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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Architekt und Haustechniker berechnen beide Honorar
Beitrag von Nachricht
amplitrain
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 28.05.2014
IP: Logged
icon Architekt und Haustechniker berechnen beide Honorar

Wir haben ein Projekt bei dem zu gleichen Teilen der Ausbau und die Haustechnik mit je 100.000 Euro anfallen. Nun wurde die Haustechnik von einer Firma geplant und wird bei Ausführung auch von dieser Firma überwacht - gleichzeitig berechnet der Architekt für Planung und Bauaufsicht ebenfalls sein Honorar (nach HOAI). Lustig dabei ist, dass der Architekt die Kosten für die Haustechnik in seiner Berechnung mit einbezieht. Er berechnet sein Honorar also auf Basis der gesamten 200.000 Euro obwohl der Haustechniker das für seine 100.000 auch nochmals tut.
Meine Frage: Ist das denn zulässig? Muss der Architekt in dem Fall nicht sein Honorar auf die 100.000 für den Ausbau beschränken, da er ja nur diesen Teil auch plant und verantwortet und beaufsichtigte? Oder wie verhält es sich hier?

28.05.2014 at 20:01 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Architekt und Haustechniker berechnen beide Honorar

Hallo amplitrain,

auch die TGA-Kosten fließen in die anrechenbaren Kosten des Architekten mit ein, allerdings nicht zu 100%. Der Hintergrund ist, dass der Architekt das Gesamtwerk koordinieren muss und daher die TGA-Planung berücksichtigen und die TGA-Gewerke bzgl. Kosten und Terminkoordinierung einbinden muss.

Da die eigentliche Planung und Überwachung allerdings von separaten Fachleuten erfolgt, werden die TGA-Kosten aber nur anteilig berücksichtigt.
Berechnungsvorschrift ist der § 33 Abs. 2 HOAI 2013:

quote:
§ 33 Besondere Grundlagen des Honorars
(1) ...........
(2) Für Grundleistungen bei Gebäuden und Innenräumen sind auch die Kosten für Technische Anlagen, die der Auftragnehmer nicht fachlich plant oder deren Ausführung er nicht fachlich überwacht,
1. vollständig anrechenbar bis zu einem Betrag von 25 Prozent der sonstigen anrechenbaren Kosten und
2. zur Hälfte anrechenbar mit dem Betrag, der 25 Prozent der sonstigen anrechenbaren Kosten übersteigt.


In dem vorliegenden Fall unterstelle ich einmal, dass es sich bei dem genannten Kosten um Nettokosten der KG 300 bzw. 400 handelt.

Dann ergäben sich die anrechenbaren Kosten (a.K.) des Architekten zu:
KG 300:..........................100.000,- €
KG 400:
- 25% von 100.000,- €:..+ 25.000,- €
- (100.000 - 25.000)/2:..+ 37.500,- €
..............................a.K:.162.500,- €

Viele Grüße
bento
28.05.2014 at 20:50 Uhr
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