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Tiffybenton
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 02.10.2015
IP: Logged
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Honorar ausgegliederte Fenster
Hallo!
Wir haben die Fenster aus dem Gesamtpaket unseres Einfamilienhauses ausgegliedert weil der Bauträger keine Holzfenster anbieten wollte.
Für Auschreibung, Planung und Bauleitung sollte ein prozentuales Honorar vom Wert des Gewrkes gezahlt werden. Dem haben wir nur zugestimmt weil wir die Leistung der Ausschreibung eigentlich nicht selber machen wollten. Eine Ausschreibung durch den Bauträger ist dann nicht erfolgt. Die Planung wurde letztendlich vom Fensterbauer und uns gemacht. Der Einbau verlief weitestgehend problemlos. Wir verhandeln jetzt mit dem Bauträger über die prozentuale Beteiligung an dem Gewerk. Unser (Gesamt-)Bauleiter hat lediglich Teile der Bauleitung des Gewerkes geleistet - und auch dabei kam es zu Pannen. Wir wären bereit ein Honorar für die Überlassung der Baupläne an den Fensterbauer und die Aufsicht beim Einbau der Fenster zu zahlen. Gäbe es für diese Strategie eine Berechnungsgrundlage in der HOAI?
Vielen Dank und beste Grüße
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02.10.2015 at 17:07 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Honorar ausgegliederte Fenster
Guten Tag,
in der HOAI steht so etwas nicht direkt, aber man könnte folgendes Vorgehen wählen:
1. Der Wertanteil der Fenster laut Kostenberechnung an den Gesamtkosten wird prozentual bestimmt. Daraus ergibt sich ein prozentualer Anteil am Honorar für die Fenster insgesamt bzw. ein Honoraranteil in € ausgedrückt für alle beauftragten Leistungsphasen.
2. Es werden die ganzen oder teilweisen Leistungsphasen identifiziert, für die der Planer Leistungen erbracht hat. Mit dieser prozentualen Bewertung wird dann das Honorar für die Fensterplanungsleistungen ermitelt bzw. der Anteil, der vom Honorar des Gesamtprojekts abzuziehen ist.
Beispiel:
Anrechenbare Kosten insgesamt 200.000 €. Wert der Fenster an den Herstellungskosten der Baukonstruktion 7%. Honorarzone III Mindestsatz. Grundhonorar nach Tabelle zu § 35 (1) 27.863 € (Leistungsphasen 1-9). Anteil Honorar für Fensterplanung (Lph. 1-9) davon = 7% entsprechend 1.950,41 €.
Erbrachte Teilleistungen: Lph. 1-4 komplett = 27%, Lph. 5 Ausführungsplanung (z.B. wegen Planung der Einbindung in die Leibungen und Anschlüsse) 40 v.H. der insgesamt für Lph. 5 vorgesehenen 25% = 10 %, Lph. 6 und 7 nicht erbracht (0%), Lph. 8 Bauüberwachung mit 32% bei vollem Leistungsumfang (siehe unten). Gesamt erbracht 27 + 10 + 32 = 69% entsprechend 1.345,78 €. Anders herum ausgedrückt: bei den Fenstern fehlen zu den 100%, da nur 69% erbracht wurden, 31% = 604,63 €, die vom Gesamthonorar abzuziehen sind.
Wenn nur Teile der Bauüberwachung erbracht wurden, müssen diese bewertet werden; dazu gibt es veröffentlichte Vorschläge (z.B. von SIMMENDINGER und SIEMON). Wenn es zu Pannen kam und deshalb Mehraufwendungen bei anderen Gewerken kam, besteht evtl. ein Schadensersatzanspruch, der separat geltend gemacht werden muss (fragen Sie Ihren Baurechtsanwalt).
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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06.10.2015 at 09:17 Uhr |
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Tiffybenton
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 02.10.2015
IP: Logged
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Re: Honorar ausgegliederte Fenster
Vielen Dank fdoell für die ausführliche Antwort!
Nach dem ersten Lesen hab ich noch nicht alles verstanden, aber wir werden den Vorschlag durcharbeiten und dann auch durchrechnen.
Beste Grüße
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06.10.2015 at 22:53 Uhr |
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