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HOAschI
Level: Jr. Member
Beiträge: 12
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Honorarangebot für LPH 6-8
Hallo zusammen,
ich habe folgende Herausforderung:
Für ein BV habe ich LPH 1-4 erbracht und bezahlt bekommen. Includiert - logo - war eine Kostenermittlung mittels BKI (2.Ebene).
Die Werkplanung wurde anderweitig vergeben.
Für die LPH 6-8 soll ich jetzt ein Angebot abgeben, weiß aber daß die Kosten deutlich unter den Kostenermittlungen der LPh 1-4 liegen sollen (BH will weniger Geld ausgeben).
Kann oder muss ich jetzt eine neue Kostenermittlung mit Zielrichtung auf die neuen Kostenvorgaben durchführen -als Grundlage für mein Honorarangebot - oder kann ich die vom BH genannte Summe als Grundlage für mein Honorarangebot hernehmen ?
Ich glaube irgendwo gelesen zu haben, daß man zwischen der Kostenermittlung zu Entscheidungszwecken und Kostenermittlungen zum Zwecke der Honorarermittlung unterscheiden muss oder ?
Wäre dankbar um Meinungen.
Danke
[Edited by HOAschI on 16.07.2014 at 13:04 Uhr]
[Edited by HOAschI on 16.07.2014 at 13:05 Uhr]
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16.07.2014 at 13:03 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
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Re: Honorarangebot für LPH 6-8
Wenn die Werkplanung etwas anderes darstellt als die Entwurfsplanung, wurde eigentlich in den Entwurf eingegriffen (und ggf. eine Tektur beantragt), so dass eine neue Kostenberechnung mit den geänderten Maßnahmen vorliegen müsste.
Fragen Sie doch einfach den AG, ob der von ihnen einmal erstellte Enwurf unverändert übernommen wurde (bzw. lassen Sie sich die Werkplanung zeigen, ob die auch wirklich vollständig ist usw.) oder ob sich da mittlerweile etwas geändert hat.
Falls letzteres, lassen Sie sich die dafür gültige Kostenberechnung geben, um zu prüfen, ob die auch vollständig ist und alles beinhaltet, was Sie berücksichtigen müssen (u.a. beim Vergleich Kostenberechnung - von Ihnen ausgefülltes LV - Unternehmerangebote).
Fazit: wenn der AG etwas an Ihrem Entwurf geändert hat, sollte er auch aufzeigen können, was genau.
Frage: wenn Sie Lph. 1-4 machen sollten und nun auch für Lph. 6- angefragt werden, warum hat man Ihnen dann nicht gleich auch Lph. 5 gegeben?
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
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16.07.2014 at 19:29 Uhr |
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HOAschI
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Re: Honorarangebot für LPH 6-8
Hallo Herr Doell,
die LPH 5 haben wir nicht bekommen, da wir nicht die Ressourcen dazu hatten.
Aber zurückzukommen auf meine Frage:
Muss oder sollte nun der Erbringer der LPH 5 eine neue Kostenberechnung durchführen, auf der ich dann aufbauen kann ?
Was ist, wenn aber der Erbringer der Lph. 5 noch nicht so weit ist mit der Werkplanung und seiner aktualisierten Kostenberechnung ?
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17.07.2014 at 14:56 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
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Re: Honorarangebot für LPH 6-8
Dann müssen Sie mit dem AG eine Vereinbarung treffen - entweder a) die alte KB oder b) ein neue, die jedoch noch von Ihnen auf Vollständigkeit zu prüfen ist. Oder es gilt a), wenn b) nicht vorgelegt wird oder nicht richtig ist, d.h. damit b) gilt, müssen beide zustimmen.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
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18.07.2014 at 10:18 Uhr |
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HOAschI
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Beiträge: 12
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Re: Honorarangebot für LPH 6-8
Vielen Dank für Ihre Antwort, Ihre Aussage ist für mich stimmig hinsichtlich nach Beauftragung und im Rahmen der zuerbringenden Leistungen innerhalb der LPH 6-8. Da muss ich so vorgehen.
Aber so weit bin ich ja noch gar nicht, ich muss ja nun erstmals ein Angebot abgeben - und das war/ist ja eigtl. meine Frage auf was kann bzw. muss ich mich denn da beziehen hinsichtlich der anrechenbaren Kosten ?
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18.07.2014 at 11:12 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
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Re: Honorarangebot für LPH 6-8
Ich meinte damit schon, dass Sie vor Angebotsabgabe mit dem AG reden und etwas sinnvolles besprechen / anbieten (= wird im Auftragsfall Vereinbarung).
Das sollte kein Problem sein, das Angebot ist schließlich die erste Arbeitsprobe. Ein vernünftiger AG wird das zu schätzen wissen, dass man von vornherein Klarheit schaffen möchte.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
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18.07.2014 at 15:44 Uhr |
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