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bento
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Re: vom Architekt über den Tisch gezogen
Liebe Corinna,
ich denke, euer Anwalt sollte in der Lage sein, entsprechend zu reagieren.
Hier (bzw. in dem dazugehörigen Thread) wurde ja schon von einem Fachanwalt erwähnt, dass selbst eine Vergütung der LP 1 schon fraglich ist, da offenbar die Höhe des Budgets nicht abgeklärt wurde.
Falls das doch geschehen sein sollte, würde sich als nächstes die Frage stellen, ob LP 2 überhaupt erbracht wurde. Immerhin müsste dazu ein Vorentwurf erstellt und übergeben worden sein, zusammen mit der zugehörigen Kostenschätzung und dem Erläuterungsbericht. Aufgrund dieser Unterlagen entscheidet der Bauherr, ob die Entwurfsplanung auf dieser Basis erstellt werden soll.
Eine Abrechnung von LP 1-7 erscheint mir nach dem bisher Geschilderten absolut nicht gerechtfertigt. Allerdings wird ein Richter in einem Gütetermin immer versuchen, eine Einigung herbeizuführen, wo wir dann vermutlich wieder bei den 1.000,- € wären. Nur dass jeder dann zusätzlich noch seine Anwaltskosten tragen darf.
Ich denke, es wird Zeit, endlich einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht hinzuzuziehen.
Viele Grüße
bento
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04.03.2017 at 20:19 Uhr |
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Corina
Level: Sr. Member
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Re: Re: vom Architekt über den Tisch gezogen
quote: bento wrote:
Liebe Corinna,
ich denke, euer Anwalt sollte in der Lage sein, entsprechend zu reagieren.
Hier (bzw. in dem dazugehörigen Thread) wurde ja schon von einem Fachanwalt erwähnt, dass selbst eine Vergütung der LP 1 schon fraglich ist, da offenbar die Höhe des Budgets nicht abgeklärt wurde.
Falls das doch geschehen sein sollte, würde sich als nächstes die Frage stellen, ob LP 2 überhaupt erbracht wurde. Immerhin müsste dazu ein Vorentwurf erstellt und übergeben worden sein, zusammen mit der zugehörigen Kostenschätzung und dem Erläuterungsbericht. Aufgrund dieser Unterlagen entscheidet der Bauherr, ob die Entwurfsplanung auf dieser Basis erstellt werden soll.
Eine Abrechnung von LP 1-7 erscheint mir nach dem bisher Geschilderten absolut nicht gerechtfertigt. Allerdings wird ein Richter in einem Gütetermin immer versuchen, eine Einigung herbeizuführen, wo wir dann vermutlich wieder bei den 1.000,- € wären. Nur dass jeder dann zusätzlich noch seine Anwaltskosten tragen darf.
Ich denke, es wird Zeit, endlich einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht hinzuzuziehen.
Viele Grüße
bento
Danke für die schnelle Antwort, über das Honorar wurde nicht gesprochen und das hat er beim Gütetermin auch zugegeben " Er muss das nicht" hat er gesagt, mein Anwalt darauf::" Sie sind aber dazu verpflichtet" und dann war das Thema schon wieder durch. Wir hatten das Pech das der Richter die Beweisaufnahme nicht selber gemacht hat, sondern eine Referendarin und der Richter eher stiller Zuhöhrer war. Dann war eine kurze Pause und danach war der Richter dran und der hat dann auch ganz schön losgelegt.
Für einen Anwaltswechsel ist es zu spät. Jetzt hat der Architekt noch 2 Wochen Zeit um Zeichnungen 1:100, Kostenaufstellung und 9 Termine und einen weiteren Schriftsatz einzureichen. Danach wir 2 Wochen lang. Das ganze heisst jetzt schriftliches Verfahren, in 6 Wochen gibt es dann ein Urteil. Ich verstehe nur nicht wieso der Architekt jetzt nochmal 2 Wochen Zeit bekommen hat die Unterlagen nachzureichen. Ist doch klar das er sich jetzt an den Schreibtisch setzt. Wieso bekommt es diese Chance und das ist dann ja auch nur Lph4. Kann er das jetzt denn wirklich nachholen oder sieht man das an irgendwas?
