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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Förderanträge
Beitrag von Nachricht
Stadt Iserlohn
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Beiträge: 3
Registriert seit: 03.08.2015
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icon Förderanträge

Ist die Erstellung von Förderantragsunterlagen bei der Leistungsbild Verkehrsanlagen in den Grundleistungen (Lph 4 a)) enthalten?

Oder ist dies als Besondere Leistung zu vergüten?

03.08.2015 at 14:17 Uhr
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fdoell
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icon Re: Förderanträge

Guten Tag,

in Lph. 4 geht es um die fachliche Genehmigung des Vorhabens. Die Finanzierung erfordert Leistungen, die in Lph. 3c) und den Besonderen Leistungen in Lph. 3 aufgeführt sind.

Wenn Ihre Frage damit nicht beantwortet wird, stellen Sie sie nochmals konkreter unter Bezug auf die genannten Beschreibungen der Grund- und besonderen Leistungen in Lph. 3.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

04.08.2015 at 07:55 Uhr
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Stadt Iserlohn
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icon Re: Förderanträge

Guten Morgen,
Es geht um die Erstellung des Förderantrags für einen Fuß- u. Radweg nach den FöRi-kom-Stra.

Fällt das unter Lph 3d) (Vorbereiten der Anträge auf Finanzierung?). Die Lph 3 wurde voll beauftragt.

04.08.2015 at 09:04 Uhr
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fdoell
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Beiträge: 2442
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icon Re: Förderanträge

Guten Tag,

Ich habe mir gerade einmal die einzureichenden Unterlagen angesehen. Die Finanzierung muss bei Antragstellung bereits gesichert sein. Die Mitwirkung bei der Finanzierung 3d) kommt hier also nicht zum tragen, nur die Ermittlung der zuwendungsfähigen Kosten. Alles andere dürften damit Besondere Leistungen sein.



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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
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04.08.2015 at 10:20 Uhr
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Stadt Iserlohn
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Beiträge: 3
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icon Re: Förderanträge

Aber unter 3d) steht auch "Vorbereiten der Anträge auf Finanzierung".
Fallen darunter Förderanträge?

Es verhält sich so, die Finanzierung im städt. Haushalt muss gesichert sein, d.h. da wurden die Mittel bereits angemeldet und zur Verfügung gestellt.
Zusätzlich wird ein Förderantrag gestellt, die Zuwendungen werden dann als Einnahme im städt. Haushalt verbucht und der Anteil, der letztlich aus dem städt. Haushalt finanziert werden muss verringert sich.

04.08.2015 at 11:09 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
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icon Re: Förderanträge

wie ich bereits oben schrieb: die Finanzierung muss bei Förderantragsstellung bereits gesichert sein; die Mitwirkung an der Finanzierung ist gem. Grundleistungsbeschreibung als Grundleistung einzustufen.

Die Mitwirkung bei der Kredit- und Fördermittelbeschaffung ist beispielsweise bei der Gebäudeplanung in Anlage 10.1 als Besondere Leistung in Lph. 2 aufgeführt. Getreu dem Grundsatz, dass eine HOAI-Grundleistung nie in einem anderen Leistungsbild als Besondere Leistung auftreten kann (und umgekehrt), ist dies auch in anderen Leistungsbildern wie beispielsweise bei den Verkehrsanlagen keine Grundleistung.

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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

07.08.2015 at 12:20 Uhr
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