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PT-S
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 03.06.2014
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Richtige Anrechenbare Kosten
Hallo Zusammen
hab gerade ein Projekt dier hat im Vorfeld der Architekt die Kosten auf 110000€ gescätzt (Gewerk Elektrotechnik) dies war vor ca. 1 Jahr Staium Archithekt entwurf.
Daruf hin habe ich ein HOAI angebot gemacht und den Auftrag bekommen.
Nun hat sich das Projekt weiterentwickelt udn wir sind jetzt bei ca 300t€
nun bin ich mit meinem Kunden am diskudieren was nun die Richtigen Anrechenbaren Kosten sin.
Die Planung für die 300t€ liegt vor und die Ausschreibung soll raus gehn vonm Kunden freigegeben.
was darf ich nun als anrechenbare Kosten hernehmen
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03.06.2014 at 02:05 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
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Re: Richtige Anrechenbare Kosten
Maßgeblich sind im Regelfall die aus der Kostenberechnung abgeleiteten Kosten (§ 6 HOAI http://www.hoai.de/online/HOAI_2013/HOAI_2013.php#P6).
Wenn Sie die Grundleistungen der HOAI nach Anlage 15 (http://www.hoai.de/online/HOAI_2013/HOAI_2013.php#Anlage15) erbracht haben, wurde ja jeder Schritt mit dem Kunden besprochen, schriftlich dokumentiert einschließlich der Kostensteigerungen und jeweils die nächste Leistungsphase zur Bearbeitung freigegeben. Dann dürfte es auch keine Diskussion über den Umfang der zu planenden Einrichtungen und deren anrechenbare Kosten geben. Und wenn der Gebäudeplaner seine Koordinations- und Integrationsaufgaben bezüglich der Technischen Ausrüstung richtig wahrgenommen hat (vgl. http://www.hoai.de/online/HOAI_2013/HOAI_2013.php#Anlage10), weiß er ja auch längst darüber Bescheid. Wo liegt dann das Problem?
[Edited by fdoell on 10.06.2014 at 12:15 Uhr]
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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03.06.2014 at 06:56 Uhr |
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PT-S
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 03.06.2014
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Re: Richtige Anrechenbare Kosten
Danke für die Antwort mir ist aber noch nicht alles klar
ich habe eien vertrag nach HOAI 2009
Durch den Architketen wurden 117T€ geschätzt. an hand dessen habe ich ein Eingebot nach HOAI 2009 Bereich TGA gemacht. Ich wurde hierauf beauftragt.
nun steht aber nach Baugenehmigung und Brandschutz konzept fest was benötigt wird. ich bin nun bei Kosten von ca 300T€. Dies habe ich in meiner Kostenberechnung ermittelt.
an hand der Kostenberechnung von mir wurde nun die Ausschreibung veröffentlicht.
Ich kann dann die Ursprünglichen Kosten von 117T€ auf 300T€ als anrechenbare Kosten anheben oder??
das war eigentlich meien Frage.
MFG
Stefan
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13.06.2014 at 13:18 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
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Re: Richtige Anrechenbare Kosten
Wenn der Architekt für die TGA-Planung zunächst - ohne dass eine TGA-Planung vorlag - 110T€ angesetzt hat, ist das für Ihr Angebot eine vorläufige Kostenannahme gewesen. Ob Sie diese Zahl vor Auftragserteilung hätten überprüfen müssen, glaube ich nicht - es gibt auch Planer, die nur Konditionen vereinbaren ohne anrechenbare Kosten und ohne vorläufige Honorarabschätzung.
Sie haben eine vorläufige Honorarabschätzung aufgrund dieser Kostenannahme gemacht und den Auftrag erhalten. Nun liegt der Entwurf vor und die Sache kostet 300 T€. Maßgeblich ist die Kostenberechnung. Da müsste der AG den Architekten fragen, wieso dessen vorläufige Annahme so niedrig lag.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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13.06.2014 at 21:45 Uhr |
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PT-S
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 03.06.2014
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Re: Richtige Anrechenbare Kosten
Besten Dank genau so ist es der Archi hat die TGA Kosten über die Gebäudegrösse gemacht (BKI) nur das das Projekt sehr Techniklatig ist und für die nutztung die Gebäudegrösse auf minimum geschrumpft ist. (meien Vermutung).
aber dann habe ich das Recht mein Honorar nach meiner Kostenberechnung anzusetzten. Die Kostenbrechnung incl Planung wurde vom Bauherrn gesichttet und für i.O. befunden um die Funktion ins Gebäude zu bringen.
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14.06.2014 at 11:07 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
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Re: Re: Richtige Anrechenbare Kosten
quote: PT-S wrote:...nun steht aber nach Baugenehmigung und Brandschutz konzept fest was benötigt wird. ich bin nun bei Kosten von ca 300T€. Dies habe ich in meiner Kostenberechnung ermittelt.
Kostenberechnung nach LP 4/5 ??
Das Bauordnungsamt sollte eigentlich keinerlei Einfluss auf die Kostenberechnung haben!
Und ich hoffe doch inständigst, dass das Brandschutzkonzept zum Abschluss der LP3 vorgelegen hat und bei der Kostenermittlung berücksichtigt wurde!?
Auf welchen Wert belief sich denn die Kostenschätzung?
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14.06.2014 at 20:55 Uhr |
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