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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Höhe Honorar, wenn Architekt bei sich gleichen Umbau durchführt
Beitrag von Nachricht
Richy
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 23.02.2004
IP: Logged
icon Höhe Honorar, wenn Architekt bei sich gleichen Umbau durchführt

Wir haben vor kurzem eine DHH erworben (Flachdach) auf das jetzt ein Aufbau kommen soll. Die Planungen für die Aufstockung waren bereits vor unserem Kauf abgeschlossen incl. Baugenehmigung. Besitzer der anderen DHH ist ein Architekt, der die komplette Planung und Leitung durchführt. Er führt bei sich genau den gleichen Aufbau durch, also "spiegelbildlich".
Baukosten netto: 78.200.-. Als Honorar möchte er 11.500.- haben. Ist die Höhe angemessen, da er bei sich genau den gleichen Aufbau hat?
Danke für Ihre Hilfe!

Gruß, Richy.

23.02.2004 at 08:05 Uhr
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GoHo-Ing
Level: Gast
Beiträge: 1
Registriert seit: 23.02.2004
IP: Logged
icon Re: Höhe Honorar, wenn Architekt bei sich gleichen Umbau durchführt

Die Kostenberechnung nach HOAI dieser Seite gibt
für "Honorarzone III"
bei "anrechenbaren Kosten (!!) von 78.200 EUR"
einen "Höchstsatz von 11.331,11 EUR"
an.
(Also schon mal etwas weniger als die vom Architekten verlangten 11.500 EUR).
Ausserdem wäre zu prüfen, ob bei dieser Aufstockung nicht evtl. Honorarzone II und ein anderer als der "Höchstsatz" eher zutreffen würde.

Leider kann man allerdings hier nicht sagen, inwiefern die Höhe des Honorares jetzt wirklich (un-)angemessen ist, da dazu die

- anrechenbaren Kosten
- Kosten für die mitverabeitete, "vorhandene Bausubstanz"
- Höhe des sich daraus ergebenen "Umbauzuschlages" (%-Satz ist Vereinbarungs-Sache! Meist bis 20% des Wertes der "Vorhandenen Bausubstanz")

ermittelt werden müssen, die nicht mit den Baukosten identisch sind.

Außerdem dürfte §22 der HOAI Anwendung finden ("Auftrag für [mehrere gleiche oder spiegelgleiche] Gebäude") wonach wiederum das Honorar sinken dürfte...

Ganz wichtig zum Schluss: wenn die Planungen bereits abgeschlossen waren, wie sah dann genau der Auftrag an den Architekten aus?
z.B.:
- Beauftragung für welche Leistungsphasen ("LPs")
- Honorar-Vereinbarung evtl. pauschal?
- gibt es schon einen gültigen, schriftlich oder mündlich geschlossenen Vertrag?
- hat er evtl. schon ein (Teil-)Honorar erhalten?

(einfache Frage, komplizierte Antwort... that's HOAI ;-))


GoHo-Ing

08.03.2004 at 08:51 Uhr
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art-clip
Level: Gast
Beiträge: 1
Registriert seit: 23.02.2004
IP: Logged
icon Re: Höhe Honorar, wenn Architekt bei sich gleichen Umbau durchführt

<a href=http://hq-sweatslutsblow-j.da.ru>clip art</a>

02.06.2004 at 22:01 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Höhe Honorar, wenn Architekt bei sich gleichen Umbau durchführt
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