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HOAI.de - Forum : Anwendungsbereich der HOAI : Straßenabwicklung, Fassadenabwicklung
Beitrag von Nachricht
WirWollenBauen
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 16.11.2016
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icon Straßenabwicklung, Fassadenabwicklung

Hallo Experten,

nach relativ langer Planungsphase konnte ich letzte Woche nun endlich den Bauantrag bei der Bauaufsichtsbehörde abgeben. Die Dame war sehr freundlich teilte mir aber nach einer ersten groben Durchsicht mit, dass einige Dinge fehlen (Liegenschaftskarte war älter als 3 Monate, Nachbarn nicht aufgelistet, keine Stellungnahme Abwasserzweckverband und keine Freiflächenplanung).

Um die ersten drei Punkte habe ich mich gekümmert und um die Freiflächenplanung unser Architekt.

Nun wollte ich die fehlenden Sachen abgeben und bekam mitgeteilt, dass die Bauaufsichtsbehörde nun noch eine Straßenabwicklung (Fassadenabwicklung) benötigt. Das hat mir die Behörde in einem Vorgespräch im Mai auch schon mitgeteilt, ich habe es an unserem Architekten weiter gegeben und dieser meinte, dass dies sehr aufwendig sei und wir abwarten sollten was bei Abgabe passiert. Nun ist es quasi passiert.

Ich war nun gestern beim Architekten und er hat mir kurz und knapp 2 Dinge mitgeteilt:

1. Die von der Bauaufsichtsbehörde geforderte Straßenabwicklung ist keine Grundleistung und muss vollumfänglich extra bezahlt werden.
2. Dafür hätte er aber auch erst in 14 Tagen Zeit.

Ich habe die ersten 4 LPh ohne wenn und aber voll bezahlt obwohl nicht alle Leistungen der Siemon-Tabellen erbracht wurden aber ich wollte da irgendwie nicht kleinlich sein. Eine einfache Höhenmessung für 120 Euro habe ich ihn auch noch machen lassen. War auch alles OK so aber nun verliere ich fast einen Monat weil bei Abgabe die Liegenschaftskarte älter als 3 Monate war, Nachbarn nicht aufgelistet waren, keine Stellungnahme Abwasserzweckverband vorhanden war und vor allem keine Freiflächenplanung dabei war. Als ich das nach einer Woche beisammen hatte kam eben nun der zweite Brief mit der Straßenabwicklung und dafür hat er erst in 14 Tagen Zeit und braucht dann ja auch ein paar Tage dafür.

Meine Frage ist nun ob diese Straßenabwicklung eine Grundleistung oder eine besondere Leistung ist? Laut Bauaufsichtsbehörde ist es jedenfalls Teil des Bauantrags und muss im übrigen auch nicht exakt dargestellt sein. Es reicht eine zeichnerische Darstellung mit (geschätzten) Höhenangaben.

Vielen Dank

16.11.2016 at 08:41 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
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icon Re: Straßenabwicklung, Fassadenabwicklung

Zu einer Gebäudeplanung gehört immer eine Außenansicht von allen Seiten. Darin wird jedoch meist nur, wenn das mit wenig Aufwand ermittelbar oder bereits bekannt ist, die Höhe von Nachbargebäuden angedeutet.

Bei einer Straßenabwicklung kann es sich je nach Inhalt um relativ komplizierte Ausarbeitungen handeln. Bei historischen Fassaden macht man manchmal sogar eine photogrammetrische Fassadenaufnahme, die jedes Detail lage- und höhenrichtig darstellt, ggf. farbig angelegt. Oder es werden 3D-Visualisierungen des neuen Gebäudes (die aber auch keine Grundleistung sind) in eine Fotoaufnahme montiert.

