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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Beauftragung Lph 3+4, Abrechnungsgrundlage Kostenschätzung/-berechnung?
Beitrag von Nachricht
DanielaO
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 22.12.2015
IP: Logged
icon Beauftragung Lph 3+4, Abrechnungsgrundlage Kostenschätzung/-berechnung?

Hallo zusammen, ich versuche einen Streit um die Auslegung des §§ 6 Abs. 1 der HOAI 2013 zu schlichten, was leider bisher nicht gelungen ist. Jetzt hoffe ich, dass ich hier Hilfe bekomme.

Konkret geht es bei der Beauftragung ausschließlich der Lph 3+4 um die Abrechnungsgrundlage "Kostenschätzung oder Kostenberechnung" und den Fall, dass der Planer zum Ende der Lph 2 die anrechenbaren Baukosten zu niedrig schätzt und dann z.B. bei einer Baukostenerhöhung in der Lph 3+4 leer (ohne entsprechende Planungskostenerhöhung/-anpassung) ausgehen würde, wenn nur die Kostenschätzung zugrunde liegt. Er besteht darauf, dass die Honorarermittlung nach gestiegenen anrechenbaren Baukosten am Ende der Lph 4 durch die Kostenermittlung rückwirkend "geheilt" wird.

Wie geht man in diesem Fall vor, insbes. dann, wenn lediglich die anrechenbaren Kosten steigen, die beauftragte Leistung und Umfang aber nicht verändert wurden?
Gem. § 6 Abs. 1 der HOAI 2013 richtet sich ja das Honorar für alle Leistungsphasen nach der Kostenschätzung, sofern keine Kostenberechnung vorliegt. Und diese kann ja erst am Ende der Lph 3+4 vorliegen und m.E. nicht Abrechnugsgrundlage für die Lph 3+4 sein.

Sobald (oder sofern?) die Kostenberechnung vorliegt, kann sie dann Grundlage für die Abrechnung der Lph 3/4 werden und die Kostenschätzung ersetzen?
Das würde ich gern nachlesen, falls es der Fall ist.

Ansonsten würde ich mich sehr über die Meinung zur tatsächlichen Abrechungsgrundlage im Forum freuen.

22.12.2015 at 15:35 Uhr
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kleinsteff
Level: Sr. Member
Beiträge: 208
Registriert seit: 16.09.2015
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icon Re: Beauftragung Lph 3+4, Abrechnungsgrundlage Kostenschätzung/-berechnung?

Wenn ich Ihr Problem richtig interpretiere, sollte ihnen meine Frage und die Antwort von Hr. Doell dazu weiterhelfen:

http://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=2457&page=0#9605

22.12.2015 at 17:18 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
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icon Re: Beauftragung Lph 3+4, Abrechnungsgrundlage Kostenschätzung/-berechnung?

Liebe Fragestellerin,

kann es sein, dass es um 2 Planeraufträge geht? Planer A bearbeitet Lph. 1+2 und rechnet nach Kostenschätzung ab. Planer B bearbeitet Lph. 3+4 mit einer Kostenberechnung, deren Summe über derjenigen der Kostenschätzung des Planers A liegt. Planer A verlangt nun die nachträgliche Anpassung seines Honorars für Lph. 1+2 auf Basis der (höheren) Kostenberechnung?

Wenn nicht, sind in Ihrer Frage einige Widersprüche enthalten: Wieso sollte eine Kostenschätzung bearbeitet werden, wenn nur Lph. 3+4 in Auftrag sind?

Im übrigen wird die Kostenberechnung gegen Ende der Entwurfsplanung erstellt (wenn der Entwurf durchgearbeitet ist und man die Kosten für alle konstruktiv und gestalterisch vorgesehenen Maßnahmen hinreichend genau bestimmen kann) und gilt dann für alle Lph., natürlich einschließlich Lph. 3+4 und ist dafür Abrechnungsgrundlage. Da die Kostenberechnung wesentlich genauer ist als eine Kostenschätzung, "ersetzt" sie insofern die Kostenschätzung und ist fortan Basis des Vergleichs z.B. mit den vom Planer ausgefüllten Leistungsverzeichnissen in Lph. 6, ggf. den Unternehmerangeboten in Lph. 7 u.a.m.



