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xyz123
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 13.07.2016
IP: Logged
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LPH 5 Berücksichtigung Beiträge an der Planung Beteiligter / georeferenzierte dwg-Dateien
Guten Tag,
die LPH 5 (Ingenieurbauwerk) sieht die " ... Durcharbeiten der Ergebnisse ... unter Berücksichtigung ... Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter" vor.
Vertraglich sind dies z. B. die Beiträge vom Architekten, TGA, Außenanlagenplaner etc..
Das Gewerk TGA wird nun von zwei unterschiedlichen Fachplanern bearbeitet.
Die Berücksichtigung dieser Planung gestaltet sich in diesem Fall für uns sehr schwierig, da sich diese beiden Fachplaner unter einander nicht abstimmen. Jeder sendet uns eine AutoCAD Datei (nicht georeferenziert und in unterschiedlichen Skalierungen).
Ist es nicht die Aufgabe dieser beiden Planer sich untereinander abzustimmen und uns diese abgestimmte Planung des Gewerkes TGA zur Berücksichtigung zur Verfügung zu stellen?
Wie verhält es sich mit der Berücksichtigung nicht georeferenzierter Planungen? Vor allem Architekten scheinen eine Abneigung gegen das zeichnen in einem Koordinatensystem (GK oder UTM) zu haben.
Versuchen wir nun die zur Verfügung gestellte Planung zu Berücksichtigen muss sie zunächst "an die richtig Stelle" geschobene werden. Für diesen Arbeitsschritt können und wollen wir allerdings keine Gewährleistung übernehmen, da sich hierdurch durchaus ausführungsrelevante Abweichungen ergeben können.
Könne wir von den anderen Fachplaneren georeferenzierte dwg-Daten fordern?
Ich würde mich sehr über ein paar kritische Denkanstöße zu diesem Thema freuen.
Vielen Dank!
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13.07.2016 at 20:18 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: LPH 5 Berücksichtigung Beiträge an der Planung Beteiligter / georeferenzierte dwg-Dateien
Guten Tag,
Aufgabe des Objektplaners ist beispielsweise
Lph. 2
e) Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung unter Einarbeitung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
Lph. 3
a) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, sowie Integration und Koordination der Fachplanungen
Lph. 5
a) Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen und Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zur ausführungsreifen Lösung
c) Bereitstellen der Arbeitsergebnis-se als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrieren ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung
Lph. 6
c) Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten
Wenn also die HOAI-Grundleistungen vertraglich zu erbringen sind, ist es Aufgabe des Objektplaners, seine Ingenieurbauwerksplanung den TGA-Planern zur Verfügung zu stellen, deren Fachplanung entgegenzunehmen und zu integrieren und dabei auch eine funktionale und räumliche Kollisionskontrolle durchzuführen.(dafür sind die Kosten der TGA auch beschränkt beim Objektplaner anrechenbar)
Im Zeitalter der EDV geht das über Schnittstellen, die ggf. vom AG vorzugeben sind - eine Integration über einen Papierplan wird man i.d.R. als Objektplaner nicht schulden; falls doch, sollte man die nachfolgenden Grundsätze beherzigen.
Maßstäbe und Einfügepunkte aller Pläne sind dabei vorzugeben bzw. abzustimmen, notfalls vom Bauherrn.
TGA-Pläne müssen nicht unbedingt georeferenziert sein, aber sicherlich bezogen auf ein lokales System des Ingenieurbauwerks, z.B. markante Punkte oder Achsen.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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19.07.2016 at 16:49 Uhr |
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