In Ihrem Fall handelt es sich evtl. um deutlich weniger, nämlich "nur" um die Höhen von Nachbargebäuden. Es geht also evtl. gar nicht um die Ansicht als solcher, sondern um eine Höhenangabe zur Beurteilung, ob und wie sich eine Neubau in die Umgebung einfügt. Mit welcher Methode das gemacht wird, sollte der Planer angesichts der im Detail zu klärenden Behördenforderungen vorschlagen (die Klärung ist Grundleistung in Lph. 2+3).

Ihre Frage geht aber weiter: hat der Planer durch Versäumnisse bei der Beratung zum gesamten Leistungsbedarf (in Lph. 1) oder bei der Klärung der notwendigen Genehmigungsunterlagen (Lph. 2+3) möglicherweise etwas versäumt, was Ihnen nun einen materiellen Schaden beschert (und seien es Mehrkosten aufgrund der Planungsverzögerung), so dass er schadensersatzpflichtig wird? Das sollten Sie in jedem Fall mit einem Baurechtskundigen klären, denn für den Schaden wären Sie beweis- und darlegungspflichtig,

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

17.11.2016 at 07:24 Uhr
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WirWollenBauen
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 16.11.2016
IP: Logged
icon Re: Straßenabwicklung, Fassadenabwicklung

Hallo und herzlichen Dank für die ausführliche Antwort. Eine "Außenansicht von allen Seiten" mit Nachbargebäuden hat es bei uns nie gegeben sondern lediglich die Ansichten Nord Süd West und Ost des geplanten Gebäudes.

Letztendlich habe ich die Fassadenabwicklung mit Google Sketchup selbst erstellt und nachgereicht. Dieses plus das Beschaffen der anderen fehlenden Unterlagen hat mindestens einen Monat gekostet und den Bauplan empfindlich gestört.

Unser Architekt wusste ja seit Mai 2016, dass eine Fassadenabwicklung notig sein wird, hat dies aber ignoriert oder sich für nicht zuständig gefühlt. Er meinte wir geben erst einmal ab und warten was passiert und als es dann passiert ist wollte er die Fassadenabwicklung nicht übernehmen da es keine Grundleistung darstellt.

Nun ja, letztendlich habe ich es selsbt erledigt und hoffe, dass es ausreichend sein wird. Dafür gibt es neue "Probleme" diese beschreibe ich aber im nächsten Post.

[Edited by WirWollenBauen on 15.01.2017 at 21:26 Uhr]

15.01.2017 at 21:25 Uhr
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WirWollenBauen
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 16.11.2016
IP: Logged
icon Re: Straßenabwicklung, Fassadenabwicklung

Da ich bereits eine überaus kompetente Antworte erhalten habe möchte ich noch fragen welche Aufgaben beim Thema Erschließung/Versorgung eine Grundleistung darstellen?

Im Prinzip habe ich mich von Anfang an um dieses Thema gekümmert. War mehrfach beim Abwasserzweckverband und habe dort eine Stellungnahme bezüglich Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung besorgt und dem Bauantrag nachgereicht. Warum auch immer aber unser Architekt wusste offensichtlich nicht, dass diese ein Bestandteil sind.

Nun dachte ich es wäre alles vollständig aber dann erreicht uns vorgestern erneut ein Schreiben der Bauaufsichtsbehörde, dass noch eine wasserrechtiche Erlaubnis der Wasserbehörde benötigt wird und wieder muss ich mich darum kümmern. Ist das normal so?

Vielleicht sind wir einfach mit dem falschen Ansatz an das Thema Bauen mit Architekt heran gegangen. Wir dachten, dass man eben 30.000 Euro zahlt und sich dafür um nahezu alles gekümmert wird aber bisher mussten wie bereits soviel beisteuern oder selbst erledigen und das obwohl der Bau noch gar nicht begonnen hat.

Wir haben die Lph 1-4 beauftragt und auch schon bezahlt und nun frage ich mich ob der Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis dort als Grundleistung enthalten ist?

