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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Anrechenbare Kosten Energieberatung
Beitrag von Nachricht
shengel
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 24.01.2017
IP: Logged
icon Anrechenbare Kosten Energieberatung

Hallo, welche anrechenbare Kosten kann ein Architekt/Energieberater gemäß HOAI 2013 Anlage 1 Tabelle 1.2.3 Honorare für Grundleistungen für Wärmeschutz und
Energiebilanzierung heranziehen im Rahmen einer geplanten Modernisierung eines Bestandgebäudes? Über die energetische Sanierung die extern beplant werden soll, werden auch Instandhaltungsmaßnahmen (Maler, Boden, Innentüren, Elektrik etc.) von einem internen Architekten (Wohnungsbauunternehmen) geplant. Die Ausschreibung selbst wird gesamt vom internen Architekten ausgeführt. Es sollen alle LPH für den Architekt/Energieberater beauftragt werden.

24.01.2017 at 09:19 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Anrechenbare Kosten Energieberatung

Die HOAI unterscheidet dabei verschiedene Leistungsbilder.

Zum Leistungsbild Gebäudeplanung gehören z.B. Wärmeschutzmaßnahmen, Maler, Boden, Innentüren. Zum Leistungsbild Technische Ausrüstung Starkstromanlagen die elektrischen Anlagen.

Dazu kommen Besondere oder Beratungsleistungen wie Wärmeschutznachweise, wobei es meist mit den Grundleistungen für Wärmeschutz und Energiebilanzierung nicht getan ist, sondern EnEV-Berechnungen vorzulegen sind, die ebenfalls als Besondere Leistung separat zu vergüten sind. Ob man dabei über anrechenbare Kosten ein Honorar herleitet oder auf Nachweis bzw. pauschal, ist den Vertragsparteien überlassen.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

11.02.2017 at 10:41 Uhr
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