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MUM
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 04.01.2015
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Bwertungspunkte für Honorarzonen
Gibt es eine Auflistung für die Bewertungspunkte, nach denen sich die Honorarzone richtet?
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04.01.2015 at 17:42 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Bwertungspunkte für Honorarzonen
Ja, nach HOAI 2013 stehen sie für
Gebäude und Innenräume in § 35
Freianlagen in § 40
Ingenieurbauwerke in § 44
Verkehrsanlagen in § 48 und für die
Technische Ausrüstung in § 56.
Bei der Tragwerksplanung gibt es nur die Zuordnung zu den Bewertungsmerkmalen nach Anlage 14.2.
War das Ihre Frage?
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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05.01.2015 at 22:03 Uhr |
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MUM
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 04.01.2015
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Re: Bwertungspunkte für Honorarzonen
Es geht um Gebäude und Innenräume.
Zunächst wurde bei uns nach Honorarzone III gerechnet, nun wurde auf IV erhöht. Begründet wurde das damit das es erhöhte Anforderungen seien. Eckdaten sind Einfamilienhaus mit Keller und Garage in Hanglage. KFW 70 mit zusätzlicher Be- und Entlüftung und Wärmepumpe. Uns fehlen Beispiele für die Punktebewertung. Generell gehen wir davon aus, dass KFW70 eigentlich Standard sein sollte.
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06.01.2015 at 13:14 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
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Re: Bwertungspunkte für Honorarzonen
Wenn die Errichtung eines KFW70 Hauses von vornherein vorgesehen war, ist die nachträgliche Abänderung der Honorarzone nicht ganz nachvollziehbar. Wenn sie sich als Vorgabe von Ihnen erst während des Planungsprozesses herausgestellt hat, kann sie möglicherweise zu einer Honorarzonenänderung führen, allerdings ergibt sich so etweas nie nur aus einem Kriterium, sondern bei Gebäuden aus § 35 Abs. 2:
"Welchen Honorarzonen die Grundleistungen für Gebäude zugeordnet werden, richtet sich nach folgenden Bewertungsmerkmalen:
1. Anforderungen an die Einbindung in die Umgebung,
2. Anzahl der Funktionsbereiche,
3. gestalterische Anforderungen,
4. konstruktive Anforderungen,
5. technische Ausrüstung,
6. Ausbau."
Eine Änderung des Wärmeerzeugungs-, Wärmedämm- und Lüftungsstandards könnte sich beispielsweise in den Kriterien 4 und 5, aber auchbei den anderen auswirken.
Vorschlag: ersuchen Sie den Planer, die Honorarzonenbewertung jeweils zu Beginn der Planung und zu Ende der Planung schriftlich vorzunehmen, unter Erläuterung der von ihm selbst vorgesehenen Kriterienerfüllung bzw. Schwierigkeitsgrade der Planungsaspekte und achten Sie besonders auf die Änderungen, die zum Schluss die andere Honorarzone ergeben.
Ein korrekter Planer wird das jederzeit tun können (und sollte es normalerweise auch bereits als Begründung zur Honorarzonenänderung ausgeführt haben).
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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06.01.2015 at 20:33 Uhr |
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MUM
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 04.01.2015
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Re: Bwertungspunkte für Honorarzonen
es geht weiter im Thema,
nachdem der Architekt sich geweigert hat uns die Begründung für die Honorarzone IV zu geben haben wir zunächst entsprechend Honorarzone III bezahlt.
Zu Erwähnen ist, dass die einzelnen Leistungsphasen vom Architekten nicht mit den vollen Prozentpunkten angesetzt worden sind. Dies ist unseres Erachtens auch richtig, da hier auch nicht die volle Leistung erbracht worden ist. Nun gibt es eine erneute Zahlungsaufforderung nach der alten unbegründeten Rechnung. Wenn wir dieser nicht nachkommen, wird die Honorarzone evtl. nochmal geprüft und die Leistungsphasen mit den vollen Prozentpunkten bewertet. D.h. es wird eine neue Rechnung mit vollkommen neuen Parametern gestellt. Ist soetwas zulässig?
Im Klartext liest sich für mich die Zahlungsaufforderung. entweder ihr zahlt die geforderter Summe oder ich drehe nachträglich an den anderen Schrauben, auch für den Fall, dass sich Honorarzone III ergibt, hauptsache ich bekomme dann die Summe x.
Eine weitere Frage:
Können wir alle unsere Original-Bauunterlagen einfordern?
Danke schon mal für die Antwort
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09.05.2015 at 15:50 Uhr |
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