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pauleman
Level: Jr. Member
Beiträge: 8
Registriert seit: 13.08.2014
IP: Logged
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Leistung Architekt Technische Anlagen
Hallo,
wir lassen derzeit ein EFH planen. Fläche ca. 140m². Das ganze wird per Fernwärme beheizt, soll eine Fußbodenheizung und Lüftungsanlage bekommen.
Welche Leistung (Welches Ergebnis) kann ich vom meinem Architekten verlangen, wenn er bis zur Lph 4 planen soll und ca. 40.000 € an anrechenbaren Kosten für Kg 400 veranschlagt.
Vielen Dank
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09.12.2014 at 16:22 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Leistung Architekt Technische Anlagen
Die Koordination und Integration der Fachplanung, die Sie noch getrennt beauftragen müssen.
Zur Fachplanung siehe § 53 Abs. 2 Anlagengruppe 2, zu den Leistungen des Gebäudeplaners siehe Grundleistungsbeschreibungen in Anlage 10.1.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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10.12.2014 at 18:28 Uhr |
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pauleman
Level: Jr. Member
Beiträge: 8
Registriert seit: 13.08.2014
IP: Logged
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Re: Leistung Architekt Technische Anlagen
Das bedeutet also, daß mein Architekt 40000 Euro anrechenbare kosten aufstellen darf, die er auf Grundlage eines Schlüssels ermittelt hat und dafür eine Zeile für die Belüftungsanlage und eine weitere für die Fußbodenheizung in die Erläuterungen schreibt? Er koordiniert noch die Fachplaner wenn ich Sie zusätzlich bezahle.
Wie findet denn normalerweise eine Kostenschätzung der technischen Ausstattung statt?
Danke
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16.12.2014 at 22:45 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Leistung Architekt Technische Anlagen
Eine Kostenschätzung der technischen Ausrüstung schuldet der Fachplaner hierzu in Lph. 2, siehe Anlage 15.1 zur HOAI 2013 (bitte auch wirklich mal lesen wie empfohlen, abzutippen braucht man das hier doch nicht! Verlinkung auf der linken Seite dieser Internetpräsenz unter "Gesetze").
Der Gebäudeplaner bekommt Honorar für die Integration und Koordination der Fachplanung, nicht nur für einen überschlägigen Kostenansatz derselben. Wenn Sie natürlich die Fachplanung nicht beauftragen, kann der Gebäudeplaner das auch nicht ausführen.
Zur Koordination und Integration gehören z.B.
- Bereitstellen der (CAD-)Pläne der Gebäudeplanung als Basis für die Fachplanung
- Entgegennehmen der Fachplanungen
- Integration aller Fachplanungen in die Gebäudeplanung
- Analyse der räumlichen Durchdringungen und der Optik des ganzen - der Gebäudeplaner möchte ja ein Stück Architektur abgeben und nicht nur Wände und Leitungen
- Ggf. Übergabe der integrierten Plan an alle Fachplaner und Herbeiführen einer Lösung, wenn sich Planungselemente "beißen"
- Überschlägige Durchsicht/Kontrolle der Randbedingungen und der wesentlichen Ergebnisse der Fachplanungen - die Fachplanungen müssen zur Gebäudeplanung "passen"
- Integration der Kostenermittlungen der Fachplaner, Abgrenzung (es darf nichts vergessen werden, soll aber auch nichts doppelt angesetzt sein)
- Integration der Terminvorstellungen der Fachplaner (seit HOAI 2013 ist ab der Vorplanung eine erste Terminplanung als Grundleistung enthalten)
Wen Sie das alles vom Gebäudeplaner abfordern (und dazu als Voraussetzung natürlich die Fachplanungen beauftragt sowie die Grundleistungen der HOAI als vertragliche Leistungen vereinbart haben), ist das "Mehrhonorar" für die anrechenbaren Kosten der technischen Ausrüstung nicht leicht verdient.
Wenn Sie aber - wie leider viele Häuslebauer, die sich über die Zusammnehänge der einzelnen Planungsbestandteile vorab wenig Gedanken machen - die Fachplanungen irgendwann beauftragen (z.B. nach der Baugenehmigung) oder gar erst von den ausführenden Firmen erledigen lassen ("dafür brauchen wir doch keinen Fachplaner"), muss sich nicht wundern, wenn das Gebäude dann
- nicht optimal funktioniert (keine frühzeitige Integration aller Technikgewerke)
- nicht optimal aussieht (das hätte man halt vorher besser planen bzw. anders bauen müssen)
- Terminprobleme bei der Realisierung bekommt (weil die notwendige Planungsruhe und Integration / Abstimmung mit den anderen Gewerken über den Gebäudeplaner fehlt)
- oder gar Wesentliches ganz vergessen wurde (ich hatte schon einen Fall, wo - als das Gebäude praktisch fertig war - der Bauherr auf meine Nachfrage antwortete: "Stimmt, wo kommt eigentlich der Strom her - Steckdosen und Beleuchtungsanschlüsse haben wir gar nicht" ...)
Das Vereinbaren und Abfordern dieser Leistungen fehlt leider bei vielen Bauherren, weil sie sich viel zu wenig Gedanken über die Planungsabläufe und -zusammenhänge machen und denken "der Gebäudeplaner wird's schon richten".
Andererseits müssen leider auch viele Gebäudeplaner noch lernen, diese Leistungen zu erbringen, wenn sie vereinbart und damit geschuldet sind. Das Geld ist tatsächlich "leichter verdient", wenn man die technische Ausrüstung erst mal unter den Tisch kehrt und "dem Bauherrn Planungskosten spart". Ob das Bauvorhaben dann wirklich zur vollsten Zufriedenheit der Auftraggeber abgewickelt wird?
Nun ja, soll ich mich beklagen? Ein Großteil meiner Beratungskunden kommt schließlich aus dem Dunstkreis der "Das-machen-wir-doch-alles-mit-links"-Fraktion ...
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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17.12.2014 at 10:26 Uhr |
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