens für den Chef (ansonsten ist der Unternehmensgewinn bzw. der mittlere erwirtschaftete Stundensatz am Ende des Jahres eben höher oder niedriger). Bei den Mitarbeitern kann man die Kosten schon eher kalkulatorisch bestimmen, aber auch da ist die Frage, welcher Gewinnanteil angemessen ist - mancher stellt nur Mitarbeiter ein, wenn er an deren Arbeit mindestens 20% des Umsatzes verdient, in anderen Büros steht und fällt ein Gewinn (besonders bei großen Projekten, die die Eigenschaft haben, Stundenaufschriebe magnetisch an sich zu ziehen) manchmal mit den Nebenkosten-Prozentsätzen...

Im übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Honorare nur von der Intention her etwas mit dem Aufwand, d.h. den Kosten des Leistungserbringers zu tun haben. Die HOAI ist dem Wesen nach aufwandsunabhängig, d.h. im Sinne einer Mischkalkulation sollen Planer auf Dauer auskömmliche Honorare erhalten, auch wenn sie im Einzelfall deutlich mehr Aufwand haben, weil sie sich z.B. in ein Thema einarbeiten müssen. Andererseits sollen erfahrene Planer, die eine Aufgabe mit wenig Aufwand lösen, auch einen entsprechenden Gewinn einfahren.

Wenn Sie als Bauherr also Planungsleistungen im Sinn der HOAI selbst übernehmen, müssten Sie m.E. korrekterweise wie ein Unternehmer 2 Aspekte betrachten: Ihren hausinternen Aufwand, also im Wesentlichen die Zeitaufwendungen mit auskömmlichen Stundensätzen (die erst einmal unter Berücksichtigung aller Kostananteile wie Raumkosten, Allgemeinkosten, Renten- und Pensionsrückstellungen usw. ermittelt werden müssten) und die projektbezogenen Einzelkosten wie z.B. Nebenkosten im Sinn der HOAI. Demgegenüber steht das nicht an Externe bezahlte Honorar als "Erlös". Ob dann das ganze unter dem Strich Sie mehr oder weniger gekostet hat als bei externer Vergabe, richtet sich also - wie beim externen Leistungserbringer ebenfalls - danach, ob Ihr Personal die Aufgabe mit weniger oder mit mehr Kostenaufwand als die ersparten Honorare erbracht hat.

Sofern Sie nicht unternehmerisch rechnen, bleibt also die Frage, ob Sie die tatsächlichen Aufwendungen als Kosten in Ihrer Haushaltsstelle ansetzen oder ein fiktives erspartes Honorar. Wenn letzteres der Fall ist, müsste es eigentlich das ganze Honorar sein einschließlich der Gewinnanteile usw., denn das sind schließlich die Kosten, die Sie sonst anderweitig hätten ausgeben müssen.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

14.05.2014 at 09:57 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit Zitat
hamm
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 13.05.2014
IP: Logged
icon Re: Tabellen der HOAI

Danke für die schnelle Antwort. Ist sehr hilfreich. Liebe Grüße

14.05.2014 at 10:04 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
HOAI.de - Forum : Allgemeines : Tabellen der HOAI
:


Login? Username: Passwort: Passwort vergessen ?
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no