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Vermesser79
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 18.06.2014
IP: Logged
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Planungsbegleitende Vermessung - Verkehrsanlagen
Hallo,
ich brauche bitte einen Rat zu folgender Situation:
Wir haben einen Auftrag für eine Planungsbegleitende Vermessung (alt Entwurfsvermessung) nach HOAI 2013, LPH 1-4 für eine innerörtliche Verkehrsanlage (zweispurige Straße, ca. 2km Länge). Die Leistung ist bereits erbracht und es ergibt sich folgendes Problem: Der AG bemängelt, dass in den Kreuzungsbereichen die quer laufenden Straßen nicht weit genug aufgemessen wurden. Nun zu meiner Frage; Wo ist geregelt, wie weit die abgehenden Straßen gemessen werden müssen, sofern vom AG keine Angaben gemacht wurden?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
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18.06.2014 at 09:32 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Planungsbegleitende Vermessung - Verkehrsanlagen
Das sollte in Ihrem Vertrag geregelt sein.
Wie wird denn die Leistung vergütet?
- als Pauschale - für solche Fälle sollten Sie klar die Abgrenzung schon im Angebot beschreiben oder in einem Übersichtsplan mit groben Maßen als Vertragsanlage umgrenzen, z.B. unter Angabe der gesamten Aufnahmefläche).
- nach Fläche oder Punkten - dann könnten Sie ja die gewünschten Zusatzflächen noch nachträglich aufnehmen und die Bestandspläne ergänzen (ggf. unter Ansatz einer separaten Anfahrt, je nach Entfernung Büro - Projektbereich).
Mein eigener Erfahrungswert für die erforderliche Bestandsaufnahme bei Verkehrsanlagenplanungen im innerstädtischen Bereich: Planungsumgriff zuzüglich allseits 10 m (bzw. bis zu Hauswänden).
Bei Querstraßen:
- wenn Abbiegeradien planerisch berücksichtigt werden, sind diese Bereiche als Planungsumgriff im vorgenannten Sinn zu verstehen (d.h. nach den Radien weitere 10 m Querstraßenlänge in voller Breite aufzunehmen).
- wenn Flächen zur Aufstellung von wartenden Fz. für Abbiege- oder Geradeausfahrten planerisch zu berücksichtigen sind, gehören auch diese zum Planungsumgriff (d.h. nach den Aufstellflächen weitere 10 m Querstraßenlänge in voller Breite aufzunehmen).
Damit bin ich bei den Planungen immer gut gefahren. Und ein AG wird verstehen, dass eine Aufnahme, die diese Flächen gleich beinhaltet, besser zu vermessen ist als eine nachträgliche Anstückelung.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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22.06.2014 at 10:56 Uhr |
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Vermesser79
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 18.06.2014
IP: Logged
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Re: Planungsbegleitende Vermessung - Verkehrsanlagen
Hallo fdoell,
die Leistung wurde als Pauschale angeboten.
Wie schon beschrieben gab es keine genaue Festlegung des Meßgebietes, es hieß nur Entwurfsvermessung nach HOAI für die Straße xy.
Das Querstraßenaufmaß bis Radiusende + 20 m ist bei uns normal, jedoch sollten dort teilweise bis zu 100m nach Radius reingemessen werden.
Mittlerweile bekommen wir den Mehraufwand bezahlt.
Ich wollte nur wissen, ob eine Vorschrift existiert in jener diese Problematik geregelt ist aber scheinbar gibt es eine solche nicht.
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10.07.2014 at 14:05 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Planungsbegleitende Vermessung - Verkehrsanlagen
Allgemeine Vorschriften gibt es dazu nicht. Das ist Vertragsinhalt, der immer einzeln geregelt werden muss. Dabei gilt die Regel "Erst reden wir über Leistung, dann Über Honorar". Ein pauschales Honorar ohne fix umgrenzte Leistung ist wirtschaftlich zwingend zu vermeiden!
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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11.07.2014 at 20:51 Uhr |
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