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Nicole
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 07.02.2017
IP: Logged
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Nebenkosten
Hallo,
Architekt 1 LP 1-4
Jetziger Architekt LP 5-9
Honorarzone lll oben
Nebenkosten 5% pauschal vereinbart ohne genauere Anzahl Pläne usw.
Nun bekomme ich vom Architekten weitergeschickte Rechnung eines Reprobüros
für einen Farbscan (Entwässerung)
Ist das ok?
Ich war der Meinung sowas sei bei den Nebenkosten abgedeckt, da bei uns die Pauschale für die Nebenkosten bei ca 5000 € liegt und wir erst am Anfang der Zusammenarbeit sind.(später auch kein langer Anfahrtsweg für den Architekten der evt. seinen Geldbeutel übermäßig strapazieren würde).)
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Nicole
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08.02.2017 at 17:17 Uhr |
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kleinsteff
Level: Sr. Member
Beiträge: 208
Registriert seit: 16.09.2015
IP: Logged
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Re: Nebenkosten
Meiner Meinung nach: ja, ist fachlich ok.
Ich persönlich sehe davon ab, unsere Bauherren bzw. Auftraggeber mit derartigen Mini-Beträge zu belästigen. Wir sammeln sowas und entscheiden dann zum Schluss, ob wir das wirklich zusätzlich in Rechnung stellen wollen, oder ob wir das Ganze der SR beilegen und darauf hinweisen, dass auf gesonderte Vergütung verzichtet wird.
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09.02.2017 at 06:32 Uhr |
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SWeb
Level: Member
Beiträge: 19
Registriert seit: 18.03.2015
IP: Logged
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Re: Nebenkosten
Ich verstehe das etwas anders.
Hier ein Auszug aus § 14 HOAI
(2) Zu den Nebenkosten gehören insbesondere:
1. Versandkosten, Kosten für Datenübertragungen,
2. Kosten für Vervielfältigungen von Zeichnungen und schriftlichen Unterlagen sowie für die Anfertigung von Filmen und Fotos,
Nach meiner Meinung ist diese Rechnung durch die Nebenkostenpauschale abgegolten.
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09.02.2017 at 09:51 Uhr |
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smngkoeln
Level: Sr. Member
Beiträge: 80
Registriert seit: 13.08.2015
IP: Logged
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Re: Nebenkosten
Sehe ich wie SWeb. Pauschal bedeutet, dass gerade keine Abrechnung auf Einzelnachweis stattfindet. Es muss allerdings hinsichtlich der Pauschale eine schriftliche Vereinbarung bei Auftragserteilung getroffen worden sein.
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RA Dr. Andreas Schmidt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
SMNG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Tel. 0221/58946227
E-Mail: a.schmidt@smng.de
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09.02.2017 at 14:31 Uhr |
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Nicole
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 07.02.2017
IP: Logged
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Re: Nebenkosten
Vielen Dank für die Antworten!
Ja,die Nebenkostenpauschale von 5% ist schriftlich im Vertrag festgehalten.
Nun hoffe ich,dass unser Architekt nicht sauer reagiert.
Ist ja toll, wenn man sich als Bauherr mit sowas befassen muß (gerade weil es kein großer Betrag ist)
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Nicole
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09.02.2017 at 16:48 Uhr |
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kleinsteff
Level: Sr. Member
Beiträge: 208
Registriert seit: 16.09.2015
IP: Logged
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Re: Nebenkosten
Oha.
Wieder was gelernt. Danke an die Fragende und an die wissenden Antwortenden.
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09.02.2017 at 17:30 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Nebenkosten
Die Nebenkostenpauschale gilt sicherlich für alle Nebenkosten zu Grundleistungen.
Die Frage die sich mir stellt, ist, ob ein Farbscan einer Entwässerungsanlage sich auf eine vorhandene Anlage bezieht und das ganze Teil einer technischen Bestandsaufnahme ist, die als Besondere Leistung gilt. Dann wäre nochmal zu prüfen, wie es hier um die Nebenkostenvereinbarung bestellt ist.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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11.02.2017 at 09:56 Uhr |
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Nicole
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 07.02.2017
IP: Logged
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Re: Nebenkosten
Hallo,
nein, es handelt sich um mein noch nie bebautes Grundstück
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Nicole
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11.02.2017 at 16:45 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Nebenkosten
Na, dann müsste der Planer mal erklären, wieso eine Farbscan (den man heute im A4-Format mit einem Multifunktionsgerät in 3 Minuten macht) unbedingt erforderlich war und wieso er so viel kostet wie angegeben.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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13.02.2017 at 08:18 Uhr |
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