[Edited by WirWollenBauen on 15.01.2017 at 21:51 Uhr]

15.01.2017 at 21:40 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Straßenabwicklung, Fassadenabwicklung

Die Themen Wasser und Abwasser sind Teil der Planung der Technischen Gebäudeausrüstung (dazu gehören z. B. auch Heizung, Luftung, Elektro usw.).

Wird für den Abwasseranschluss eine öffentlich-rechtliche Genehmigung erforderlich. stellt die dazu notwendige Antragstellung die Lph. 4 Genehmigungsplanung der Technischen Ausrüstung für Wasser und Abwasser dar. Dies hat also der Planer zu leisten, der die Sanitärplanung des Gebäudes in Auftrag hat. Das ist meist nicht der Planer, der das Leistungsbild Gebäudeplanung in Auftrag hat (dieser kann es aber im Einzelfall auch einmal sein, wenn er solche Fachplanungen auch durchführt und sie in Auftrag hat).

Dass zu einem vollständigen Bauantrag auch eine genehmigungsfähige Abwasserplanung gehört, sollte der Gebäudeplaner aber schon wissen und in Lph.1 zum gesamten Leistungsbedarf der erforderlichen Planungen beraten.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

15.01.2017 at 23:37 Uhr
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WirWollenBauen
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Beiträge: 5
Registriert seit: 16.11.2016
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icon Re: Straßenabwicklung, Fassadenabwicklung

Erneut möchte ich mich für die schnelle Antwort bedanken. Da wir (noch) keinen Fachplaner für die Haustechnik haben werde ich versuchen den Antrag auszufüllen. Wird mir schon irgendwie gelingen. Es ist halt nur sehr ärgerlich, dass insgesamt so viele Dinge bei Abgabe gefehlt haben und nun Stück für Stück nachgereicht werden müssen. Das kostet mindestens einen Monat, vermutlich mehr.

16.01.2017 at 07:53 Uhr
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C.Zeh
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Beiträge: 378
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icon Re: Re: Straßenabwicklung, Fassadenabwicklung

quote:
WirWollenBauen wrote:
Erneut möchte ich mich für die schnelle Antwort bedanken. Da wir (noch) keinen Fachplaner für die Haustechnik haben werde ich versuchen den Antrag auszufüllen. Wird mir schon irgendwie gelingen. Es ist halt nur sehr ärgerlich, dass insgesamt so viele Dinge bei Abgabe gefehlt haben und nun Stück für Stück nachgereicht werden müssen. Das kostet mindestens einen Monat, vermutlich mehr.

Bitte lassen Sie in Ihrem eigenen Interesse die Finger von derartigen Experimenten; die Menge von Schmutzfracht und Regenspende ist die Grundlage für Ihre Abwassergebühr.
Der Bauantrag wird bearbeitet, sobald alle Unterlagen vorliegen; setzten Sie Ihrem Planer schriftlich eine Frist und schauen Sie, dass er sie einhält.


16.01.2017 at 10:54 Uhr
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WirWollenBauen
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Beiträge: 5
Registriert seit: 16.11.2016
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icon Re: Re: Re: Straßenabwicklung, Fassadenabwicklung

quote:
Der Bauantrag wird bearbeitet, sobald alle Unterlagen vorliegen; setzten Sie Ihrem Planer schriftlich eine Frist und schauen Sie, dass er sie einhält.

Laut fdoell ist es ja nicht Aufgabe des Architekten sondern die eines Fachplaners für Haustechnik, den haben wir aber nicht. Was der Architekt aber im Bauantrag hat ist eine Regen- und Schmutzwasserberechnung mit Mengen usw. Das hilft ja schon einmal. Trotzdem benötigt der Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis viele weitere Informationen aber auch Fotos, Skizzen und Pläne. Jetzt aber auf die Schnelle einen Fachplaner finden der das Ganze dann erledigt wird auch wieder 1-2 Wochen dauern.
16.01.2017 at 13:36 Uhr
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HOAI.de - Forum : Anwendungsbereich der HOAI : Straßenabwicklung, Fassadenabwicklung
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