____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

23.12.2015 at 10:05 Uhr
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DanielaO
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 22.12.2015
IP: Logged
icon Re: Beauftragung Lph 3+4, Abrechnungsgrundlage Kostenschätzung/-berechnung?

Vielen Dank für die Antworten!

Es ist so, dass wirklich um 2 Planeraufträge geht.
Planer A hat Lph. 1+2 bearbeitet. Planer B soll nur mit der Lph. 3+4 beauftragt werden. Die Lph 5ff werden nicht beauftragt. Jedenfalls nicht in absehbarer Zeit.

Nach Meinung des Planers B liegt vsl. die Kostenberechnung über der Kostenschätzung des Planers A.

Planer B will daher nicht die vorliegende Kostenschätzung als Grundlage für seine Planung der Lph 3+4 nutzen, sondern sein Honorar für die Lph Lph 3+4 auf Basis der Kostenberechnung abrechnen.

Der Auftraggeber ist aber der Meinung, dass Planer B sein Honorar nur auf Grundlage der anrechenbaren Kosten aus der Kostenschätzung (§6.1) ermitteln darf, da zum Ende der Lph 2 keine Kostenberechnung vorliegen kann, mit Hilfe derer er sein Hororar ermitteln könnte. Die Kostenberechnung würde dann bei einer Beauftragung Lph 5ff. erst die Grundlage für die Honorarkalkulation bilden.

28.12.2015 at 16:23 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Beauftragung Lph 3+4, Abrechnungsgrundlage Kostenschätzung/-berechnung?

Aha, es geht also nicht darum, dass Planer A nachträglich Geld für Lph. 1+2 auf Basis der Kostenberechnung möchte, sondern dass Planer B sagt, dass er Lph. 3+4 auf Basis der Kostenberechnung abrechnen möchte. Richtig?

Wenn ja, hat Planer B recht. Die HOAI legt grundsätzlich die Kostenberechnung als Basis für die Honorierung aller Leistungsphasen fest. Nur wenn eine solche nicht besteht (z.B. bei Planer A, der ja nach der Vorplanung mit der Kostenschätzung aufgehört hat), wird auf die Kostenschätzung zurückgegriffen.

Im Normalfall (z.B. Lph. 1- 8 bei EINEM Planer) werden alle Leistungsphasen nach der Kostenberechnung honoriert. Dass die erst ab Lph. 5 gelten soll, steht so nicht in der HOAI. Wie kommt denn der AG darauf? Am Ende der Bearbeitung der Lph. 3+4 durch Planer B liegt doch eine Kostenberechnung vor...

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

28.12.2015 at 22:32 Uhr
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kleinsteff
Level: Sr. Member
Beiträge: 208
Registriert seit: 16.09.2015
IP: Logged
icon Re: Beauftragung Lph 3+4, Abrechnungsgrundlage Kostenschätzung/-berechnung?

Zwischenfrage:
Wenn nun die Kostenberechnung (die höher ausfällt als die Kostenschätzung) des Planers B nun zur Honorarberechnung herangezogen wird, hat Planer A dann Anspruch auf mehr Honorar?

29.12.2015 at 16:26 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Beauftragung Lph 3+4, Abrechnungsgrundlage Kostenschätzung/-berechnung?

Kurze Antwort aus meiner Sicht: nein. Der Auftrag des Planers A endete mit der Kostenschätzung für die von ihm vorgeplanten Objekte. Wenn es später teurer wird, ist zu vermuten, dass dahinter andere Inhalte liegen, mit denen Planer A nichts zu tun hatte. Warum sollte er dann dafür noch mehr Geld erhalten?

Der Mehrplanungsaufwand für die überarbeiteten oder erweiterten Inhalte liegt i.d.R. beim Planer B. Wenn der gegenüber der Vorplanung des Planers A noch weitere oder geänderte Themen bearbeitet, sollte er vielleicht für die Überarbeitung ein Zusatzhonorar erhalten. Das kann man entweder über § 8 Abs. 3 HOAI regeln oder nach § 8 Abs. 2 HOAI ein Honorar für wiederholt erbrachte Grundleistungen der Lph. 2 vereinbaren.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

31.12.2015 at 12:36 Uhr
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