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Christof1409
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 13.01.2016
IP: Logged
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Grundleitungen / Gräben Schnittstelle
Guten Morgen zusammen,
ich habe zurzeit folgende Fragestellung, die sowohl die HOAI und auch DIN 276 betrifft:
Bei der Planung für einen Neubau fordert der Architekt uns nun auf auch die Planung der Grundleitungen im Außenbereich durchzuführen. Hierbei erwartet er von uns als TGA-Planer nicht nur die Dimensionierung als auch Gefällevorgabe der Rohrleitungen, sondern auch die Vorgabe der Grabenprofile sowie Ausschreibungstexte hierzu, so dass er dies beim Rohbau/Erdarbeiten mit ausschreiben kann.
Bisher sind wir nur mit Leistungen der KG 400 beauftragt. Selbst wenn jedoch auch der Auftrag für die KG 500 erweitert wird, sehen wir die Gräben/Erdarbeiten etc. nicht in unserem Aufgaben- und Kompetenzbereich.
Gibt es hierzu klar definierte Schnittstellen in der HOAI oder anderweitig, die wir leider nicht gefunden haben?
Der Architekt hat uns nun schon "gedroht", dass er das rechtlich prüfen will und uns klar in der Verantwortung sieht.
Vielen Dank im Voraus.
Freundliche Grüße
C. Greven
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13.01.2016 at 12:13 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Grundleitungen / Gräben Schnittstelle
Nach § 53 (4) HOAI sind im Umkehrschluss die Technischen Anlagen in Außenanlagen Teil der Planung der Technischen Ausrüstung, wenn der TGA-Planer sie mitplant.
WAS Sie zu planen haben, steht aber nicht in der HOAI, sondern in Ihrem Vertrag. Und den schlagen meist ja Sie als Planer vor; zudem haben SIe den i.d.R. mit dem Bauherrn und nicht mit dem Gebäudeplaner.
Wenn Sie sich die vollständige Planung fachlich nicht zutrauen, gibt es mehrere Möglichkeiten:
- dies von vornherein nicht in Auftrag nehmen
- dies auch nicht als nachträgliche Auftragserweiterung annehmen
- vorschlagen, einen entsprecehnden separaten Auftrag an ein Tiefbaubüro zu vergeben (dort werden die Leistungen dann übrigens als Ingenieurbauwerk vergütet)
- sich einen kompetenten Menschen oder ein Tiefbaubüro dazuholen, der/das die fachliche Ergänzung Ihres Know-hows durchführt
- sich entsprechend fortbilden
Wenn Sie den Auftrag aber annehmen, gehört dazu auf jeden Fall auch die fachlich korrekte Rohrbettung, die Ausbildung von Schachtbauwerken, die VOB-konforme Grabenausbildung usw. DIN 18300 Abschnitt 3.10 und die Normen, auf die dort verwiesen wird, helfen dabei. Ist kein Hexenwerk.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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13.01.2016 at 13:10 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Grundleitungen / Gräben Schnittstelle
.......und hochspannend wird dann die Arbeitsaufteilung der jeweiligen Planer und deren spätere Honorarabrechnungen.
Viele Grüße
bento
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13.01.2016 at 22:07 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Grundleitungen / Gräben Schnittstelle
Nö, wieso? Ich habe an Projekten mitgearbeitet, da war klar definiert: der TGA-Planer Wasser und Abwasser plant bis ca. 0,5-1 m außerhalb des Gebäudes (d.h. die Kellerwanddurchdringung und der Anschluss der seitlichen Wandbekleidung lag noch bei ihm und dem Gebäudeplaner) und dann begann das Gewerk "Ingenieurbau" mit den Wasser- und Abwasserleitungen sowie Versickerungsanlagen im Gelände, das als Ingenieurbauwerk abgerechnet wurde.
Beim Elektroplaner dagegen machte der auch den Anschluss bis zum Trafo mit, d.h. einschließlich der Kabelgräben. Diese Leistungen wurden dann einschl. Erdarbeiten Teil der anrechenbaren Kosten seiner Starkstromanlagen.
Alles ganz easy, ehrlich!
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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14.01.2016 at 01:19 Uhr |
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Christof1409
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 13.01.2016
IP: Logged
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Re: Re: Grundleitungen / Gräben Schnittstelle
quote: fdoell wrote:
Nach § 53 (4) HOAI sind im Umkehrschluss die Technischen Anlagen in Außenanlagen Teil der Planung der Technischen Ausrüstung, wenn der TGA-Planer sie mitplant.
Sehr geehrter Herr Doell,
danke für die schnelle Antwort. O.g. Ausschnitt aus der HOAI beschreibt jedoch m.E. nicht die Schnittstelle zwischen den unterschiedlichen Gewerken. Wir planen ja auch die Technischen Anlagen im Gebäude und planen trotzdem nicht das Gebäude selbst, sprich die Hülle. So sehen wir das eigentlich auch bei den Grundleitungen. Diese können wir planen, jedoch nicht die Hülle, sprich Sandbett, Erdarbeiten etc. Und hier finden wir zurzeit keine klare Abgrenzung, weder in der HOAI noch in der DIN 276.
Es ist richtig, dass wir den Nach-Auftrag nicht annehmen müssen, jedoch führen wir diese Schnittstellendiskussion immer wieder und waren auf der Suche nach weiteren Argumenten und Abgrenzungen.
Freundliche Grüße
Christof Greven
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15.01.2016 at 16:00 Uhr |
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