Sie befinden sich hier in unserem alten Forum, das nur als Lesearchiv zur Verfügung steht. Neue Beiträge sind nur noch in unserem neuen Forum möglich, das Sie hier erreichen Neues Forum



  HOAI.de - Forum
Home | Hilfe | Überblick | Suchen | PM | Profil
 
 

Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.


Dieses Thema drucken Thema drucken
HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Stundenhonorar
Rechnung nach Entwurf zu hoch
Alternativen
Beitrag von Nachricht
SFJH
Level: Jr. Member
Beiträge: 8
Registriert seit: 11.06.2014
IP: Logged
icon Stundenhonorar

Guten Tag

Wir besitzen ein Reihenendhaus von 1964 und haben einen Anbau geplant. Anbau im Vorgarten, ohne Abriss bestehender Außenwände. Es handelt sich um ein neues Bad, Gäste-WC und Ankleide. Der Anbau ist nur im Erdgeschoss. Weiterhin haben wir eine Erweiterung des Esszimmers geplant. Hier muss eine Außenwand abgerissen und ein Stahlträger eingezogen werden. Gesamtvergrößerung der Wohnfläche für beide Maßnahmen 28 qm. Mein Mann hat sämtliche Vorpläne gezeichnet, der Architekt war einmal im Haus, die Maße der einzelnen Räume hat er sich telefonisch von meinem Mann geben lassen. Wir waren dann noch 3x bei ihm und er hat die Pläne und die Unterlagen zur Einreichung bei der Stadt fertiggestellt. Den Lageplan mussten wir jedoch selbst besorgen, ebenso den Abwasserplan mussten wir anderweitig erstellen lassen. Die Statik hast er auch nicht gemacht. Die Baufreigabe haben wir von der Stadt noch nicht erhalten. Allerdings die Rechnung vom Architekten. Er berechnet 68 Stunden (4.760 Euro), Auslagen (272 Euro) und CAD-Erstellung (1.125 Euro). Darauf gibt er uns einen Diskont (2.000 Euro), so dass wir mit Mehrwertsteuer auf einen satten Betrag von 5.598,83 Euro kommen. Leider gibt es keinen richtigen Vertrag, da es der Vater unserer besten Freunde ist. Die Rohbausumme wird bei etwa 25.000 Euro liegen. Darf er so abrechnen und ist die Weiterberechnung der CAD-Rechnung rechtens? Wir hatten nie darüber gesprochen, dass er diese Arbeiten an Subunternehmer abgibt. Für Feedback wären wir echt dankbar.

11.06.2014 at 13:00 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Posts aller User zeigen Antwort mit Zitat
hoearc
Level: Sr. Member
Beiträge: 158
Registriert seit: 08.08.2012
IP: Logged
icon Re: Stundenhonorar

Manches kann man gleich sagen:
- grundsätzlich ist es nicht verboten, nach Stunden abzurechnen,
- der Architekt erstellt normalerweise keinen Amtlichen Lageplan - das macht der Vermesser, Architekt: objektbezogener Lageplan, falls erforderlich,
- der Architekt erstellt keine Statik, das macht der Statiker (außer, der Planer ist Statiker - auch dann wird die Tragwerksplanung extra abgerechnet),

12.06.2014 at 21:32 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit Zitat
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Stundenhonorar

Die Honorierung von Planungsleistungen muss - auch wenn sie nach Stunden abgerechnet wird - den HOAI-Regeln entsprechen. Das sind z.B.

§7 Honorarvereinbarung
(1) Das Honorar richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung, die die Vertragsparteien bei Auftragserteilung im Rahmen der durch diese Verordnung festgesetzten Mindest- und Höchstsätze treffen.
(5) Sofern nicht bei Auftragserteilung etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist, wird unwiderleglich vermutet, dass die jeweiligen Mindestsätze gemäß Absatz 1 vereinbart sind.

Das heißt, eine Honorierung nach Stunden, die mehr Honorar ergibt als bei Ansatz des Mindestsatzes, ist nur gültig, wenn sie bei Auftragserteilung schriftlich verinbart wurde und sie ist gleichzeitig auf den Höchstsatz in der zutreffenden Honorarzone gedeckelt, wenn nicht besondere Umstände (nach § 7 Abs. 4) vorliegen.

Weiterhin gilt

§ 7
(2) Liegen die ermittelten anrechenbaren Kosten oder Flächen außerhalb der in den Honorartafeln dieser Verordnung festgelegten Honorarsätze, sind die Honorare frei vereinbar.

Die Honorartafel für die Gebäudeplanung beginnt (§ 35 Abs. 1) bei 25.000 €. Liegen die anrechenbaren Kosten darüber, MUSS der Planer nach HOAI abrechnen. Liegen sie darunter, MUSS er mit Ihnen eine Vereinbarung treffen, d.h. Sie müssen zustimmen, sonst gibt es keine Vereinbarung.

Welcher Fall vorliegt, müsste vom Planer im Rahmen seiner Kostenermittlungen erkundet werden: maßgeblich ist nach § 6 die Kostenberechnung (am Ende des Entwurfs), bis dahin nach der Kostenschätzung (am Ende der Vorplanung).

Ich persönlich sehe - wenn nicht besondere Umstände dagegen sprechen - ein Honorar in Höhe des Honorars als realistisch an, das bei Ansatz der Tabellenwerte für 25.000 € herauskäme. Also beispielsweise: Grundhonorar in Honorarzone III Von-Satz = 4.339. Davon erbracht: Lph. 1-4 mit zusammen 27 %, d.h. 1.172 € netto. Dazu kommt ein Umbauzuschlag, von 20% (§ 6 Abs. 2), d.h. in Summe 1.406 € netto. Nebenkosten und Auslagen können weiterberechnet werden, sind weitere 272 €. Die CAD-Leistungen sind Teil der Planung und mit dem Honorar abgegolten. Macht brutto knapp 2.000 €. Das ist wie gesagt die Größenordnung; je nach Fall kann das im Detail abweichen, aber nicht beim 3-fachen liegen.

Fordern Sie den Planer auf, eine nachvollziehbare Kostenberechnung zu erstellen und eine prüffähige Rechnung nach HOAI einzureichen.


____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

13.06.2014 at 22:07 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Stundenhonorar
:


Login? Username: Passwort: Passwort vergessen ?
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no