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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Rechnungsprüfung
Beitrag von Nachricht
Abel2071
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 13.01.2015
IP: Logged
icon Rechnungsprüfung

Hallo, wir haben alle Leistungsphasen nach HOAI 2013 für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke einschließlich örtlicher Bauüberwachung.
Welche Rechnungen muss ich für den AG prüfen?
Gutachter?
Verkehrssicherer?
SiGeKo?
Ich bitte um Hinweise, auch wo ich das nachlesen kann. Bin noch nicht fündig geworden. Danke!

13.01.2015 at 18:51 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Rechnungsprüfung

Die Besondere Leistung "Rechnungsprüfung" bzw. "Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme" in Lph. 8 (Teil der Örtlichen Bauüberwachung) bezieht sich auf diejenigen Rechnungen, die im Planungsvertrag als zu prüfen gekennzeichnet sind. Da es sich hierbei um Besondere Leistungen handelt, können der Umfang der Leistungen und die Honorierung hierfür frei definiert werden. Es empfiehlt sich, bei der Vertragsgestaltung darauf zu achten, diese Leistungen genau zu umgrenzen und z.B. falls gewünscht explizit auf die Rechnungen ausführender Unternehmen zu beschränken.

Bei der Gebäudeplanung ist im Gegensatz zu Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen die Grundleistung "g) Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der bauausführenden Unternehmen" in Lph. 8 auf die Rechnungen der ausführenden Unternehmen beschränkt, d.h. bei Beauftragung "der Grundleistungen der Lph. 8 nach HOAI" ist die Rechnungsprüfung von anderen Planern dort immer Besondere Leistung. Nach einem Urteil des OLG Naumburg (30.06.2006 - 3 U 4/05) gilt für Leistungen der Gebäudeplanung "Die Rechnungsprüfung der Rechnungen der Fachplaner sind Aufgaben des Auftraggebers und gesondert zu vergüten."

Die Rechnungsprüfung von Fachplanern und Gutachtern stellt nach allgemeinem Verständnis eine an Projektsteuerer delegierbare Bauherrenaufgabe dar.

Sollten Sie in Ihrem Planungsvertrag dazu nichts geregelt haben und der Auftraggeber Sie dazu auffordern, Rechnungen über Baunebenkosten wie z.B. von Gutachtern und anderen an der Planung und Bauüberwachung Beteiligten zu prüfen, müssten Sie genau in Ihren Planungsvertrag schauen, was dazu geregelt ist. Zumindest die für Bauleistungen erforderliche Besondere Leistung "Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße" bezieht sich bei Beauftragung der üblichen Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung nicht auf die Aufmaße der Leistungen von Fachplanern. Dies stellt in jedem Fall eine sonstige (und damit separat zu vergütende) Besondere Leistung dar oder ist vom Bauherrn als Vorleistung zu erbringen, wenn nur die Besonderen Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung nach dem Text in Anlage 12.1 zur HOAI vereinbart wurden.

[Edited by fdoell on 14.01.2015 at 12:03 Uhr]

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

14.01.2015 at 11:13 Uhr
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