|
Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.
|
sewie
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 13.07.2016
IP: Logged
|
Funktionale Ausschreibung mit Leistungsprogramm
Ein Großteil von Bauwerken werden wohl zunehmend von Investoren, Bauträgern oder Generalunternehmern erstellt, denen es in erster Linie um Kosteneinsparung geht. Nun kam eine solche Firma auf uns zu mit der Bitte um ein Angebot für eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sowie die Erstellung einer funktionalen Ausschreibung im Bereich TGA. Es stellt sich für uns die Frage nach dem Honorar. Welche Leistungsphasen können wir anbieten? LP1+2+6 nach Kostenschätzung oder nur LP1+2? Der Begriff "Leistungsprogramm" taucht ja bei der TGA nur in den Besonderen Leistungen der LP3 auf: "Anfertigen von Ausschreibungszeichnungen bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm". Ansonsten ist die funktionale Ausschreibung offenbar nicht vorgesehen. Die Baubetreuung würde eventuell nach Bedarf über Stundenhonorar laufen, darüber wurde noch nicht gesprochen. Müssen Entwurf- und Ausführungsplanung, Pläne, Berechnungen etc. in der Ausschreibung ausdrücklich vom Anbieter gefordert werden? Wie sollen wir uns später verhalten, bei Fragen zur Ausführung die wir nie geplant haben? Für was müssen wir die Verantwortung tragen? Sicherlich sind all das Fragen, die uns Planern gegen den Strich gehen. Die Entwicklung lässt sich wahrscheinlich weder leugnen noch umkehren.
[Edited by sewie on 14.07.2016 at 06:14 Uhr]
[Edited by sewie on 14.07.2016 at 07:06 Uhr]
|
13.07.2016 at 15:10 Uhr |
|
|
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
|
Re: Funktionale Ausschreibung mit Leistungsprogramm
Guten Tag,
bitte beherzigen Sie die alte Akquisitionsregel "erst sprechen wir über Leistung, dann sprechen wir über Honorar"!
In Ihrem Fall sollten Sie als erstes (in der Angebotsphase!) mit dem AG die notwendigen Leistungen und das Für und Wider bei verschiedenen Vorgehensweisen diskutieren (zur Erinnerung: Die HOAI selbst definiert keine Leistungen; sie ist eine reine Preisverordnung für häufig vorkommende Bauplanungsleistungen). Daraus ergibt sich Ihr Leistungsbild mit Verantwortungs- und Haftungsabgrenzungen, das Sie vor einem Angebot vielleicht noch einmal vom AG durchsehen lassen sollten.
Erst in einem zweiten Schritt kalkulieren Sie Ihren Aufwand und schauen, ob sich der in Grundleistungen nach HOAI sinnvoll beschrieben lässt oder inwieweit besondere Leistungen vorliegen. Danach definieren Sie Ihr Honorar.
Das Angebot ist die erste Arbeitsprobe. Also: bleiben Sie systematisch und beraten Sie den Bauherrn so, dass er sich über alle Risiken eines solchen Vorgehens im Klaren ist. Wenn er dann so vorgehen will, machen Sie mit und definieren im Vertrag klar die Schnittstellen und Grenzen der Verantwortung / Haftung.
Wenn Sie möchten, zeigen Sie den Vertrag (Inhalts- = Leistungsteil) vorab Ihrer Planungshaftpflichtversicherung und fragen die nach ihrer Einschätzung der Risiken. Das machen die i.d.R. zur Eigenabsicherung gerne mit.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
|
19.07.2016 at 16:28 Uhr |
|
|
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no
|
|
|
|