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Cassidy
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 17.05.2016
IP: Logged
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Verkehrsanlagen Lph 4: Genehmigungsplanung
Hallo zusammen,
bei einer ersten Recherche innerhalb des Forums bin ich zu dem Thema nicht fündig geworden, so dass ich ein eigenes Thema eröffne.
Wenn im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens
- nach Erstellung der Planfeststellungsunterlagen und
- nach Erörterungstermin(en) und Stellungnahmen
die Unterlagen für die Fortsetzung des Verfahrens erneut in geänderter Form zusammengestellt werden müssen: ist dies eine Grundleistung nach HOAI oder eine Besondere / zusätzlich zu vergütende Leistung?
Vielen Dank für Meinungen und Einschätzungen!
Freundliche Grüße
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17.05.2016 at 13:11 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Verkehrsanlagen Lph 4: Genehmigungsplanung
Guten Tag,
die Frage nach einer Grund- oder Besonderen Leistung muss man wohl mit der Gegenfrage beantworten, welche Art Leistungen denn hier zu erbringen waren.
Handelt es sich um nachgeholte, bislang versäumte Leistungen z.B. aus Lph. 3 (Vorabstimmen der Genehmigungsfähigkeit mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten) bzw. das "ausbügeln" der bislang nicht erfolgten Abstimmungen mit entsprechenden Planungsänderungen, dürfte es sich um nachgeholte Grundleistungen handeln, für die kein zusätzlicher Vergütungsanspruch besteht.
Hat der Planer dagegen bis Ende Lph. 3 alles zur Zufriedenheit des Auftraggebers erbracht (auch im Nachhinein betrachtet) und werden die Änderungen in der Art erforderlich, dass der Auftraggeber aufgrund von Hinweisen der Planfeststellungsbehörde, Trägern öffentlicher Belange oder einzelner Betroffener eine Entwurfsänderung anordnet, dürfte es sich eher um Leistungen nach § 10 Abs. 1 oder 2 handeln, woraus sich ein zusätzlicher Vergütungsanspruch ergibt.
Um das im Einzelnen zu beurteilen, müsste man jeweils genau wissen, um was es sich bei den Änderungen handelt.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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20.05.2016 at 18:51 Uhr |
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Cassidy
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 17.05.2016
IP: Logged
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Re: Verkehrsanlagen Lph 4: Genehmigungsplanung
Guten Tag,
vielen Dank für die differenzierte Stellungnahme! Sehr hilfreich war die Herausarbeitung, dass der AG diese Änderung zur Erlangung des Baurechts anordnet bzw. anordnen müsste. Dies findet meist nicht explizit statt.
Bei meinen Fällen handelt es sich (fast ausschließlich) um letzteres Szenario.
Freundliche Grüße
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23.05.2016 at 07:52 Uhr |
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