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bingotobi
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 05.01.2011
IP: Logged
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Verkehrsanlagen - Einarbeitung Versorgungsleitungen
Im Bereich der Planung von Verkehrsanlagen kommt es oftmals vor, dass beauftragte Ing.-Büros selbstständig auf die Versorgungsträger zugehen und Bestandspläne der Ver- und Entsorgungsleitungen anfordern. Die dort dargestellten Leitungstrassen werden dann in die eigenen Planunterlagen einarbeiten um ein möglichst umfassendes Bild der Bestandssituation zu erhalten. Dies ist grundsätzlich zu begrüßen.
Allerdings stellt sich die Frage, ob und wenn ja in welcher Leistungsphase solche Arbeiten als Grundleistung oder Besondere Leistung beschrieben sind.
Aus meiner Sicht ist diese Leistung nur relativ vage beschrieben. In der LP 2 heißt es bei den Grundleistungen "... Einarbeitung der Beiträge anderer fachlich Beteiligter...". Als besondere Leistung ist dort das Erstellen von Leitungsbestandsplänen aufgeführt.
Ist die oben beschriebene Praxis somit als besondere Leistung zu werten ? Wie sehen hier die Erfahrungen anderer Forumsnutzer aus.
Vielen Dank für Ihre Wortmeldungen.
:)
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02.02.2016 at 12:39 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Verkehrsanlagen - Einarbeitung Versorgungsleitungen
Schauen Sie mal in Anlage 1 zur HOAI Beratungsleistungen, Kap. 1.4.4 Planungsbegleitende Vermessung (früher Entwurfsvermessung) Abs. 3 Grundleistung 3d.
Da alle Beratungsleistungen vom Honorar her frei vereinbar sind, ist es also eine Sache der vertraglichen Vereinbarung, ob und wie man diese Leistungen vergütet. Werden dennn die Bestandspläne selbst gegen Vergütung erstellt? Wenn ja, spricht eigentlich nichts dagegen, das auch für das Eintragen der Leitungen so zu handhaben.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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02.02.2016 at 22:16 Uhr |
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kleinsteff
Level: Sr. Member
Beiträge: 208
Registriert seit: 16.09.2015
IP: Logged
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Re: Verkehrsanlagen - Einarbeitung Versorgungsleitungen
Zwar begrüße ich es, dass die vom Fragesteller erörtere Leistung generell vergütbar wäre, doch frag ich mich, wie man ordentlich planen sollte, wenn man nicht zuerst in die Planung sämtliche Begebenheiten einträgt und so über Lage und Höhe z.B. der Sparten einen Überblick erhält.
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04.02.2016 at 13:56 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Verkehrsanlagen - Einarbeitung Versorgungsleitungen
Man kann auch manches Gebäude oder Ingenieurbauwerk nicht ohne Bodengutachten planen, trotzdem ist die Erstellung dieses Gutachtens eine besondes zu vergütende Leistung. Warum soll das bei der Entwurfsvermessung anders sein?
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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04.02.2016 at 23:36 Uhr |
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