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bs.arc
Level: Member
Beiträge: 20
Registriert seit: 11.07.2013
IP: Logged
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Statisches Gutachten
Liebes Forum,
wir haben eine Angebortsaufforderung zu einem denkmalgeschütztes Bestandsgebäude mit folgendem Wortlaut bekommen:
„Für die konstruktiven Holzbauteile ist der akute Handlungsbedarf über ein statisches Gutachten zu belegen. Darzulegen sind die Lücken im Kräfteverlauf in der historischen Konstruktion, die geschwächten Querschnitte sind darzustellen und die Ursachen der Schädigungen zu beschreiben.“
Ist ein statisches Gutachten" eine definierte Leistung nach HOAI ?
Muß darin eine prüffähige statische Berechnung enthalten sein?
Aus unserer Sicht sind ausschließlich konzeptuelle Leistungen abgefragt.
Danke im Voraus
bs.arc
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24.06.2014 at 10:30 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Statisches Gutachten
Guten Tag,
wenn Sie "Lücken im Kräfteverlauf in der historischen Konstruktion" aufdecken sollen, gehören dazu m.E. mindestens
- bautechnische Bestandsaufnahme (Bauweisen, Geometrien, Darstellung der - ggf. nach der Ersterrichtung geschwächten - Querschnitte)
- (material-) technische Bestandserkundung (Materialeigenschaften, mechanische / chemische / biologische Schädigung)
(beides Besondere Leistungen nach Anl. 10.1 Lph. 1 HOAI, ggf. unter Zuhilfenahme von Fachinstituten)
- Ermittlung der Lasten und der Kräfteabtragung
- Vergleich der vorhandenen mit den zulässigen Kräften
Hierzu muss gerechnet werden, das ist eine Standardaufgabe der Tragwerksplanung
"Beschreibung der Ursachen der Schädigung" ist eine sachverständige Begutachtung, deren Vergütung nicht in der HOAI verordnet ist.
Fazit: Bestandsaufnahme und Schadensbeurteilung sind keine Grundleistungen der HOAI; das Rechnen schon, wobei durch die Wahl der zu berücksichtigenden mitverarbeiteten Bausubstanz und deren Bewertung sowie die Bewertung der zu erbringenden Teile von Leistungsphasen eine gewisse Bewertungsfreiheit gegeben ist. Berücksichtigt man, dass die Grundleistungen eigentlich gar nicht für das Planen im Bestand gemacht sind, dürfte auch nichts dagegen sprechen, auch dieses Honorar frei zu vereinbaren. Zumindest gilt ja im Zivilrecht "wo kein Kläger, da kein Richter".
[Edited by fdoell on 15.07.2014 at 19:15 Uhr]
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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25.06.2014 at 18:31 Uhr |
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bs.arc
Level: Member
Beiträge: 20
Registriert seit: 11.07.2013
IP: Logged
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Re: Statisches Gutachten
Sehr geehrter Herr Döll,
Besten Dank für die Zusammenstellung.
Leider waren wir wohl mal wieder zu vollständig und daher in der Summe zu teuer.
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15.07.2014 at 16:19 Uhr |
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