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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: HOAI Berechnung- hilfe!
Hallo,
hier eine Kurzanleitung:
1. Bestimmung der Flächengröße. Bei 1000 ha bis 15000 ha (Tabelle zu § 20 Abs. 1 HOAI) greift die HOAI, bei kleineren oder größeren Flächen überhaupt nicht (§ 7 Abs. 2). Im letzteren Fall können Sie Honorare für ihre Leistungen völlig frei vereinbaren.
2. Bestimmung der Honorarzone nach dem Punkteverfahren in § 20 Abs. 3 bis 5.
3. Ermittlung des zutreffenden Honorarsatzes. Wurde bei Auftragserteilung nichts anderes schriftlich vereinbart, gilt nach § 7 Abs. 5 der Mindestsatz. Wurde eine höherer Honorarsatz vereinbart, gilt dieser. Steht eine vertragliche Vereinbarung erst an, ist zu beachten, dass nach § 7 Abs. 1 jeder Honorarsatz zwischen Mindest- und Höchstsatz vereinbart werden kann.
4. Ermittlung des Grundhonorars aus der Tabelle in § 20 Abs. 1 durch geradlinige Interpolation zwischen 2 Tabellenwerten in der zuvor ermittelten Honorarzone. Gilt der Mindestsatz, braucht nur zwischen den benachbarten Werten des Mindestsatzes interpoliert werden. Gilt der Höchstsatz, ist zwischen 2 Höchstsatzwerten zu interpolieren. Wurde ein Satz zwischen Mindest- und Höchstsatz vereinbart, sind bei der zutreffenden Flächengröße sowohl die Werte des Mindest- als auch die des Höchstsatzes zu interpolieren und dann nochmals zwischen diesen beiden beim richtigen Honorarsatz.
5. Ermittlung der erbrachten bzw. zu erbringenden Teilleistungen nach § 18 Abs. 1 bzw. 2 und der Bewertung deiser Teilleistungen.
6. Berechnung des Nettohonorars als Grundleistungshonorar (interpoliert nach 4.) x Teileistungs-Prozentsätzen (nach 5.)
Dazu kommen ggf. Nebenkosten nach § 14, Honorare für Besondere Leistungen und die Umsatzsteuer.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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09.02.2016 at 13:59 Uhr |
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czuzlk
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 09.02.2016
IP: Logged
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Re: HOAI Berechnung- hilfe!
Hallo Herr Doell,
haben Sie recht vielen Dank für die Kurzanleitung.
Ich bin in dem Bereich noch realtiv neu und bin sehr dankbar für Ihre hilfe. Aufjedenfall ist das Beipiel aufklärend.
Wird die Mehrwertsteuer am ende dazu gerechnet ?
Vielen Dank
Lieben Gruß
[Edited by czuzlk on 09.02.2016 at 15:56 Uhr]
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09.02.2016 at 15:55 Uhr |
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czuzlk
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 09.02.2016
IP: Logged
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Re: HOAI Berechnung- hilfe!
Ich habe eine Frage zur Bewertung des Punktesystems.
Woher weiß ich welche
1. geringe Anforderungen
2. durchschnittliche Anforderungen und
3. hohe Anforderungen
sind ?
Wann ist etwas eine geringe Anforderung? Wann eine druchschnittliche?
Ich kann doch nicht selber bestimmen welcher Anforderung ich einen Punkt gebe und dem anderen 3 Punkte
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09.02.2016 at 19:22 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: HOAI Berechnung- hilfe!
Hmm,
wenn Sie SOOO unerfahren sind mit Flächennutzungsplänen ...
... dann hilft vielleicht googeln. Ein von mir spontan gewähltes Stichwort "Schwierigkeitsgrad Flächennutzungsplan" brachte etliche Links, z.B. auf den Kommentar von Jochem/Kaufhold unter https://books.google.de/books?id=88EhBAAAQBAJ&pg=PA448&lpg=PA448&dq=schwierigkeitsgrad+fl%C3%A4chennutzungsplan&source=bl&ots=oEo2NNf-3B&sig=CXr_Xju0X4v2QH8c1hMTyNhB1-U&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwjaoPyPwOvKAhXSa5oKHQFjBfIQ6AEINDAC#v=onepage&q=schwierigkeitsgrad%20fl%C3%A4chennutzungsplan&f=false.
Zu beachten ist, dass der auf die HOAI 2009 zugeschnitten ist, aber die grundsätzlichen Angaben können Sie sicherlich auf die neuen Kriterien der HOAI 2013 übertragen.
Auch die Fachverbände wie der BDLA oder diverse Kammern geben sicherlich Arbeitshilfen heraus oder bieten Schulungen an.
Notfalls fragen Sie einen erfahrenen Kollegen und lassen sich zur Honorarzonenbestimmung von dem in Ihrem konkreten Fall beraten.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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09.02.2016 at 20:29 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Re: HOAI Berechnung- hilfe!
quote: czuzlk wrote:
Wird die Mehrwertsteuer am ende dazu gerechnet ?
Da kann man Ihnen wohl leider nur schreiben:
Wenn Sie noch so weit am Anfang stehen, dass Sie nicht wissen, wer eine Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen darf und wie das geht, soltten Sie wohl zunächst einmal eine Basisberatung zur Existenzgründung, z.B. bei einem Steuerberater, nehmen und dort auch die für das Finanzamt zu beachtenden Regeln kennenlernen. Für so etwas ist das hier das falsche Forum.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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10.02.2016 at 08:32 Uhr |
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