|
Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.
|
Laszlo7
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 15.04.2016
IP: Logged
|
Werksabnahme
Hallo zusammen,
es ist bei mir nur eine Definitionsfrage im Bereich der TGA, Leistungsphase 8, besondere Leistungen:
Werksabnahme bedeutet, das der Planer ein Gewerk sprich Lüftung, Heizung etc. abnehmen kann? Bin ich dort auf dem richtigen Weg?
Freundliche Grüße
Laszlo
|
14.06.2016 at 06:54 Uhr |
|
|
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
|
Re: Werksabnahme
Damit ist keine rechtsgeschäftliche Abnahme gemeint - die kann immer nur der Auftraggeber erklären - sondern eine Variante der Grundleistung 8k) fachtechnische Abnahme. Die Werksabnahme ist die Bestätigung an das ausführende Unternehmen, dass eine Sonderanfertigung ordnungsgemäß ausgeführt wurde, bevor diese - evtl. mit viel Transportaufwand - an den Einbauort verfrachtet wird. Denn im Werk kann man ggf. noch leicht etwas nachbessern, was auf der Baustelle nur mit wesentlich mehr Aufwand geht. Da das Werk auch weiter weg sein kann, werden solche Aufwendungen (ggf. mit längeren Anfahrtszeiten, Fahrt- und Übernachtungskosten usw.) als Besondere Leistung separat vergütet.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
|
14.06.2016 at 09:16 Uhr |
|
|
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no
|
|
|
|