Sie befinden sich hier in unserem alten Forum, das nur als Lesearchiv zur Verfügung steht. Neue Beiträge sind nur noch in unserem neuen Forum möglich, das Sie hier erreichen Neues Forum



  HOAI.de - Forum
Home | Hilfe | Überblick | Suchen | PM | Profil
 
 

Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.


Dieses Thema drucken Thema drucken
HOAI.de - Forum : Allgemeines : Lph 8 - Rechnungsprüfung - gemeinsames Aufmass
Beitrag von Nachricht
Brigita P.
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 26.08.2014
IP: Logged
icon Lph 8 - Rechnungsprüfung - gemeinsames Aufmass

Ich hätte eine spezielle Frage zu den Aufgaben des Architekten und des TGA-Fachplaners im Rahmen des HOAI 2009 in der Leistungsphase 8 bei der Prüfung von Rechnungen.

Grds. ist der Architekt verpflichtet, die Rechnungen darauf zu überprüfen, ob die in Rechnung gestellten Leistungen tatsächlich vereinbart und erbracht wurden.

Ändert sich etwas an der Sachlage, wenn auch ein TGA- Fachplaner von dem Bauherrn für die Leistungsphase 8 beauftragt wurde? Ihm obliegt ebenso die Pflicht, seine Rechnungen zu erstellen und zu überprüfen.
Ist der Architekt trotzdem verpflichtet, die Rechnungen des TGA-Fachplaners noch einmal auf dessen Richtigkeit zu überprüfen? Und in welchem Umfang?

Ferner möchte ich wissen, wie die Leistungen des Architekten zu dem TGA-Fachplaner beim gemeinsamen Aufmass zueinander stehen? Wie ist das gemeinsame Aufmaß des TGA-Fachunternehmers geregelt?
Nach meinem Wissen ist der TGA-Planer mit der Mitwirkung beauftragt, wobei dem Architekt die Durchführung obliegt.

Die ganzen Fragen beziehen sich auf die Rechtslage im Jahr 2009 anhand des HOAI.

26.08.2014 at 09:01 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Posts aller User zeigen Antwort mit Zitat
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Lph 8 - Rechnungsprüfung - gemeinsames Aufmass

Guten Tag Brigita,

ein TGA-Planer prüft in Lph. 8 die Rechnung der von ihm beaufsichtigten Unternehmen in eigener Verantwortung (Teilleistung f) in Lph. 8 gem. Anlage 14 HOAI 2009).

Gleiches glt für den Gebäudeplaner für die von ihm beaufsichtigten Unternehmen (Teilleistung i) in Lph. 8 nach Anlage 11 der HOAI 2009).

Zusätzlich erstellt der Gebäudeplaner die Kostenfeststellung, in der er die Zahlen der Rechnungsprüfung des TGA-Planers übernimmt (Teilleistung j)).

Eine inhaltliche Prüfung der Tätigkeit des TGA-Planers ist bei der Gebäudeplanung als Grundleistung in Lph. 8 nicht geschuldet. Nur wenn einem zufällig etwas offensichtlich nicht Passendes auffällt, hat man natürlich im Rahmen der gemeinsamen Zielstellung, ein mängelfreies Werk für den AG zu erstellen, die Pflicht, den Kollegen darauf hinzuweisen. Davon unabhängig ist die Koordinations- und Integrationstätigkeit des Gebäudeplaners in Lph. 8 bgl. aller TGA-Gewerke vor allem in terminlicher und montagetechnischer Sicht.

Gemeinsame Aufmaße zwischen Gebäudeplaner undf TGA-Planer dürfte es kaum geben, wenn jeder Planer die Gewerke "seiner" Unternehmen mit diesen aufmisst. Die in der HOAI als Grundleistung genannte "Mitwirkung beim Aufmaß" bezieht sich darauf, dass der Unterenhmer, wenn er nicht nach Zeichnung abrechnet, nicht alleine vor sich hin aufmisst, sondern gemeinsam mit seinem Objektüberwacher, als Teil dessen Massen- und Rechnungsprüfung. Bei der Gebäudeplanung ist das in Anlage 11 Teilleistung g) explizit so erwähnt, gilt jedoch für die TGA-Planung in gleicher Weise.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

26.08.2014 at 09:32 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit Zitat
HOAI.de - Forum : Allgemeines : Lph 8 - Rechnungsprüfung - gemeinsames Aufmass
:


Login? Username: Passwort: Passwort vergessen ?
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no