fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
|
Re: Tabellen der HOAI
Guten Tag,
in der HOAI selbst steht nichts von Gewinnanteilen und m.W. auch nicht in dem Gutachten, das 2012 für die HOAI-Novellierung 2013 erstellt wurde (dort wurden nur die alten Tabellen unter Berücksichtigung der Mehr- und Minderleistungen sowie der Preissteigerungen usw. angepasst; d.h. ein Gewinnanteil wurde wie zuvor zwar qualitativ berücksichtigt, aber nicht quantitativ ausgewiesen).
Gewinnanteile in der HOAI müssen also schon viel früher ermittelt worden sein, als so etwas noch nicht im Internet veröffentlicht wurde. Ich empfehle, hierzu das maßgebliche Bundeswirtschaftsministerium zu kontaktieren. Kontaktdaten unter http://www.neue-hoai-2013.de/Gutachten.html.
Betrachtet man die Situation aus Sicht eines Freiberuflers, ergibt sich ein Gewinn auch nur bei Ansatz und Ermittlung eines kalkulatorischen Unternehmerlohns, also quasi eines Soll-Einkommens für den Chef (ansonsten ist der Unternehmensgewinn bzw. der mittlere erwirtschaftete Stundensatz am Ende des Jahres eben höher oder niedriger). Bei den Mitarbeitern kann man die Kosten schon eher kalkulatorisch bestimmen, aber auch da ist die Frage, welcher Gewinnanteil angemessen ist - mancher stellt nur Mitarbeiter ein, wenn er an deren Arbeit mindestens 20% des Umsatzes verdient, in anderen Büros steht und fällt ein Gewinn (besonders bei großen Projekten, die die Eigenschaft haben, Stundenaufschriebe magnetisch an sich zu ziehen) manchmal mit den Nebenkosten-Prozentsätzen...
Im übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Honorare nur von der Intention her etwas mit dem Aufwand, d.h. den Kosten des Leistungserbringers zu tun haben. Die HOAI ist dem Wesen nach aufwandsunabhängig, d.h. im Sinne einer Mischkalkulation sollen Planer auf Dauer auskömmliche Honorare erhalten, auch wenn sie im Einzelfall deutlich mehr Aufwand haben, weil sie sich z.B. in ein Thema einarbeiten müssen. Andererseits sollen erfahrene Planer, die eine Aufgabe mit wenig Aufwand lösen, auch einen entsprechenden Gewinn einfahren.
Wenn Sie als Bauherr also Planungsleistungen im Sinn der HOAI selbst übernehmen, müssten Sie m.E. korrekterweise wie ein Unternehmer 2 Aspekte betrachten: Ihren hausinternen Aufwand, also im Wesentlichen die Zeitaufwendungen mit auskömmlichen Stundensätzen (die erst einmal unter Berücksichtigung aller Kostananteile wie Raumkosten, Allgemeinkosten, Renten- und Pensionsrückstellungen usw. ermittelt werden müssten) und die projektbezogenen Einzelkosten wie z.B. Nebenkosten im Sinn der HOAI. Demgegenüber steht das nicht an Externe bezahlte Honorar als "Erlös". Ob dann das ganze unter dem Strich Sie mehr oder weniger gekostet hat als bei externer Vergabe, richtet sich also - wie beim externen Leistungserbringer ebenfalls - danach, ob Ihr Personal die Aufgabe mit weniger oder mit mehr Kostenaufwand als die ersparten Honorare erbracht hat.
Sofern Sie nicht unternehmerisch rechnen, bleibt also die Frage, ob Sie die tatsächlichen Aufwendungen als Kosten in Ihrer Haushaltsstelle ansetzen oder ein fiktives erspartes Honorar. Wenn letzteres der Fall ist, müsste es eigentlich das ganze Honorar sein einschließlich der Gewinnanteile usw., denn das sind schließlich die Kosten, die Sie sonst anderweitig hätten ausgeben müssen.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
|