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04.03.2017 at 20:40 Uhr |
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kleinsteff
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Re: vom Architekt über den Tisch gezogen
Corina, ich habe dir auf deine Mail hin eine PM geschrieben.
Ansonsten sind das alles Fragen, die eigentlich der beauftragte Anwalt vollumfänglich beantworten können sollte.
Ich nehme an, der Richter gesteht dem Architekt das Recht auf "Nachbesserung" zu. Möglicherweise hat ihr Anwalt versäumt klar darzulegen, dass es gar nichts zum Nachbessern gibt.
Wenn er wirklich keine Grundlagen (ausser alten Zeichnungen) hat, dürfte es interessant werden, was er an LP 3-x servieren wird.
Über die Ortstermine, die offenbar auch nicht stattgefunden haben, wird es dann wohl noch interessanter., wenn er nun auch noch die Unwahrheit sagt.
Ihr habt es aber offenbar mit einem wirren Kollegen zu tun.
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06.03.2017 at 08:02 Uhr |
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Corina
Level: Sr. Member
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Re: Re: vom Architekt über den Tisch gezogen
quote: kleinsteff wrote:
Corina, ich habe dir auf deine Mail hin eine PM geschrieben.
Ansonsten sind das alles Fragen, die eigentlich der beauftragte Anwalt vollumfänglich beantworten können sollte.
Ich nehme an, der Richter gesteht dem Architekt das Recht auf "Nachbesserung" zu. Möglicherweise hat ihr Anwalt versäumt klar darzulegen, dass es gar nichts zum Nachbessern gibt.
Wenn er wirklich keine Grundlagen (ausser alten Zeichnungen) hat, dürfte es interessant werden, was er an LP 3-x servieren wird.
Über die Ortstermine, die offenbar auch nicht stattgefunden haben, wird es dann wohl noch interessanter., wenn er nun auch noch die Unwahrheit sagt.
Ihr habt es aber offenbar mit einem wirren Kollegen zu tun.
Hallo kleinsteff, der Richter hat es nicht Nachbessern genannt. Der Architekt hat gesagt, dass er uns beim 3.oder 4.Termin die Genemigungsplanung gegeben hätte und der Richter hat ihn gefragt ob er die Zeichnungen dabei hat. Da sagt er nein und macht nur ehm ehm, da sagt mein Mann:" Kann er ja garnicht, er hat ja garkeit Aufmaß gemacht". Da sagt der Richter::"Wie sie haben kein Aufmass gemacht?" und der Architekt sagt:" Dazu bin ich ja nicht mehr gekommen".Das ich vielleicht doch lieber einen ordendlichen Anwalt hätte nehmen sollen ist mir klar. Und er beantwortet auch nicht unsere Fragen. Das weiss der alles irgendwie garnicht, aber jetzt ist es zu spät. Kann er sich jetzt eine Genehmigungsplanung und eine Kostenaufstellung aus den Fingern saugen. Und ich frag mich auch was das eigendlich soll. Er will doch Lph. 1-7 erbracht haben ( Er will das Geld weil er die Leistung erbracht hat!!!!) Dann müsste es ja sogar Material darüber hinaus geben. Da müsste es eine Baugenehmigung geben usw. Der hat die ganze Zeit geredet und hat irgendwie niemanden richtig aussprechen lassen und ist immer hin und her gesprungen mit seinem bla bla.
