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HOAI.de - Forum : Anwendungsbereich der HOAI : Ausschreibung und vorbereitende (Werk)Planung
Beitrag von Nachricht
Industrieplanung
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 23.10.2010
IP: Logged
icon Ausschreibung und vorbereitende (Werk)Planung

Eine Frage an den HOAI Gutachter
seitens der TGA Planung wird eine Ausschreibung ohne Anlagen und damit ohne Pläne vorgelegt, die an verschiedene Bieter seitens des AG verschickt werden sollen. Bieterliste wird mit beigefügt.
Nach Rückfrage mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass man erst dem AN die Pläne zur Verfügung stellen wird.
Der TGA Planer verweigert gar die Versendung der Pläne mit der Ausschreibung.
Wir haben zwar mit der Bauherrschaft eine freie Vergabe vereinbart, da es sich bei den Bauherrn nicht um einen öffentlichen AG handelt, dennoch hat der TGA Planer einen HOAI Auftrag inkl. LP 5 erhalten. Gibt es dennoch einen Anspruch des TGA Planers nur dem beauftragten AN die Pläne zu übermitteln?

Danke für Ihre Einschätzung

13.07.2016 at 19:08 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Ausschreibung und vorbereitende (Werk)Planung

Was Ist Ihre Rolle? Bitte in solchen Fällen mit angeben.

Hier stellt sich die Frage, ob überhaupt eine Ausführungsplanung bereits fertig ist und wenn nicht, auf welcher Basis die Ausschreibung erstellt wurde.

Ist sie fertig, sollte mit dem AG das Für und Wider der verschiedenen Möglichkeiten besprochen werden - natürlich im Beisein des TGA-Planers. Wenn der AG die Lph. 5 bezahlt hat, kann er sie auch verwenden, ein Zurückbehaltungsrecht gibt es i.A. nicht, es sei denn, so etwas wäre einzelvertraglich geregelt.

Aufzuklären ist, was hinter dem Wunsch des TGA-Planers steckt! Denn ein Unternehmer,, der zur Kalkulation nicht nur ein LV, sondern auch Ausführungspläne zur Beurteilung bekommt und somit weiß, in welcher Qualität ihm Vorgaben gemacht werden und was er vermutlich noch alles klären muss, wird i.d.R. genau dafür die richtigen Preise kalkulieren und kann sich auch hinterher nicht rausreden, er habe nicht gewusst, welcher Art die Ausführungsplanung sei. Nach meiner Erfahrung ist das Mitsenden von Ausführungsplänen daher zu bevorzugen - wie gesagt, wenn sie denn schon fertig sind (notfalls die - hoffentlich aussagekräftigen - Entwurfspläne mitsenden!).

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

19.07.2016 at 16:36 Uhr
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