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06.03.2017 at 12:01 Uhr |
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Corina
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Re: vom Architekt über den Tisch gezogen
Schaut sich denn sowas kein Fachmann an? Das sieht doch jeder, dass das zum Himmel stinkt. Ich verstehe das nicht. Er hat angeblich einen Vertrag, macht dann nichts und klagt dann Lph.1-7 ein. Wie geht denn das alles, ich dachte der Richter bestellt einen Sachverständigen. Oder sind 10000 nur noch Pinats und was ist dann mit der nächsten Familie, die ihm die Tür aufmacht. Was einmal klappt... Der Mensch ist doch ein Betrüger, er betrügt doch alle. Und wenn was wares dran währe, dann hätten wir doch nicht das Vergleichsangebot vom Richter abgelehnt
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06.03.2017 at 12:09 Uhr |
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kleinsteff
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Re: vom Architekt über den Tisch gezogen
Es gibt Fachanwälte für jedes Thema. Wenn ich Wurst will, kauf ich die auch nicht beim Bäcker, nur weil der mit Lebensmitteln umgehen können sollte.
Ich denke, für einen Anwaltswechsel ist es nie zu spät.
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06.03.2017 at 14:46 Uhr |
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bento
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Re: vom Architekt über den Tisch gezogen
Zum Nachbessern gibt es da nichts, wenn die Sachverhaltsschilderung stimmt.
Verstehe die Referendarin, den Richter und deinen Anwalt nicht. Aber letztendlich sind wir hier im Forum auch zu weit weg und in der Regel auch keine Juristen.
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06.03.2017 at 19:18 Uhr |
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smngkoeln
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Re: vom Architekt über den Tisch gezogen
Was ich bei der ganzen Diskussion nicht recht verstehe: Wieso wird bis LPh 7 Honorar verlangt, obwohl noch nicht einmal ein Bauantrag eingereicht wurde? Verlangt der Architekt Honorar für nicht erbrachte Leistungen aufgrund freier Auftraggeberkündigung?
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RA Dr. Andreas Schmidt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
SMNG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Tel. 0221/58946227
E-Mail: a.schmidt@smng.de
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08.03.2017 at 12:12 Uhr |
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Corina
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Re: Re: vom Architekt über den Tisch gezogen
quote: smngkoeln wrote:
Was ich bei der ganzen Diskussion nicht recht verstehe: Wieso wird bis LPh 7 Honorar verlangt, obwohl noch nicht einmal ein Bauantrag eingereicht wurde? Verlangt der Architekt Honorar für nicht erbrachte Leistungen aufgrund freier Auftraggeberkündigung?
Nein der Architekt hat angeblich mit uns einen Vertrag bis einschließlich Lph.8, hat aber angeblich bis Lph7 erbracht und behauptet wir hätten ihn nach Lph7 mitgeteilt, dass seine weiteren Arbeiten von uns nicht mehr gewünscht waren. Er aus Lph8 eigendlich auch noch Honorar verlangen könnte, aber er ist ja großzügig und verzichtet darauf. Eine Bestätigung vom Bauamt, dass kein Bauantrag gestellt wurde hatten wir dabei, leider wollte diese aber niemand sehen. der hat so viel gelabert, da war kaum Struktur reinzubringen. Er hat auch behauptet, der Bau sei jetzt fertig gestellt und wir hätten ihn ohne Genehmigung gebaut. Das ist ja eben das was ich nicht verstehe, laut dem Architekten hat er bis Lph7 erbracht, da brauch ich nicht ohne Genehmigung bauen, die hab ich dann nämlich schon.
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08.03.2017 at 19:45 Uhr |
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smngkoeln
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Re: vom Architekt über den Tisch gezogen
Es gibt also unstreitig keine Baugenehmigung. Angeblich wurde aber schon gebaut? Wer hat das veranlasst? Offenbar meint der Architekt, Sie hätten ohne seine Mitwirkung mit dem Bau schon begonnen, obwohl noch keine Baugenehmigung vorliegt, daher "Schwarzbau". Wie war es denn nun wirklich? Haben Sie ein Bauunternehmen beauftragt, das nun ohne Genehmigung baut? Kann ich mir nicht vorstellen...
Dass der Architekt die LPh 7 erbracht haben will, obwohl keine Baugenehmigung vorlag, wirft weitere Fragen auf...
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RA Dr. Andreas Schmidt
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09.03.2017 at 15:22 Uhr |
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Corina
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Re: Re: vom Architekt über den Tisch gezogen
quote: smngkoeln wrote:
Es gibt also unstreitig keine Baugenehmigung. Angeblich wurde aber schon gebaut? Wer hat das veranlasst? Offenbar meint der Architekt, Sie hätten ohne seine Mitwirkung mit dem Bau schon begonnen, obwohl noch keine Baugenehmigung vorliegt, daher "Schwarzbau". Wie war es denn nun wirklich? Haben Sie ein Bauunternehmen beauftragt, das nun ohne Genehmigung baut? Kann ich mir nicht vorstellen...
Dass der Architekt die LPh 7 erbracht haben will, obwohl keine Baugenehmigung vorlag, wirft weitere Fragen auf...
Es gibt keine Baugenehmigung, aber auch keinen Aufbau. Wir haben uns dagegen entschieden, Es existiert nichts, weder eine Genehmigungsplanung, noch eine Baugenehmigung, weder ein Aufbau ohne Genehmigung. Das ist ja das verrückte an der ganzen Klage.
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09.03.2017 at 18:40 Uhr |
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kleinsteff
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Re: Re: Re: vom Architekt über den Tisch gezogen
quote: Corina wrote:
quote: smngkoeln wrote:
Es gibt also unstreitig keine Baugenehmigung. Angeblich wurde aber schon gebaut? Wer hat das veranlasst? Offenbar meint der Architekt, Sie hätten ohne seine Mitwirkung mit dem Bau schon begonnen, obwohl noch keine Baugenehmigung vorliegt, daher "Schwarzbau". Wie war es denn nun wirklich? Haben Sie ein Bauunternehmen beauftragt, das nun ohne Genehmigung baut? Kann ich mir nicht vorstellen...
Dass der Architekt die LPh 7 erbracht haben will, obwohl keine Baugenehmigung vorlag, wirft weitere Fragen auf...
Es gibt keine Baugenehmigung, aber auch keinen Aufbau. Wir haben uns dagegen entschieden, Es existiert nichts, weder eine Genehmigungsplanung, noch eine Baugenehmigung, weder ein Aufbau ohne Genehmigung. Das ist ja das verrückte an der ganzen Klage.
Unfassbar.
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10.03.2017 at 07:36 Uhr |
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Corina
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Registriert seit: 16.01.2016
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Re: vom Architekt über den Tisch gezogen
Hallo kleinsteff, ich habe Dir eine PM geschickt.
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13.03.2017 at 11:58 Uhr |
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Corina
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Re: vom Architekt über den Tisch gezogen
Urteil ist heute Mittag bei uns angekommen. Wir müssen 205€ für 2,5 Arbeitsstunden, also den ersten Termin bezahlen plus Zinsen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Dabei dürfte es sich für den Architekten um eine Summe zwischen 4000 und 5000€ drehen.
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19.07.2017 at 19:03 Uhr |
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smngkoeln
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Re: vom Architekt über den Tisch gezogen
Glückwunsch - Sie sehen, das Justizsystem funktioniert. Hoffentlich bleibt es jetzt dabei...
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RA Dr. Andreas Schmidt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
SMNG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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20.07.2017 at 08:09 Uhr |
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kleinsteff
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Re: vom Architekt über den Tisch gezogen
Herzlichen Glückwunsch! Schön zu sehen, dass diese "Kollegen" damit nicht durchkommen.
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25.07.2017 at 13:35 Uhr |
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Corina
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Re: vom Architekt über den Tisch gezogen
Leider bleibt es nicht dabei, der Architekt geht nun in die Berufung.
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18.08.2017 at 06:59 Uhr |
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smngkoeln
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Re: vom Architekt über den Tisch gezogen
Ich bin mal mutig und wage eine Prognose: Zurückweisung der Berufung durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung wegen fehlender Erfolgsaussicht. Bin gespannt...
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RA Dr. Andreas Schmidt
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18.08.2017 at 08:01 Uhr |
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